Urteilsverkündung am Landgericht Lübeck
Lebenslange Haft für 23-Jährigen nach tödlicher Attacke auf Spielplatz in Grönwohld

Lebenslang. So lautet das erneute Urteil im Prozess um den getöteten 22-Jährigen auf einem Spielplatz in Grönwohld im Kreis Stormarn. Im Juni 2021 wurde der Angeklagte für zehn Jahre Haft wegen Totschlags verurteilt.
Bundesgerichtshof hebt Urteil auf
Das Urteil vom 3. Juni 2021 hat der Bundesgerichtshof mangels ausreichender Begründung aufgehoben und den gesamten Fall einer anderen Kammer im Lübecker Landgericht zugewiesen. Die Nebenklage hat nach der Verkündung Revision eingelegt. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft forderte sie bereits eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus Heimtücke.
27 Messerstiche auf Spielplatz in Grönwohld
Der 23-jährige Angeklagte soll im Oktober 2020 seinen 22-jährigen Bekannten auf einem Spielplatz in Grönwohld insgesamt 27 Mal mit einem Schlagring mit ausklappbarer Klinge in den Rücken, Nacken und Kopf gestochen haben. Dabei wurde das Opfer so stark verletzt, dass dieser noch am Tatort verblutet. Einen Tag später finden Anwohner erst die Leiche des jungen Mannes.
Angeklagter gestand plötzlich die Tat
Zu Beginn des neuen Revisionsprozesses hat der Angeklagte den tödlichen Angriff auf seinen Bekannten, mit dem er seit langem in Drogengeschäfte verwickelt war, gestanden. Im ersten Prozess hatte der Angeklagte die Vorwürfe noch nicht bestätigt. Nach eigener Aussage soll er von seinem Bekannten mit einem Messer bedroht worden sein, weshalb er ihn zu Boden geworfen habe, sich das Messer schnappte und wahllos zugestochen haben soll. Dieses Geständnis hält der Staatsanwalt für nicht glaubhaft. Laut Rechtsmedizin weisen die Verletzungen auch nicht auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden jungen Männern hin.
Drohte das Kartenhaus zu zerfallen?
Die beiden jungen Männer sollen laut Staatsanwaltschaft in Drogengeschäfte verwickelt gewesen und darüber in Streit geraten sein. Der Spielplatz war im Dorf als Übergabeort für Drogen bekannt. Das bestätigen mehrere Zeugen beim Prozessauftakt. Zudem sei bekannt gewesen, dass der Angeklagte und der Getötete miteinander Geschäfte machten. Im Laufe des Prozesses ist ans Licht gekommen, dass der Angeklagte dem Opfer offenbar Geld schuldete. Er habe seinem Bekannten vorgetäuscht, bei einer Firma zu arbeiten. Doch die existierte offenbar gar nicht.
Die Richterin sagt zur Begründung, dass der Angeklagte seinem Opfer auflauerte und es von hinten mit einem mitgebrachten Schlagring-Messer mit 27 Stichen getötet habe. Es habe sich um eine geplante Tat gehandelt, mit der der Angeklagte sich aus einer für ihn ausweglosen Situation habe befreien wollen, so die Richterin. (dpa/ljo)