Steuerhinterziehung im großen Stil

"Cum-Ex"-Prozess: Ex-Mitarbeiter der Maple Bank vor Gericht

Die Rolle der inzwischen insolventen Maple Bank bei "Cum-Ex"-Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse wird aktuell vor dem Landgericht Frankfurt aufgearbeitet. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft fünf ehemaligen Mitarbeitern der Bank schwere Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu vor. Das Verfahren gegen einen weiteren Bankmitarbeiter sowie zwei ehemals bei der Großkanzlei Freshfields beschäftigte Rechtsanwälte und Steuerberater wurde abgetrennt und soll gesondert verhandelt werden. Wie der Prozessauftakt ablief, sehen Sie im Video.

Ermittlungsbehörden vermuten Schaden in Höhe von 346 Millionen Euro

Den in Frankfurt angeklagten Bankern wird vorgeworfen, "gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut" zu haben, die "Cum-Ex"-Geschäfte ermöglichten. Den Steuerschaden im Zusammenhang mit Geschäften der Maple Bank GmbH hatten die Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit mit gut 346 Millionen Euro angegeben. Das deutsche Institut mit kanadischen Wurzeln war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften die Überschuldung drohte.

Was genau passiert bei "Cum-Ex"-Geschäften?

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Aktieninhaber werden in regelmäßigen Abständen (jährlich bis vierteljährlich) von manchen Unternehmen in Form sogenannter Dividenden für das Halten von Aktien entlohnt. Auf besagte Dividenden fallen 25 Prozent Kapitalertragssteuer an, die vom Aktieninhaber an den deutschen Fiskus gezahlt werden müssen.

Im Falle der „Cum-Ex“-Affäre ist es nun so, dass mehrere Aktionäre ihre Wertpapiere rund um den Ausschüttungstag der Dividenden untereinander so hin und her verkaufen, dass das Finanzamt für dieselben ausgeschütteten Dividenden mehrere Steuerbescheide anfertigt. Hat beispielsweise von drei Aktionären nur einer 25 Prozent Kapitalertragssteuer gezahlt, seine Aktien aber clever an eine weitere Person verkauft, so erhält unter Umständen auch diese einen Steuerbescheid, ohne welche gezahlt zu haben. Beide Aktionäre können sich nun – rein theoretisch – ihre Steuerschulden vom Staat zurückholen, obwohl effektiv nur einmal Steuer abgeführt wurde.

Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten das Thema "Cum-Ex" seit Jahren auf. (dpa/kmü)