Maßnahmen im April 2020 wurden als unverhältnismäßig eingestuft
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich will Corona-Bußgelder zurückzahlen

Corona im Frühjahr 2020: Es gibt strenge Regeln, Kontaktbeschränkungen und auch Bußgelder, für diejenigen, die sich nicht daran halten. Doch die bayrischen Corona-Ausgangsbeschränkungen wurden jetzt vom Bundesverwaltungsgericht als unverhältnismäßig eingestuft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich will die Bußgelder auf Antrag erstatten. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung.“
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Urteil: „Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig“
Die Bußgelder sollten „aus meiner Sicht auf entsprechenden Antrag der Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden“, sagte er demnach. Es gebe „keinen Dissens“ mit den Kollegen aus dem Gesundheitsressort, zitiert ihn die „Süddeutsche Zeitung“ weiter. Bisher hatte sich niemand aus der Staatskanzlei in Bayern dazu öffentlich geäußert. Die Regelungen dazu seien aber noch in Arbeit, hieß es auf Nachfrage bei den beiden Ministern. Die Staatsregierung analysiere demnach die Urteilsgründe - die noch nicht zugestellt seien - "sorgfältig und zieht die erforderlichen Konsequenzen. Dies betrifft auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden," teilten die beiden Minister auf Nachfrage der „Süddeutschen Zeitung“ mit.
Konkret geht es dabei um die Regeln, die von Anfang bis Mitte April in Bayern gegolten haben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dazu vor gut einer Woche geurteilt. Demnach seien die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie rechtmäßig gewesen, die in Bayern damals verhängte strenge Ausgangssperre jedoch nicht.
Die Ausgangssperre, die das Verlassen der Wohnung zwar für Sport und Bewegung gestattete, aber nicht für ein Verweilen an der frischen Luft auf einer Parkbank, sei zu weitgehend gewesen. „Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig“, sagte die Vorsitzende Richterin. Es wären als mildere Maßnahme auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum in Betracht gekommen. Bayern war damals mit der Regelung vorgeprescht. (eku/dpa)
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