Bußgelder drohen

EISkalt erwischt! Dieser Eiskratztrick kann teuer werden

Dann könnt ihr euch warm anziehen!
Wer beim Freikratzen der Autoscheiben nicht die Vorschriften beachtet, dem können empfindliche Bußgelder drohen. Wir verraten euch, was man in der kalten Jahreszeit als Autofahrer unbedingt beachten sollte, bevor es auf die Piste geht. Im Video gibt’s noch mehr hilfreiches Winter-Wissen für Arbeitnehmer, Schüler und Hausbesitzer.

Motor warmlaufen lassen ist verboten!

Das Vorheizen des Autos hätte sicherlich seine Vorteile: Die vereiste Frontscheibe würde durch die Motorhitze antauen, wodurch man den Rest dann mühelos freikratzen könnte. Und klar, das Auto wäre muckelig warm, wenn man sich dann letztlich hineinsetzt. Aber: Verboten ist es trotzdem! Der Grund: Die Lärmbelästigung und die zusätzliche Belastung für die Umwelt sind zu groß. Erwischt einen die Polizei mit laufendem Motor beim Kratzen, kostet das bis zu 80 Euro.

Autoscheiben freikratzen – wie viel ist genug?

Für das Freikratzen gibt es ebenfalls Regeln: Ein kleines Guckloch reicht nicht und würde sogar ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro nach sich ziehen. Wer mit Schnee auf dem Dach oder der Motorhaube losfährt, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen.

Der Grund ist nachvollziehbar: Während der Fahrt kann der Schnee Verkehrsteilnehmer hinter einem gefährden. Aber auch man selbst läuft Gefahr, dass sich die Schneemassen auf der Motorhaube durch die Motorwärme lösen und auf die Scheibe fliegen. Wer zudem die Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen entsprechend einschaltet, muss 20 Euro blechen.

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Von O(ktober) bis O(stern) – keine Winterreifen drauf? Das wird teuer!

Die wichtigste Verkehrsregel bei Schnee betrifft die Reifen: Losfahren bei Schnee darf man nur, wenn man Winter- oder Allwetterreifen aufgezogen hat. Sommerreifen sind bei Schnee generell verboten – hält man sich nicht daran, kostet das 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ist man mit den falschen Reifen in einen Unfall verwickelt, trägt man immer eine Mitschuld.

Und Vorsicht: Auch der Versicherungsschutz kann dann beeinträchtigt sein! Außerdem gilt: Die alleinige Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) ist seit dem 01. Oktober 2024 verboten, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) vermeldete. Reifen müssen seitdem in jedem Fall das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen – entweder in Kombination mit dem M+S-Zeichen oder alleinstehend.

Zugeschneite Verkehrsschilder verlieren ihre Gültigkeit? Von wegen!

Nur weil Verkehrsschilder von einem Schneemantel umhüllt sind, heißt das nicht, dass sie ihre Gültigkeit verlieren. Besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind (z. B. Stop oder Vorfahrt gewähren), müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.

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