Gas-Füllstände, Temperaturen in Mietwohnungen, private Pools

Habeck stellt Energie-Sicherheitspaket vor: Diese Auswirkungen hat das für uns Verbraucher

Der Tag war mit Spannung erwartet worden: Liefert Russland weiter Gas oder nicht? Nun ist klar: Ja, es kommt Gas, aber die Frage bleibt: Wie lange noch? Um die Energiesicherheit zu gewährleisten, kündigt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein neues Energiesicherheitspaket an. Das hat auch Auswirkungen für Mieterinnen und Mieter oder Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen.

Habeck über Gas-Versorgung im Winter: „Wir brauchen einen langen Atem“

Zum Paket gehören schärfere Vorgaben zur Befüllung der Gasspeicher und eine Aktivierung der Braunkohlereserve, wie Habeck sagte. Weiter geht es um Einsparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und einen verbindlichen „Heizungscheck“. Vorgesehen sind auch Maßnahmen, um in Wohnungen beim Heizen Gas zu sparen.

Die Vorsorge für den Winter müsse verstärkt werden, sagte Habeck. „Wir brauchen einen langen Atem.“ Hintergrund ist, dass Russland zwar wieder Gas über die Pipeline Nord Stream 1 liefert, aber viel weniger als möglich. Habeck sagte, Russland sei ein „unsicherer Kantonist“ bei der Energieversorgung.

Energie-Sicherheitspaket - Es kommen Einschränkungen auf jeden Einzelnen zu

Berlin-Korrespondentin Nadine to Roxel ordnet das Papier für uns ein

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Das steht im Energiesicherungspaket

Füllstände

Die Füllstände der Speicher sollen laut Habeck am 1. September zu 75 Prozent gefüllt sein, zum 1. Oktober statt wie bisher zu 80 Prozent dann zu 85 Prozent und zum 1. November statt wie bisher 90 zu 95 Prozent.

Braunkohle-Reserve

  • Zum 1. Oktober soll die Braunkohlereserve aktiviert werden, bisher ist dies bereits bei der Reserve bei Steinkohlekraftwerken der Fall.

  • Habeck sprach zudem von einer Gaseinsparverordnung, um wenn möglich Gas aus dem Markt herauszunehmen. Zusammen mit dem Verkehrsministerium solle es eine Verordnung geben, die Kohle und Öl im Schienenverkehr den Vorzug gebe.

Gas-Einsparungen

  • Unternehmen sollten Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, nicht heizen. Dazu gehören Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume. Ausnahme: Es gibt dafür sicherheitstechnische Anforderungen. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude solle das in Verordnungen geregelt werden. Zudem solle mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich geredet werden.

  • Mieter und Mieterinnen sollen den Spielraum bekommen, ihre Heizungen herunterzudrehen. Bisher sind sie verpflichtet, eine gewisse Temperatur vorzusehen, auch wenn sie gar nicht da sind. „Das heißt, wenn diese Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen ihre Mietverträge. Deshalb sollen diese vertraglichen Verpflichtungen - in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung - vorübergehend ausgesetzt werden, sodass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen.“

  • Eigenheimbesitzer mit Gasheizungen sollen verpflichtet werden, Heizungschecks durchzuführen.

  • Private Pools, die mit Gas beheizt werden, dürfen nicht mehr betrieben werden. (eku/dpa)

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