Rechtsanwältin klärt aufDürfen coronakranke Eltern ihr Kind zum Testzentrum fahren?

Boy sitting on sofa while going through PCR testing at home due to COVID-19 pandemic. Female doctor using cotton swab while PCR testing small boy at rapid COVID-19 test at home.
Sollten Eltern an Corona erkrankt sein, kann ein Kind sich nach fünf Tagen mit einem negativen Schnelltest wieder freitesten.
dragana991, iStockphoto

Die Corona-Pandemie nimmt unter der Virusvariante Omikron an Fahrt auf, gerade Kinder werden zunehmend positiv getestet. Doch was machen Eltern, die sich bereits in Quarantäne befinden, wenn ihre Kleinen sich nach ihnen infizieren? Dürfen sie die Kinder trotzdem zum Testzentrum fahren, oder machen sie sich damit strafbar? Genau diese Fragen hat Rechtsanwältin Nicole Mutschke für uns geklärt.
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Für Kinder gibt es eine Quarantäne-Sonderregelung

Bereits am 7.1 haben sich Bund und Länder auf neue Quarantäne- und Test-Regelungen geeinigt. Grundsätzlich gilt: Sollten Eltern sich mit Corona infizieren, müssen Kinder, die vollständig geimpft oder bereits genesen sind, nicht in Quarantäne. Alle anderen Kinder müssen für fünf Tage in Quarantäne und können sich dann über einen PCR- oder Antigen-Schnelltest wieder freitesten. Dfür müssten Eltern ihre Kinder jedoch zu einem Testzentrum fahren und ihre Quarantäne-Auflagen verletzen.

„Meine Einstellung ist, dass das vermutlich in Ordnung wäre. Aber es ist eine Einzelfallentscheidung“, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im RTL-Gespräch. Es hinge von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel wie krank die infizierte Person sei, ob sie das Kind überhaupt zum Test bringen oder ob es jemanden im Bekanntenkreis gäbe, der das Kind fahren könnte. Mutschke empfiehlt daher, sich direkt ans Gesundheitsamt zu wenden. „Ich würde auf jeden Fall mit den Behörden reden, um auf der sicheren Seite zu sein“, so die Anwältin. Denn im Einzelfall mit Unsicherheiten würde man in keinem Gesetz eine Antwort auf diese Frage finden.

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Allgemeine Quarantäne-Regelungen im Überblick

Für alle anderen Kontaktpersonen eines Infizierten gelten laut Bundesregierung jedoch weiterhin die normalen Quarantäne-Regelungen:

  • Kontaktpersonen, die geboostert, genesen oder frisch-geimpft sind, sind von den Quarantäne-Regelungen ausgenommen – auch Kinder

  • Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern können sich nach sieben Tagen freitesten und wenn sie mindestens 48 Stunden Symptomfrei sind.

  • Bei Corona-Infizierten sowie Kontaktpersonen, die nicht geboostert, genesen oder frisch-geimpft sind, endet die Quarantäne nach 10 Tagen von selbst oder die Betroffenen testen sich nach sieben Tagen frei.

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