Paragraf 219a wird abgeschafft!
Zu viele Frauen sterben bei unprofessionell durchgeführten Abtreibungen: Kommt jetzt die Wende?
Jedes Jahr sterben nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit etwa 39.000 Frauen bei unprofessionell durchgeführten Abtreibungen. Die WHO hat deshalb neue Richtlinien zu sicheren Abtreibungen veröffentlicht. In Deutschland wird derweil eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: Der umstrittene Paragraf 219a, der es Ärzten verbietet, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, ist Geschichte.
Abtreibungsverbote reduzieren Zahl der Eingriffe nicht
Die Hälfte der weltweit rund 50 Millionen Abtreibungen würden nicht nach empfohlener medizinischer Praxis durchgeführt, so die WHO. Etwa 20 Länder hätten bislang keine Gesetze, die Abtreibungen erlauben. Die meisten Frauen sterben bei einem Abbruch in Ländern mit niedrigem Einkommen; mehr als 60 Prozent der Todesfälle passierten in Afrika und rund 30 Prozent in Asien.
Untersuchungen hätten gezeigt, dass Abtreibungsverbote oder -einschränkungen nicht die Zahl der Eingriffe reduzieren. Vielmehr bringe es mehr Frauen dazu, sich zweifelhaften oder gefährlichen Prozeduren zu unterziehen.
"Niemand sollte Anfeindungen ausgesetzt sein, weil er eine Abtreibung in Anspruch genommen hat"
Zu den Richtlinien gehören etwa eine Durchführung durch medizinisch ausgebildetes Personal, das die Rechte und Bedürfnisse der Frauen respektiert. Zudem empfiehlt die WHO, Abtreibungen nicht zu kriminalisieren, keine Wartezeiten vor dem Eingriff festzulegen oder die Zustimmung anderer zu verlangen – etwa das Partners oder der Familie.
All das könne die Frauen in schwierige Situationen bringen, in denen sie sich zu Abtreibungen ohne nötige medizinische Betreuung gezwungen sähen. Die Abtreibungspille solle zur Verfügung gestellt werden, um eine sichere Beendigung einer Schwangerschaft zu ermöglichen. „Niemand sollte Anfeindungen ausgesetzt sein oder Gefahr laufen, angezeigt oder zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden, weil sie eine Abtreibung in Anspruch genommen oder durchgeführt haben“, sagte WHO-Spezialist Bela Ganatra. Die beste Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften seien Aufklärung und die Bereitstellung von Verhütungsmitteln.
Passend dazu wird aktuell auch bei uns in Deutschland über den umstrittenen Paragrafen 219a diskutiert und ob dieser nicht besser abgeschafft werden sollte.
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Änderung des Paragrafen 219a: Ärzte dürfen bald öffentlich über Abtreibungen informieren
Schon lange ist er umstritten: Der Paragraf 219a im deutschen Strafgesetzbuch. Er untersagt das öffentliche Anbieten, Ankündigen und Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen und verbietet Ärzten somit, angemessen über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Schlimmer noch: Bei Zuwiderhandlung droht den behandelnden Ärzten sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Das Bundeskabinett hat nun, am Mittwoch, den 9. März, einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen auf den Weg gebracht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der den Entwurf im Januar veröffentlichte, beschreibt die derzeitige Rechtslage im ZDF-Morgenmagazin als „untragbar“: „Dass unser Recht ausgerechnet diesen Personen, die am qualifiziertesten sind, um auch Auskunft darüber zu erteilen, was ein solcher Eingriff medizinisch bedeutet, nicht nur verbietet, sachlich zu informieren, sondern sogar mit dem Staatsanwalt droht, ist meiner Meinung nach ein untragbarer Zustand.“
Für viele deutsche Frauen bedeutet diese Gesetzesänderung ein voller Erfolg und ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung. Auch Bundesfrauenministerin Anne Spiegel gibt sich zufrieden: „Was längst überfällig war, wird endlich Realität: Die Abschaffung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig.“ Der Kabinettsbeschluss stärke die reproduktiven Rechte von Frauen. (dpa/vdü)