Damit hat er sich selbst strafbar gemacht
Bremer Kioskbesitzer stellt Überwachungsvideo vom Überfall online
Drei maskierte Räuber überfallen einen Kiosk in Bremen, bedrohen die Mitarbeiterin mit einer Pistole, klauen rund 3.000 Euro und fliehen mit der Beute. Überwachungskameras filmen den kompletten Überfall. Kioskbesitzer Torsten Hamp stellt daraufhin das Überwachungsvideo in die sozialen Netzwerke in der Hoffnung, die Täter schnell ausfindig machen zu können. Der Polizei Bremen gefällt das allerdings gar nicht. Er erschwere die Ermittlungen und macht sich mitunter strafbar, hieß es.
Im Video sehen Sie, wie sich der Kioskbesitzer künftig vor weiteren Einbrüchen schützen möchte, denn es war bereits das 18. Mal.
„Ich war super erschrocken über die Brutalität"
Die bedrohte Mitarbeiterin konnte nach dem Überfall nicht weiterarbeiten und steht weiterhin unter Schock. „Sie hatte auch schon angefragt, ob sie Unterstützung bekommt“, erzählt uns Kioskbesitzer Torsten Hamp. „Ich glaube, wenn man zu Dritt in einen Laden geht, kann man auch anders Druck ausüben. Und das mit der Waffe hat mich sehr erschrocken.“
Es ist nicht das erste Mal das sein Kiosk überfallen wurde. 18 Mal wurde bereits in seinen „Hampi’s Shop“ eingebrochen. Die Täter konnten nie geschnappt werden und deshalb habe er keine guten Erfahrungswerte mit der Polizei, sagt Torsten Hamp. Dieses Mal möchte er die Täter nicht davonkommen lassen. Er handelt eigenmächtig und stellt das Überwachungsvideo online. „Umso schneller ich das Video hochlade, umso eher meldet sich jemand“, dachte sich Torsten Hamp. Doch er macht sich mit seinem Handeln strafbar.
Straftäter haben Persönlichkeitsrechte
Dem Kioskbesitzer könne eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen. „Wenn ich selber Polizei spiele und eine Öffentlichkeitsfahndung mache als Privatmann, dann kann man sich einerseits strafbar machen, weil man Verstöße gegen das Kunsturheber-Gesetz, das heißt gegen die Persönlichkeitsrechte von anderen verstößt“, erklärt uns die Polizei Bremen, die vom voreiligen Handeln des Kioskbesitzers nicht beeindruckt ist. Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildmaterial sei nämlich immer das letzte Mittel. „Zuerst müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft werden. Das heißt, man muss die Zeugen vernehmen, man muss Spuren sichern und auswerten. Und am Ende muss eine richterliche Anordnung her. Ein Gericht muss entscheiden, die Polizei darf mit Video- oder Bildmaterial in der Öffentlichkeit fahnden“, erklärt Nils Matthiesen von der Polizei Bremen.
Die Persönlichkeitsrechte der Menschen zu wahren, die seine Mitarbeiterin mit einer Waffe bedroht haben, dafür hat der Kioskbesitzer kein Verständnis. Das Folgen bürokratischer Protokolle empfinde er als nicht richtig: „Es müsste eigentlich so sein: Ich habe den Täter bzw. ich habe das Video, ich habe 24-48 Stunden Zeit das hochzuladen, damit die Bevölkerung Bescheid weiß und ich Hilfe bekomme“.
Täter könnten davonkommen
Doch die Polizei Bremen weist darauf hin, dass vieles auf dem Überwachungsvideo Täterwissen sei. „Das heißt, dass erschwert den Ermittlern die Arbeit, wenn sie die Räuber dann am Ende vernehmen und am Ende kann es dann auch nicht zu einer Verurteilung führen“. Das möchte Torsten Hamp selbstverständlich genauso wenig, wie sich selber strafbar zu machen. Er löscht das Video. Immerhin verfolgen beide Seiten das gleiche Ziel: Die Täter möglichst schnell zu finden.