Prozess gegen Christian B. steht bevor

Wende im Fall Maddie! Hauptverdächtiger muss in Braunschweig vor Gericht

Christian B. gilt als Hauptverdächtiger im Fall Maddie McCann.
Christian B. gilt als Hauptverdächtiger im Fall Maddie McCann.
Polizei

Wende im Fall Maddie McCann!

Der mutmaßliche Täter Christian B. muss in Braunschweig vor Gericht. Zuletzt hatte sich das Gericht für nicht zuständig erklärt. Diese Entscheidung wurde nun zurückgenommen. Damit könnte es bald zu einem Prozess gegen B. kommen.

Prozess gegen Christian B.: Oberlandesgericht überstimmt Landgericht

Das Landgericht Braunschweig bleibt im Fall Christian B. weiter zuständig. Das Landgericht habe sich zu Unrecht für nicht zuständig erklärt und habe über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden. Das teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Dienstag mit.

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Fall Maddie McCann: Christian B. steht unter Mordverdacht

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im Oktober 2022 angeklagt und ihm drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Das Landgericht in der niedersächsischen Stadt hatte dann im April erklärt, nicht zuständig zu sein, weil der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten woanders liege.

Die vorgeworfenen Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Maddie McCann aus einer Apartmentanlage verschwand. Christian B. steht im Fall Maddie unter Mordverdacht.

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Maddie McCann verschwand im Jahr 2007 in Portugal.
Maddie McCann verschwand im Jahr 2007 in Portugal.
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Christian B.: Letzter Wohnsitz offenbar in Braunschweig

Die Zuständigkeit in Braunschweig ergibt sich laut der Staatsanwaltschaft daraus, dass der Angeschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig gehabt habe. Der letzte inländische Wohnsitz des Angeschuldigten sei aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig zu sehen, teilte das OLG nun zur Begründung mit. Es lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt vor. (jda, mit dpa)