Kontaktbeschränkungen an WeihnachtenDarf ich meinen Partner zum Fest mitbringen?
Weihnachten möchten wir alle mit unseren Liebsten feiern. Mit den seit Mittwoch geltenden Corona-Verschärfungen im harten Lockdown ist das gar nicht so einfach. Denn neben Eltern, Kindern und Geschwistern gehört für viele auch der Lebenspartner, der mitunter gar nicht im selben Haushalt wohnt, dazu. Offiziell soll man seine Kontakte aber auf den engsten Familien- bzw. Angehörigenkreis beschränken. Wer gehört dazu? Und darf ich meinen Partner an Weihnachten mitbringen?
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Mit so vielen Menschen dürfen wir an Weihnachten feiern
Laut Bund-Länder-Beschluss von Sonntag werden die Regeln für Weihnachten zwar nicht ganz so sehr gelockert wie zuvor angekündigt, doch ein bisschen mehr Menschen dürfen wir zum Fest doch sehen. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach erlaubt:
Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis.
Wer gehört zum engsten Familienkreis?
Die Beschränkung auf den „engsten Familienkreis“ lässt für viele weitere Fragen offen. Je nach Familienkonstellation und Lebensentwurf gehören ganz unterschiedliche Personen zu den engsten Angehörigen.
Laut Beschluss gelten als engster Familienkreis: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
Ganz konkret heißt das: Lebenspartner gehören, auch wenn sie nicht im selben Hausstand leben, zu den engsten Angehörigen, dürfen also mit zum Fest, sofern damit nicht die Maximalanzahl der vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen übertroffen wird.
Ein Beispiel: Wenn also Eltern ihre zwei erwachsenen Kinder, die nicht mehr zuhause wohnen, an Weihnachten einladen, dürfen noch zwei weitere Personen hinzukommen (Eltern = ein Hausstand + vier Personen unabhängig vom Hausstand). Das könnten zum Beispiel Oma und Opa sein, das könnten aber auch die Lebenspartner der beiden Kinder sein.
Nicht zum engsten Familienkreis in gerader Linie gehören hingegen Tanten, Nichten, Cousins und Cousinen.
Was gilt für Silvester?
Da die Kontaktbeschränkungen nur bis zum 26. Dezember gelockert werden, gilt ab dann und damit auch über Silvester und Neujahr wieder die derzeit allgemeingültige Beschränkung bei privaten Treffen auf maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen. Eine Beschränkung auf den engsten Familienkreis gibt es hier nicht.
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