Wollte er die Scheidung nicht akzeptieren?
Adnan A. soll 54 Mal auf Exfrau eingestochen haben: Vor Gericht liefert er eine seltsame Erklärung
von Jessica Sander und Antonia Giese
Wie viel Wut muss man haben, um 54 Mal zuzustechen?
So oft soll Adnan A. das Messer gegen seine Exfrau benutzt haben. Die Leiche der 42-Jährigen soll er dann in einem Wassergraben im Kreis Schleswig-Flensburg abgelegt haben. Jetzt steht der 60-Jährige wegen Mordes vor dem Landgericht Kiel. Konnte er die Scheidung nicht akzeptieren?
Prozessauftakt vor dem Kieler Landgericht
Gefasst wirkt er, als er am Dienstagmorgen (19. September) den Gerichtssaal betritt. Sein Gesicht verbirgt er nicht. Immer wieder schaut er dem Richter direkt in die Augen. Anscheinend, so wirkt es, habe der 60-Jährige nichts zu verstecken. Dabei wiegt die Anklage schwer.
Der Rendsburger soll seine Exfrau mit mehr als 50 Messerstichen getötet haben. Der 60-jährige Deutsche mit palästinensischen Wurzeln soll die Scheidung von seiner Frau nach deutschem Recht nicht akzeptiert haben. „Deshalb tötete er sie“, so die Staatsanwaltschaft. Die Anklage deshalb: Mord aus niederen Beweggründen.
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Vor ihrem Tod trafen sich die 42-Jährige und ihr Ex-Mann in der Schule der gemeinsamen Söhne
Es ist der 1. Februar 2023. Adnan A. fährt die gemeinsamen Söhne (9,10) zur Schule und trifft dort auf seine getrennt lebende Frau, weil beide an einem gemeinsamen Termin teilnehmen. Danach ist die 42-Jährige spurlos verschwunden.
Laut Anklage soll Adnan A. sie abgefangen und getötet haben. Mindestens 54 Mal soll er auf die Mutter seiner Kinder eingestochen haben. Kaum ein Organ bleibt unverletzt, so die Anklageschrift. „Sie ist innen und außen verblutet“, so der Staatsanwalt weiter. Danach soll der 60-Jährige sie in einen Wassergraben im Kreis Schleswig-Flensburg abgelegt haben. Erst zehn Tage später wird ihre Leiche entdeckt.
Im Prozess bestreitet Adnan A. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Der Prozess ist auf 15 Verhandlungstage festgesetzt, kurz vor Weihnachten könnte bereits ein Urteil fallen.