Wichtiges Ehrenamt mit noch wichtigeren AufgabenBundestagswahl: Was macht eigentlich ein Wahlhelfer?

14.03.2021, Baden-Württemberg, Feldberg: Wahlhelfer schütten eine Urne mit Stimmzetteln auf einem Tisch zur Auszählung aus. Die Feldberghalle im Feldberger Ortsteil Altglashütten ist eines der höchsten Wahllokale Baden-Württembergs. Die Wahlbeteiligung in dem Ort lag bei knapp 66 Prozent. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Auszählung der Landtagswahl Baden-Württemberg.
pvd, dpa, Philipp von Ditfurth

Ohne sie läuft es am Wahltag nicht: die Wahlhelfer!
Eine politische Wahl in Deutschland – ob nun auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene – bedarf sorgfältiger Organisation und Durchführung. Damit eine Wahl ordnungsgemäß ablaufen kann, sind am Wahltag Tausende Wahlhelfer im Einsatz. Aber was macht so ein Wahlhelfer eigentlich? Welche Aufgaben haben sie und wie wird man Wahlhelfer?

Wahlhelfer ist ein Ehrenamt: So werden Wahllokale mit Helfern besetzt

Die Wahlhelfer in einem Wahllokal bilden gemeinsam den Wahlvorstand. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher und – je nach Größe des Wahlkreises – drei bis sieben Beisitzern. Jeder Wahlberechtigte kann als Wahlhelfer berufen werden. Laut Bundeswahlgesetz (§9, Absatz 2) sollen bei der Auswahl der Wahlhelfer die im Wahlbezirk vertretenen Parteien berücksichtigt werden. Das können bei der Bundestagswahl neben CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD, BSW und Linke auch weitere kleine Parteien sein. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie jedoch zur Unparteilichkeit angehalten, Wahlwerbung oder Hinweise auf ihre Parteizugehörigkeit oder ihre politische Überzeugung (Kleidung, Anstecker etc.) sind untersagt. Das Amt des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und kann nicht abgelehnt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, sogenannte Ablehnungsgründe.

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Wahlhelfer: Ablehnungsgründe

Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, so wie Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Bundestages oder eines Landtages können die Berufung ablehnen. Ebenso wie Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus darf man das Amt „aus einem wichtigen Grund“ verweigern, wie es auf Bundeswahlleiterin.de heißt. Diese Gründe umfassen zum Beispiel: notwendige Fürsorge für die Familie, dringende berufliche Gründe, Krankheit oder Behinderung. Für die Gründe einer Ablehnung muss der Wahlberechtigte bei der Gemeinde einen Beweis erbringen.

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Die wichtigsten Aufgaben eines Wahlhelfers bei der Bundestagswahl 2025

Der Wahlvorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass zur Öffnung des Wahllokals um 8.00 Uhr alles vorbereitet ist und die Wahl ordnungsgemäß unter Wahrung von Ruhe und Ordnung durchgeführt werden kann. Das beinhaltet Aufgaben wie die Überprüfung der Wahlberechtigung, Abgleich mit dem Wählerverzeichnis, Vermerk der Teilnahme, Ausgabe des Stimmzettels und Freigabe der Wahlurne. Darüber hinaus entscheiden sie über die Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers und über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen. Und natürlich müssen am Ende des Wahltages, nach Schließung des Wahllokals, die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis festgestellt werden. Das kann laut „Bundeswahlleiterin.de“ durchaus bis nach Mitternacht dauern.

Aufwandsentschädigung, Vergütung und Lohn: Bekomme ich als Wahlhelfer Geld?

Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, ist die Arbeit in einem Wahlvorstand unentgeltlich. Es gibt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Laut Gesetz beträgt dieses 35 Euro für den Vorsitzenden und 25 Euro für alle übrigen Mitglieder. Der Betrag kann jedoch je nach Gemeinde nach oben und unten abweichen. Unter bestimmten Umständen (zum Beispiel, wenn jemand nicht in seinem Wahlkreis als Mitglied des Wahlvorstandes tätig ist) werden die Fahrtkosten erstattet. Angehörige des Öffentlichen Dienstes oder der Gemeinde erhalten in der Regel einen Tag Freizeitausgleich.

Die wichtigsten Aufgaben eines Wahlvorstehers

Die verantwortungsvollste Rolle kommt dem Wahlvorsteher zu. Wahlvorsteher und Stellvertreter werden von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle ernannt und von der Gemeindebehörde verpflichtet. Der Wahlvorsteher wählt dann aus den Beisitzern einen Schriftführer und dessen Stellvertreter aus. Außerdem fallen ihm unter anderem folgende Aufgaben zu:

  • Er leitet die Stimmabgabe

  • Er eröffnet und beendet die Wahl

  • Er verpflichtet den Wahlvorstand zu Unparteilichkeit und Verschwiegenheit

  • Er gibt das Wahlergebnis bekannt und meldet es

Am Wahltag ist außerdem ein sogenannter beweglicher Wahlvorstand unterwegs. Dieser trägt Sorge dafür, dass auch in kleineren Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Klöstern oder Justizvollzugsanstalten gewählt werden kann. Ein beweglicher Wahlvorstand umfasst vier Personen: Vorsteher, Stellvertreter und zwei Beisitzer. Sollte es in einer Gemeinde keinen beweglichen Wahlvorstand geben, kann sie den einer anderen Gemeinde beauftragen.

Alles rechtens bei der Bundestagswahl? Jeder darf die Wahl beobachten

Die Wahl in Deutschland unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass jeder das Geschehen im Wahllokal beobachten kann, vom Zusammenkommen des Wahlvorstandes bis hin zum abschließenden Beschlussvorgang. Ausgeschlossen davon ist die Stimmabgabe der Wähler in der Wahlkabine. Hier gilt das Wahlgeheimnis. Eine Anmeldung ist für die Beobachtung nicht erforderlich, auch muss man selbst nicht wahlberechtigt sein. Sollte ein Beobachter jedoch die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl stören oder gefährden, hat der Wahlvorstand das Recht, ihn aus dem Wahllokal zu verweisen.

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Zusätzlich führt auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa offizielle Wahlbeobachtungsmissionen in Deutschland durch und entsendet offizielle Mitarbeiter. Diese Missionen dienen dem Schutz der Wahlen und sollen Manipulationen verhindern.

Tag der Wahl: Was passiert, wenn Sie als Wahlhelfer nicht erscheinen

Wenn ihr am Tag der Wahl nicht als Wahlhelfer erscheinen könnt, müsst ihr absagen und dafür einen Grund angeben. Dies können berufliche oder krankheitsbedingte Gründe sein, die ihr aber bereits vor der Wahl schriftlich mitteilen müsst. Solltet ihr am Tag der Wahl selbst erkranken, müsst ihr so schnell wie möglich telefonisch absagen und anschließend ein ärztliches Attest vorlegen. Wer am Wahlsonntag als Wahlhelfer eingetragen ist und unentschuldigt oder ohne triftigen Grund fehlt, muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

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(tel/kmo)