Der Weg zur StimmabgabeBundestagswahl: Von der Wahlbenachrichtigung bis zum Urnengang – wie wähle ich richtig?

Der Wahltag rückt näher
Irgendwann wird es konkret, spätestens wenn einen von überall her mehr oder weniger bekannte Gesichter anlächeln und um Wählerstimmen bitten. Wenn in den Fußgängerzonen Wahlhelfer Kugelschreiber mit Parteilogo verteilen, der Ton in den Fernsehdebatten schärfer wird und die Spitzenkandidaten sich plötzlich sogar in eurer Nähe blicken lassen, dann ist bald Wahl.
Bundestagswahl kommt schneller als gedacht
Und für euch steht eine Entscheidung an. Sofern ihr wahlberechtigt seid, werdet ihr normalerweise vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Bundestagswahl noch mal per Wahlbenachrichtigung persönlich an euren demokratischen Auftrag erinnert. Da es sich dieses Mal aber nicht um eine normale, lang feststehende Wahl, sondern um vorgezogene Neuwahlen handelt, kann das mit den Fristen ein bisschen knapper werden. Dennoch: Spätestens 21 Tage vor der Wahl muss die Wahlbenachrichtigung bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein. Was ist dann zu tun?
Wahlbenachrichtigung verloren? Ihr dürft trotzdem wählen
Ihr seid dann aufgefordert, am Wahltag im Wahllokal eures Wahlkreises innerhalb des genannten Zeitraums eure Stimme abzugeben. Um wählen zu können, müsst ihr im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung vorlegen, diese wird dann einbehalten. Sicherheitshalber solltet ihr euren Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Solltet ihr die Wahlbenachrichtigung verlegt haben, könnt ihr trotzdem wählen, dann benötigt ihr allerdings auf jeden Fall euren Ausweis.
Lese-Tipp: Bundestagswahl: Stimmzettel falten und einwerfen - So wählen Sie im Wahllokal richtig!
Nun ist der Weg in die Wahlkabine frei. Dort habt ihr auf eurem Wahlschein zwei Stimmen. So sieht es das in Deutschland angewandte personalisierte Verhältniswahlrecht vor. Mit der ersten Stimme wählt ihr den Kandidaten, der euren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll, die zweite Stimme gebt ihr der Partei, die ihr möglichst stark im Bundestag vertreten sehen wollt. Eure beiden Stimmen sind nicht aneinandergebunden. Natürlich könnt ihr mit der ersten Stimme den Kandidaten der Partei A wählen und eure zweite Stimme Partei B, C oder D geben. Ebenso könnt ihr nur eine Stimme abgeben, egal ob Erst- oder Zweitstimme. Ungültig wird eure Stimme erst, wenn ihr mehr als eine Erst- und Zweitstimme abgebt. Wenn ihr eine Erststimme und zwei Zweitstimmen abgebt, ist nur die Erststimme gültig (und umgekehrt).
Keine Selfies in der Wahlkabine
Wahlen sind in der BRD geheim, deshalb dürft ihr die Wahlkabine nur allein betreten. Weder Ehe- oder Lebenspartner noch euer Kind darf euch begleiten, es sei denn das Kind ist noch so klein, dass es die Situation nicht erfassen kann. Das geht allerdings auch nur mit Genehmigung des Wahlleiters. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn ihr aufgrund einer Behinderung, Verletzung oder Krankheit nicht in der Lage sind, eure Stimme allein abzugeben. In diesem Falle dürft ihr eine Person bestimmen, die für euch den Wahlvorgang ausführt.
Lese-Tipp: Diese 6 Dinge solltet ihr in der Wahlkabine auf keinen Fall tun
Falls ihr euren Urnengang in den sozialen Medien mit einem Selfie dokumentieren wollt, sollten Sie das vor dem Wahllokal machen. Selfies oder Fotos vom Wahlzettel in der Wahlkabine sind nicht erlaubt, da eure Wahl nicht mehr geheim wäre.
Solltet ihr am Wahltag nicht daheim sein oder keine Lust haben, den Weg ins Wahllokal anzutreten, könnt ihr auch per Briefwahl abstimmen. Ihr erhaltet mit der Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular.
Wenn ihr am Wahltag spät dran seid und erst ganz knapp vor 18:00 Uhr am Wahllokal ankommt und dann auch noch eine Menge Leute vor euch in der Schlange stehen, könnt ihr trotzdem noch wählen. Um Punkt 18:00 Uhr kommt der Wahlleiter nach draußen und schaut, wer letzter in der Schlange ist. Erst wer danach noch kommt, darf seine Stimme nicht mehr abgeben.
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(tel)