Langstreckenläufer darf vor 2030 nicht antreten
Doping-Skandal statt COVID-Impfung: Leichtathlet Robertson mit saftiger Sperre

Eigentlich wollte sich Langstreckenläufer Zane Robertson gegen COVID-19 impfen lassen. Offenbar wurde ihm stattdessen das Dopingmittel EPO gespritzt. Der Athlet wusste angeblich von nichts – nun darf er bis 2030 nicht mehr an Wettbewerben teilnehmen.
Gedopt und gelogen: Doppelbestrafung für den Neuseeländer
In einer Chronik der abenteuerlichsten Doping-Ausreden reiht sich die Geschichte des neuseeländischen Langstreckenläufers Zane Robertson wohl perfekt ein. Denn eigentlich wollte sich der 32-Jährige im Höhentrainingslager in Kenia gegen COVID-19 impfen lassen. Stattdessen wurde ihm aber die leistungssteigernde Substanz Erythropoietin, kurz EPO, verabreicht. Möglicherweise sogar im Zuge des Impfschutzes. So soll es zumindest gewesen sein, wie Robertson schilderte. Mittlerweile ist er von dieser Geschichte selbst nicht mehr gänzlich überzeugt. Er revidierte seine Aussagen und akzeptiert nun eine langfristige Sperre.
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Und die fällt besonders drastisch aus: Denn nicht nur für das reine Dopingvergehen an sich wird der Neuseeländer bestraft. Hier liegt das Strafmaß bei einem vierjährigen Wettbewerbsausschluss. Weil Robertson die Kontrolleure bewusst getäuscht hat, kommen weitere vier Jahre oben drauf.
Die Beweislast ist erdrückend

Doch zurück zum Anfang: Eigentlich kann Robertson bislang auf eine erfolgreiche Karriere zurückblicken. Er ist neuseeländischer Rekordhalter im Marathon, Halbmarathon und 10-Kilometer-Straßenlauf. An den Olympischen Spielen nahm er sogar zweimal Teil – 2021 in Tokio und 2016 in Rio. Durch den Doping-Skandal folgt nun ein herber Einschnitt.
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Kenia, das vor allem in den bergigen Regionen unter Laufsportlern besonders beliebt ist, ist in den vergangenen Jahren zugleich auch zu einer EPO-Hochburg geworden. Athleten, die an speziellen Höhentrainingsläufen teilnehmen sind aber deshalb noch lange nicht unter Generalverdacht zu stellen. Im Falle von Robertson ist aus dem Verdacht, allerdings ein juristisches Verfahren geworden, dass der Läufer nun verloren hat.
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Der Grund: Direkt nach einem Lauf in Manchester im vergangenen Mai wurde er zur Dopingprobe zitiert. A- und B-Probe waren positiv. Der Sportler wollte seine Unschuld mittels zweier eidesstattlicher Erklärungen seiner behandelnden Ärzte in Kenia bekräftigen. Das Problem: Robertson war zum angegebenen Datum nicht in der angegebenen medizinischen Einrichtung. Auch die angegebene Patientennummer stimmt nicht mit den Angaben des Läufers überein. Diese Informationen gehen aus dem Bericht des neuseeländischen Sporttribunals hervor.
Bedeutet die Wettkampfsperre das Karriereende?
Bis September 2030 wird Robertson ab sofort nur noch als Zuschauer an Sportevents teilnehmen dürfen. Im Alter von fast 40 Jahren dürfte der Neuseeländer offiziell wieder antreten. Sollte er bis dahin eine Trainerkarriere beginnen, könnte er die Wettkampfsperre nicht umgehen. Die gilt übrigens auch für Trainer. (rdr)