BundeskartellamtZuckerhersteller dürfen sich bei Gasstopp helfen

ARCHIV - Berge von Zuckerrüben liegen am 19.09.2012 bei der Nordzucker AG auf dem Gelände der Uelzener Zuckerfabrik in Uelzen (Niedersachsen) zur Verarbeitung bereit. Europas zweitgrößter Zuckerhersteller Nordzucker sieht sich mit dem Vorwurf illegaler Preisabsprachen konfrontiert.  Foto: Philipp Schulze/dpa (zu lni 0625 / 0645 vom 17.05.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Nordzucker AG.
dpa, Philipp Schulze

Das Bundeskartellamt hat der deutschen Zuckerindustrie grünes Licht für ihre Kooperationspläne im Falle eines Gasnotstandes gegeben. Damit soll verhindert werden, dass bei einem Gasstopp Rüben-Ernten verderben und es zu einer Preisexplosion kommt.

18 Zuckerfabriken zum größeren Teil mit Erdgas betrieben

Das teilte die Wettbewerbsbehörde am Dienstag in Düsseldorf mit. Damit können sich die vier in Deutschland produzierenden Zuckerhersteller - Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet - gegenseitig freie Produktionskapazitäten in mit Mineralöl oder Kohle betriebenen Anlagen zur Verfügung stellen, falls es im kommenden Winter zur Kappung der Gasversorgung kommt.

Genehmigt worden sei „eine einmalige und zeitlich befristete Kooperation für den Fall eines Gasnotstandes“, sagte Mundt. Dadurch solle verhindert werden, dass bei einem Produktionsstillstand in den gasbefeuerten Zuckerfabriken große Teile der Rüben-Ernte verderben und es zu übermäßigen Preisspitzen bei Zucker komme, sagte Mundt.

Nach Angaben des Bundeskartellamtes werden die 18 Zuckerfabriken der vier beteiligten Unternehmen in Deutschland zum größeren Teil mit Erdgas betrieben. Die Unternehmen hätten zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, die Anlagen von Erdgas auf andere Brennstoffe wie Heizöl oder Kohle umzustellen. Dies sei jedoch in der Kürze der Zeit bei einigen Fabriken nicht möglich gewesen.

Die Ausnahmeerlaubnis der Wettbewerbshüter ist bis Juni 2023 begrenzt. Großen Wert legt das Bundeskartellamt dabei darauf, den Informationsfluss über Produktionskosten und Kundenbeziehungen zwischen den Unternehmen bei der Kooperation auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. (dpa/aze)

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