Berlin-Wahl findet statt: Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge ab

ARCHIV - 04.01.2023, Berlin: Eine Person hält Wahlunterlagen zur Briefwahl für die Wiederholungswahlen in Berlin in der Hand. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht morgen seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wa
Wiederholungswahlen in Berlin - Briefwahl
jka cul ah mre, dpa, Jens Kalaene

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgewiesen. Damit finden die erneuten Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bezirkswahlen am 12. Februar statt.

Im November wurde entschieden, dass die Wahl wiederholt werden muss

Der Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin hatte am 16. November 2022 entschieden, dass die Wahlen in Berlin komplett wiederholt werden müssen, weil es zu zahlreichen Fehlern gekommen war.

Dagegen hatten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Gleichzeitig stellten sie Eilanträge, die komplette Wahlwiederholung zu stoppen. Diese Anträge wurden nun abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden bleiben jedoch in Karlsruhe anhängig. Über sie wird später im Hauptsacheverfahren entschieden. (reuters/eku)

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