Magen-Darm-Virus vom Hotelbuffet?Durchfall-Urlaub in Tunesien: Frau verklagt Reiseveranstalter, hat aber keinen Erfolg

Was traumhaft klingt, wurde für eine Urlauberin zum Horror!
Sie erhoffte sich Sommer, Sonne, Strand und Rundum-Verpflegung in einem All Inclusive Hotel. Doch sie bekommt mehrere Tage Magenbeschwerden mit Durchfall und das vermutlich wegen des Essens im Hotel! Ihr Tunesien-Trip: die pure Qual!
Die Urlauberin bekommt Durchfall nach dem Buffet
Acht Tage Pauschalurlaub für rund 1.300 Euro - gebucht beim hannoverschen Reiseveranstalter TUI. Doch schon ein paar Tage nach ihrer Anreise in Tunesien bekommt die Urlauberin Durchfall und geht zum Arzt. Da sie ausschließlich im Hotel gegessen habe, käme für sie nur das Buffet in ihrer Unterkunft in Frage. Die Verpflegung sei demnach mangelhaft und Schuld daran, dass sie den Urlaub nicht mehr genießen könne und stattdessen um ihre Gesundheit bangte. Grund genug für sie, vor das Amtsgericht Hannover zu ziehen. Sie verklagt den Reiseveranstalter TUI auf Kostenerstattung und Schadensersatz.
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Weitere Hotelgäste mit Magen-Darm-Beschwerden
Laut ihrer Aussage vor Gericht sollen auch noch weitere Hotelgäste nach dem Verzehr am Buffet krank gewesen sein. Eine genaue Anzahl kann sie dem Richter aber nicht nennen. Auch dass das Essen der Grund für die Magen-Darm-Infekte sei, kann die Klägerin während der Verhandlung nicht nachweisen. Reiserechtsexperte Paul Degott erklärt dazu im RTL-Interview: „Normalerweise muss man die Schäden ja immer genau nachweisen. Denken Sie an einen Verkehrsunfall, dann müsste das den Hergang beweisen und den Schaden. Das geht hier natürlich nicht, weil die Leute wissen nur, sie sind selbst krank geworden und vermuten jetzt, dass das mit dem Hotel zu tun haben müsste, mit der Küche und mit der Verpflegung. Aber das zu beweisen ist schwierig, man hat keinen Zeugen, der gesehen hat, dass der Koch Salmonellen in die Suppe gekippt hat.“
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Urlauberin nimmt Klage zurück
In Fällen wie diesen muss nachgewiesen werden, dass rund zehn Prozent aller Hotelgäste dieselben Symptome aufweisen. Aber zwei Zeuginnen, die ebenfalls zur selben Zeit die gleichen Symptome hatten, können ebenfalls nicht sagen, wie viele weitere Gäste im Hotel krank waren. Dem vorsitzenden Richter reichen die Aussagen als Beweis daher nicht. Nach einem Gespräch nehmen die Klägerin und ihr Anwalt die Klage schließlich zurück. Der vorsitzende Richter gibt an, dass er die Verärgerung der Klägerin zwar verstehen könne, aber dass die Beweislage rein rechtlich betrachtet nun mal nicht ausreiche. Ein Urlaub, der definitiv im Gedächtnis bleibt – wenn auch nicht besonders erfreulich.