Der bequeme Weg zur Stimmabgabe

Bundestagswahl: So wählt ihr per Briefwahl

Am 23. Februar werden knapp 5,9 Millionen Niedersachsen an der Bundestagswahl teilnehmen können. (Symbolbild)
Briefwahl: Stimmzettel muss am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen
Julian Stratenschulte/dpa

Was ist zu beachten, wenn ihr eure Stimmer per Briefwahl abgeben möchtet?
Keine Zeit oder keine Lust, am Wahltag ins Wahllokal zu gehen? Dann ist Briefwahl die richtige Alternative. Der Aufwand ist gering, und dann könnt ihr ganz gelassen den Wahlabend abwarten. Wie das funktioniert, erklären wir euch hier.

Jeder registrierte Wahlberechtigte darf per Briefwahl wählen

Grundsätzlich darf jeder im Wahlverzeichnis registrierte Wahlberechtigte per Briefwahl abstimmen, ohne Angabe von Gründen. Möchtet ihr von diesem Recht Gebrauch machen, müsst ihr als erstes bei euer Gemeinde einen Wahlschein beantragen, entweder indem ihr persönlich vorstellig werdet oder indem ihr einen schriftlichen Antrag stellt. Bei vielen Gemeinden kann man auch online einen Antrag stellen.

Lese-Tipp: Von der Wahlbenachrichtigung bis zum Urnengang – was muss ich zur Bundestagswahl beachten?

Ein vorgedruckter Antrag liegt aber auch der Wahlbenachrichtigung bei. Ihr müsst allerdings nicht warten, bis die Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist. Ihr könnt den Antrag auch schon vorher stellen. Doch beachtet: Die Unterlagen können erst versandt werden, wenn die Kandidaten offiziell feststehen, also circa sechs Wochen vor der Wahl. Dennoch solltet ihr den Antrag so früh wie möglich stellen, spätestens aber bis zum Freitag vor dem Wahltag am 23. Februar um 18 Uhr.

Briefwahl: Stimmzettel muss am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen

Die Unterlagen werden üblicherweise an eure offizielle Wohnadresse geschickt. Ihr könnt die Unterlagen auch persönlich abholen und dabei direkt eure Briefwahlstimme abgeben. Solltet ihr zum Zeitpunkt der Wahl und/oder des Verschickens der Wahlunterlagen im Ausland sein, könnt ihr euch die Unterlagen auch dorthin schicken lassen. Und natürlich könnt ihr von dort aus auch wählen. Wichtig ist nur, dass ihr euren Stimmzettel rechtzeitig abschickt, je nach Ort am besten per Luftpost. Denn der Stimmzettel muss am Wahlsonntag um 18:00 Uhr an seinem Bestimmungsort eingetroffen sein.

Ihr erhaltet mit dem Wahlbrief folgende Unterlagen:

  • Wahlschein

  • Stimmzettel

  • Einen blauen Umschlag für den Stimmzettel

  • Einen roten Umschlag, um die Unterlagen zu verschicken

Nun könnt ihr wählen. Erst- und/oder Zweitstimme abgeben, möglichst allein oder unbeobachtet, aufgrund des Wahlgeheimnisses. Dann legt ihr den Stimmzettel in den blauen Umschlag und klebt ihn zu. Diesen blauen Umschlag legt ihr zusammen mit der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Dann könnt ihr den Umschlag entweder unfrankiert in die Post geben oder ihn persönlich an der auf dem roten Umschlag befindlichen Stelle abgeben. Das war’s. Solltet ihr den Wahlbrief im Ausland abschicken, müsst ihr ihn allerdings ausrechend frankieren.

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Auszählung: So bleibt das Wahlgeheimnis auch bei der Briefwahl gewahrt

Der Bundeswahlleiter empfiehlt, den Brief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzugehen, dass er auch rechtzeitig ankommt. Alle Wahlbriefe, die am Wahlsonntag nicht bis 18:00 Uhr eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.

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Die Auszählung der Briefwahlstimmen funktioniert im Grunde genauso, wie die Auszählung im Wahllokal. Die Wahlbriefe werden gesammelt und am Wahltag an die Briefwahlvorstände der entsprechenden Briefwahlbezirke verteilt. Wie die Wahlvorstände im Wahllokal bestehen die Briefwahlvorstände aus mindestens fünf und maximal neun Wahlberechtigten. Davon müssen immer mindestens drei, ab Beginn der Auszählung um 18:00 Uhr mindestens fünf Mitglieder anwesend sein.

Prognose, Hochrechnung, Stimmen: Diese Rolle spielen Briefwähler

Ab 15 Uhr werden die bis dahin eingegangenen Wahlbriefe geöffnet. Es wird überprüft, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist und ob der Stimmzettelumschlag in Ordnung ist. Dann werden die Stimmzettelumschläge in die Urne eingeworfen. Die Wahlscheine werden getrennt davon aufbewahrt, so dass nicht nachvollziehbar ist, wer wie gewählt hat. So bleibt das Wahlgeheimnis bewahrt.

Um 18 Uhr, wenn die Wahllokale schließen, beginnt auch die Auszählung in den Briefwahllokalen. Alle Briefwahlstimmen, die nach 18 Uhr eintreffen, werden nicht berücksichtigt. Wie alle Wahllokale sind auch Briefwahllokale für die Öffentlichkeit zugänglich, so dass sich jeder Bürger überzeugen kann, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Da eine Nachwahlbefragung bei Briefwählern nur schwer möglich ist, werden Briefwahlstimmen in der 18:00-Uhr-Prognose nur aufgrund von Erfahrungswerten bei vergangenen Wahlen berücksichtigt. In den ersten Hochrechnungen sind sie jedoch bereits enthalten. (tel)

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