Urteil im Dreifachmord-Prozess Rövershagen

Armbrustmörder erschoss Eltern und Schwester von hinten - Richter schickt "Henker" in den Knast

Axtmörder muss in den Knast Urteil in Rostock
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Urteil in Rostock
Axtmörder muss in den Knast

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Andreas S. hat seine Eltern und seine Schwester ermordet.
Andreas S. hat seine Eltern und seine Schwester ermordet.
bwu, dpa, Bernd Wüstneck

Lebenslange Haft für Armbrust-Mörder - besondere Schwere der Schuld

Anfang Februar verschwand die Familie S. spurlos. Nachbarn und vor allem Angela F. wunderten sich und fragten deshalb bei Andreas S. nach. Der soll behauptet haben, dass seine Familie im Urlaub sei. „In den ganzen Jahren waren sie nicht einmal im Urlaub“, sagte Angela. Das Misstrauen in der Nachbarschaft wuchs. Zurecht, wie sich später herausstellte. Der eigene Sohn hat erst seine Eltern, dann seine Schwester auf bestialische Art und Weise getötet. Das Gericht hat den Mann am Montag für schuldig befunden. Das Urteil: Lebenslange Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahre nahezu ausgeschlossen ist.

Katja Geck ist die Schwester des ermordeten Vaters.
Katja G. ist die Schwester des ermordeten Vaters.
Crimespot

Katja G., die Schwester des ermordeten Vaters ist wütend: „Er hat mir meinen Bruder, meine Nichte und meine Schwägerin genommen. Das tut mir sehr weh. Und ich habe auch ihn sehr geliebt, den Mörder.“ Sie sei erleichtert, dass Andreas S. jetzt verurteilt worden sei.

Andreas S. lockte Schwester für "Überraschung" ins Haus - dann ermordete er sie

Der Richter erinnerte den 27-Jährigen daran, dass er nach einem kurzzeitigen Ortswechsel nach Baden-Württemberg dort einen hedonistischen, egoistischen und von enormer Gleichgültigkeit geprägten Lebenswandel geführt habe. Andreas S. hatte zuvor mehrere Zehntausend Euro Schulden gemacht. Um diesen Lebensstil nach der Rückkehr nach Rövershagen fortsetzen zu können, habe er den Vater als Hindernis aus dem Weg räumen wollen und zur Vertuschung der Tat Schwester und Mutter auf „perfide und niederträchtige Weise hingerichtet“. Das Motiv des Angeklagten liege auf tiefster Stufe, so Richter Peter Goebels.

Dem auf der Couch schlafenden Vater (52) schoss der Angeklagte am 7. Februar 2022 mit einer Armbrust mehrere Pfeile in den Kopf. Doch sei der Vater nicht sofort tot gewesen. Der Sohn habe daraufhin eine Gartenmachete mit 23 Zentimeter langer Klinge geholt und auf den Vater eingestochen, der letztlich verblutet sei.

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Seine arglose Schwester (25) lockte er unter einem Vorwand ins elterliche Haus in Rövershagen. Mit dem Versprechen einer Überraschung brachte der Angeklagte die Schwester dazu, im Flur mit einer blickdichten Brille und Hörschutz auf einer Folie niederzuknien. Dann schoss er ihr drei Pfeile in den Kopf und stach auch auf sie ein. Das gleiche Schicksal erlitt die Mutter (48) vier Tage später.

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Richter: Freilassung nach 15 Jahren kommt nicht infrage

„In Grunde genommen haben Sie sich als Henker erwiesen“, sagte der Richter zum Angeklagten. Es gebe keine Zweifel daran, dass er der Täter sei. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren komme nicht in Betracht. Das Gericht folgte mit dem Urteil den Forderungen von Oberstaatsanwalt Thomas Peters. Er hatte dem Mann eine hohe kriminelle Energie attestiert. Der Angeklagte habe seine nächsten Angehörigen heimtückisch und brutal ausgelöscht und dabei „eiskalt“ und empathielos gehandelt. Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten in dem Prozess volle Schuldfähigkeit. (dky mit dpa)