Corona-Update für Urlauber

Was muss ich beachten, wenn ich jetzt eine Kreuzfahrt buchen möchte?

Eine Frau steht mit dem Rücken zur Kamera an der Reling eines Kreuzfahrtschiffes.
Wenn Sie jetzt, in Zeiten von Corona und Omikron, eine Kreuzfahrt buchen wollen, sollten Sie einige Dinge beachten.
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Corona durchkreuzt zig Reisepläne! Auf beliebten Kreuzfahrtschiffen von Aida und TUI Cruises ist es in der letzten Zeit vermehrt zu Corona-Ausbrüchen gekommen, die Fahrten mussten daraufhin unterbrochen oder sogar vorzeitig beendet werden. Wie vor jedem Urlaub gibt es auch hier, gerade in Zeiten der Pandemie, einige Dinge zu beachten. Was genau Sie also im Hinterkopf behalten sollten, wenn Sie aktuell einen Urlaub auf einem Traumdampfer buchen oder Ihre Reise im Notfall stornieren wollen, das weiß RTL-Reiseexperte Ralf Benkö.

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Wichtig vorab: Wer zu Corona-Zeiten bucht, muss mit Einschränkungen rechnen

Vor wenigen Wochen haben sich dutzende Besatzungsmitglieder und mindestens ein Passagier der „Aida Nova“ mit dem Coronavirus infiziert, dann hat es auch die „Mein Schiff“-Flotte von TUI Cruises erwischt. Das ist zwar ärgerlich, aber – in Anbetracht der vielen Neuinfektionen und der Omikron-Welle – wenig überraschend. RTL-Reiseexperte Ralf Benkö sagt deswegen ganz klar: „Vor dem Buchen einer Reise sollte man sich im Klaren darüber sein, dass so etwas im schlimmsten Fall passieren kann.“

Viele Veranstalter argumentieren ebenfalls damit, dass das Corona-Risiko kein außergewöhnlicher Umstand mehr ist, zumindest wenn man während der Pandemie gebucht hat. Gewisse Einschränkungen müssen Passagiere durch Corona hinnehmen, ebenso gewisse Verschärfungen der Corona-Hygiene-Regeln. „Neue Corona-Regeln können kommen und bewegen sich nun mal nach unten und oben. Dass man zum Beispiel an vielen Orten des Schiffes eine Maske tragen muss, damit muss man rechnen“, erklärt Benkö.

Daher sei es wichtig, so Rechtsexperte André Schulze-Wethmar und Reiserechtler Paul Degott gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, schon vor Vertragsabschluss vorzusorgen. Man sollte sich also, insofern möglich, für ein Angebot entscheiden, bei dem der Anbieter von sich aus ein kostenloses Stornorecht einräumt. Es gebe Reiseveranstalter, die gegen Aufpreis ein zusätzliches vertragliches kostenloses Rücktrittsrecht einräumen. Oder man schließt eine entsprechende Versicherung ab. Hier sollte man aber die Konditionen prüfen.

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Auch darauf sollten Sie achten

Ebenfalls wichtig: sich gut beraten zu lassen. „Gerade bei Kreuzfahrten macht das Sinn, die verschiedenen Angebote, Umbuchungs-Garantien und Corona-Regeln an Bord zu vergleichen“, empfiehlt Ralf Benkö. Natürlich sollte man auch nach den Empfehlungen des Auswärtigen Amts für die Reiseländer auf der Kreuzfahrt-Route schauen. Doch die verändern sich immer wieder. Von Kreuzfahrten rät das Auswärtige Amt auf seiner Webseite noch immer ab: „Es besteht das Risiko, dass im Falle eines Covid-19-Ausbruchs an Bord – auch unter geimpften Reisenden – von den zuständigen Behörden im Ausland eine mehrtägige Schiffsquarantäne verhängt wird. Ein zeitnaher Rücktransport nach Deutschland wäre ausgeschlossen.“

Auf der anderen Seite seien gerade Kreuzfahrt-Reedereien seit Pandemie-Beginn sehr aktiv gewesen, um einen hohen Sicherheitsstandard an Bord herzustellen, so Benkö. „Klar, in der Praxis kann das Einschränkungen durch Hygiene-Regeln bedeuten, doch dafür hat man dann eben die Möglichkeit, ein Stück mehr Reisefreiheit in der Pandemie genießen zu können. Das muss jeder Reisende letztendlich für sich selbst abwägen und entscheiden, ob er jetzt eine solche Reise machen möchte.“

Kreuzfahrtschiff «Aida Nova»
Auf der "Aida Nova" gab es vor kurzem einen Corona-Ausbruch.
deutsche presse agentur
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Endlich gebucht! Trotzdem können auch jetzt noch Probleme auftauchen

Wenn das passende Angebot rausgesucht und gebucht wurde, geht’s hoffentlich bald aufs Schiff! Aber: Nur weil man endlich seine Reise antritt, ist das Corona-Problem ja leider noch nicht vollständig eliminiert. Es kann also durchaus sein – eben weil sich während der Pandemie vieles sehr schnell verändert – dass Hygiene- und Vorsichtmaßnahmen angepasst und verschärft werden.

Auf einigen Routen und Schiffen dürfen Ausflüge mittlerweile jetzt wieder nur noch geführt stattfinden, also in der „Bubble“, wie man in Kreuzfahrtkreisen sagt. „Ob man dann deswegen kostenfrei stornieren kann, weil man nicht mehr individuell an Land darf, ist durchaus strittig. Es gibt eine rechtliche Einschätzung, dass eine kostenfreie Stornierung hier davon abhängt, was bei der Buchung zu den Ausflügen vereinbart wurde“, sagt der RTL-Reiseexperte. Das dürfte im Einzelfall aber durchaus schwierig abzugrenzen sein, da es auch schon vergangenes Jahr immer wieder Landgänge mit der „Bubble“-Einschränkung gab. „Mein Tipp wäre, das Gespräch mit der Reederei zu suchen. Oft dürfte es auch die Möglichkeit geben, kostenfrei auf eine spätere Fahrt umzubuchen, wenn man unter diesen Umständen doch nicht in See stechen möchte“. Aida Cruises ergänzt das Ausflugsprogramm aus diesem Grund jetzt mit einfacheren, kostengünstigeren Ausflügen in der „Bubble“, die dann zum Beispiel einen geführten Besuch eines Strandes ermöglichen, weiß Benkö. Denn: „Manchen waren die ‘Bubble’-Ausflüge bisher vor allem zu teuer.“

Sie sind bereits auf dem Schiff und der Anbieter kann nicht das einhalten, was vorher versprochen wurde? Dann können Kunden normalerweise einen Teil des Reisepreises zurückverlangen – zumindest für jene Tage der Reise, die Urlauber am Ende nicht hatten. Zudem können Minderungsansprüche für die Tage davor gelten, sagt Degott – etwa, wenn Maßnahmen an Bord das Programm abspeckten oder man sogar in der Kabine bleiben musste.

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Es ist Ihnen alles zu unsicher und Sie möchten Ihre Reise stornieren?

Sie haben bereits eine Kreuzfahrt gebucht, sind in Anbetracht der immer weiter steigenden Corona-Zahlen aber plötzlich verunsichert und möchten die Reise gar nicht mehr antreten? Dann verweisen die Reedereien auf ihre bestehenden Regelungen dazu. Für die Gäste der „Mein Schiff“-Flotte von TUI Cruises gelten weiterhin die regulären Umbuchungs- und Stornoregeln, wie Sprecherin Friederike Grönemeyer der „Deutschen Presse-Agentur“ mitgeteilt hat. All diejenigen, die den „PRO-Preis“ gebucht haben, haben die Möglichkeit, ihre Reise einmal kostenlos umzubuchen.

Bei Aida Cruises sieht es wie folgt aus: Wer seit dem 9. Dezember 2021 seine Reise neu gebucht hat und bei all den Passagieren, bei denen das Schiff bis zum 31. März 2022 ablegt, haben die Möglichkeit zur einmaligen Umbuchung. Für Abfahrten nach dem 31. März gelten andere Regeln: Eine einmalige kostenfreie Umbuchung ist hier bis 60 Tage vor Reisebeginn möglich für Gäste, die den „Aida Premium Tarif" gebucht haben – oder aber dann, wenn Gäste in den letzten zwei Wochen vor ihrem Abfahrtstermin ein positives Testergebnis vorlegen.

Rechtslage sorgt für Klarheit

Ein Koffer "trägt" eine Sonnenbrille und eine Corona-Maske.
Reisen zu Corona-Zeiten stellt uns vor große Herausforderungen.
zoff-photo

Doch was machen Reisende, für die diese Regelungen der Anbieter nicht gelten, weil sie andere Tarife gebucht haben oder weil Fristen verstrichen sind? Hier hilft zunächst ein Blick auf die Rechtslage. Eine Kreuzfahrt ist in aller Regel eine Pauschalreise, weil mehrere Reiseleistungen zusammenkommen, etwa die Verpflegung, der Transport und vielleicht auch die Unterhaltung, sagt André Schulze-Wethmar als Rechtsexperte beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl.

Grundsätzlich kann jeder Tourist vor Reiseantritt nur dann kostenlos von seinem Reisevertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände während der Reise am Urlaubsort oder bei der Beförderung dahin zu erwarten sind, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Und ob dieses europaweit geltende kostenlose Sonderkündigungsrecht bei Kreuzfahrten greift, hängt vom Einzelfall ab, so Schulze-Wethmar. An dieser Stelle sei es jedoch wichtig, so Ralf Benkö, im Hinterkopf zu behalten, dass die Corona-Pandemie bei vielen nicht mehr ganz als „außergewöhnlicher Umstand“ gewertet wird.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in der Regel nicht übereilt stornieren, um nicht auf den Stornokosten sitzen zu bleiben, rät Schulze-Wethmar. „Man kann dann zwar noch versuchen, das gerichtlich geltend zu machen, aber das ist recht schwierig", so der Jurist. Zugleich könnten Verbraucher die Anbieter um Kulanzlösungen bitten. Die reine Spekulation, dass es zum Beispiel einen Corona-Ausbruch an Bord geben könnte, reicht in der Regel nicht aus für einen kostenlosen Rücktritt.

Handgreifliche Gründe für einen kostenlosen Rücktritt der Reise wären zum Beispiel, wenn Reisende in der Folgewoche auf ein Schiff gehen sollen, das noch unter Quarantäne liegt, wie Degott als fiktives Beispiel anführt. Dann könnte es sein, dass sich ein Risiko so verdichtet hat, dass Reisenden die Kreuzfahrt nicht zuzumuten sei. „Das kommt aber immer auf den Einzelfall an." Wenn aber konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass dort, wo die Kreuzfahrt stattfindet, außergewöhnlichen Umstände vorliegen, wäre das ein wichtiger Anhaltspunkt für eine mögliche kostenlose Stornierung. Schulze-Wethmar nennt beispielhaft dafür einen plötzlichen unerwarteten Corona-Ausbruch der Omikron-Variante am Ausgangsort der Reise oder vielleicht auf dem gleichen Schiff.

Geld zurück wenn der Veranstalter die Reise storniert

Am besten sei es für den Verbraucher, wenn der Veranstalter von sich aus storniert – „dann bekommt man das Geld ganz sicher zurück", sagt Schulze-Wethmar. Dem stimmt auch RTL-Reiseexperte Ralf Benkö zu: „Letztendlich müssen Urlauber bei einer Absage das Geld, den Reisepreis, zurückbekommen.“

Sagt der Anbieter nicht ab und hat man nicht selbst frühzeitig storniert, sollte man so lange wie möglich warten und die Lage im Auge behalten. „Das ist natürlich für den Verbraucher ein heißes Eisen, wenn er länger abwartet." Denn liegen aus Sicht des Anbieters keine außergewöhnlichen Umstände vor und führt er die Tour durch, bleiben Reiseunwillige meist auf hohen Stornokosten sitzen.

Besorgte Reisende sollten sich direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen und gezielt nach den Maßnahmen zum Infektionsschutz an Bord fragen, rät Degott. Vielleicht ließen sich so die Sorgen minimieren. (dpa/rbe/vdü)