Prozess um Dreifachmord in Rövershagen
Mann soll Eltern und Schwester mit Armbrust getötet haben – alle Aussagen widerrufen
Die Gewalttat sorgte Anfang des Jahres für Schlagzeilen: Wegen des Vorwurfs des dreifachen Mordes muss sich seit Dienstag ein 27 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Rostock verantworten. Er soll im Februar in einem Einfamilienhaus in Rövershagen bei Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) zunächst Vater und Schwester und einige Tage später auch die Mutter auf brutale Weise getötet haben. Der Mann zeigte sich bei Vernehmungen geständig, doch zum Prozessauftakt widerrief er alle zuvor in Vernehmungen gemachten Aussagen komplett. Damit ist auch sein Geständnis hinfällig.
Prozess in Rostock: Angeklagter laut Verteidigerin nicht ordnungsgemäß belehrt
Sämtliche Aussagen ihres Mandanten seien nicht zu verwerten, da er bei seiner Festnahme und der Vernehmung mehrfach nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei, begründete seine Verteidigerin Beate Falkenberg am Dienstag den Schritt. Auch sei er nach der Festnahme nicht unverzüglich dem Haftrichter vorgeführt worden.
Rövershagen: Schlafendem Vater mit Armbrust in Hinterkopf geschossen
Der 27-Jährige selbst machte am Dienstag keine Angaben zur Sache. Laut Anklage schoss der Deutsche am 7. Februar in Rövershagen bei Rostock seinem auf der Couch schlafenden Vater mit einer Armbrust vier Pfeile in den Hinterkopf. Da der 52-Jährige nicht sofort tot war, soll der Sohn aus einem Schuppen eine Gartenmachete geholt und damit auf sein Opfer eingestochen haben. Der Vater verblutete.
Am selben Tat soll er seine 25-jährige Schwester auf ähnlich grausame Weise getötet haben und einige Tage später seine Mutter. Auch in diesen Fällen nutzte er laut Anklage Armbrust und Machete als Tatwaffen. Zur Vertuschung seiner Taten soll der Angeklagte die Leichen dann am 28. Februar etwa zwölf Kilometer entfernt bei Kösterbeck an einem einsam gelegenen Feldrand vergraben haben.
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Dreifachmord in Rövershagen: Angeklagtem droht lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft warf ihm am Dienstag Mord aus Heimtücke, in zwei Fällen Mord zur Verdeckung einer Straftat und in einem Fall zusätzlich Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Angeklagte sitzt seit Ende März in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. (dpa/bst)