Fieser Angriff aus Rache an der Ex-Frau
Eigene Tochter mit Quecksilber vergiftet: „Die blanke Verachtung eines jungen Menschenlebens“

Staatsanwaltschaft: Die Angeklagten hatten Erfolg!
Um seine Ex-Frau leiden zu lassen, quält ein Vater das gemeinsame Kind auf übelste Weise: Gemeinsam mit seiner Partnerin spritzt er seiner gerade einmal eineinhalb Jahre alten Tochter Quecksilber. Für die Tat könnten die beiden lange ins Gefängnis gehen.
Vater soll eigene Tochter gehasst haben
Alexander K. und Maike W., die inzwischen getrennt sind, stehen wegen gemeinschaftlichen, versuchten Mordes vor Gericht. „Die Tat ist unermesslich“, meint die Staatsanwaltschaft bei den Plädoyers am Dienstag (2. April). Die Angeklagten hätten den Tod des Mädchens in Kauf genommen. Dabei sei K. der Entscheider gewesen, W. hätte aus Liebe zu ihrem damaligen Freund gehandelt.
Für die Nebenklage erscheint es wahrscheinlich, dass der 30-Jährige seine Tochter hasste. „Er hat sich nie nach dem Gesundheitszustand des Kindes erkundigt.“
Mutter soll für Trennung leiden
Die grausame Tat passiert im Juli 2023. Alexander K. und seine Ex-Frau haben kein gutes Verhältnis, streiten oft. Er will die leibliche Mutter der gemeinsamen Tochter für die Trennung leiden lassen – und kommt wohl durch eine Fernsehsendung auf die Idee, seinem Kind das giftige Schwermetall zu spritzen. Als die damals Eineinhalbjährige bei ihm ist, greifen die Angeklagten dann zur Quecksilber-Spritze.
Für die Angeklagten werden zwölf Jahre (K.) bzw. elf Jahre (W.) Haft gefordert. Der Verteidiger des Vaters fordert dagegen eine niedrige Strafe, da sein Mandant „durch sein Geständnis Reue gezeigt“ habe. Auch der Verteidiger von Maike W. fordert ein „angemessenes Urteil“, weil sie nur mitgemacht und kein Tatinteresse gehabt habe.
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Vater gesteht Quecksilber-Angriff
„Ich wollte nie, dass sie stirbt“, sagt der Vater des Kindes bereits an einem vorherigen Verhandlungstag in Hannover. Man ging davon aus, dass das Mädchen krank wird – und genau das passiert auch: „Sie weinte vor Schmerzen, konnte nicht schlafen“, so die Staatsanwaltschaft.
Das inzwischen zwei Jahre alte Kind muss danach mehrfach operiert werden und auch heute noch regelmäßig zum Arzt. „Sie ist posttraumatisch als Kind belastet“, heißt es im Plädoyer der Nebenklage. Was Alexander K. getan habe, sei „die blanke Verachtung eines jungen Menschenlebens.“ Auch die leibliche Mutter müsse laut Staatsanwaltschaft bis heute zum Therapeuten.
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