Rentnerin kämpft gegen Behörden-WahnsinnGabriele zahlt jeden Monat 137 Euro an die verstorbene Ex-Frau ihres toten Mannes
Muss man jemandem Geld überweisen, der gar nicht mehr lebt?
Im Fall von Gabriele Greif sagt die deutsche Bürokratie ganz klar: ja. Seit mehr als drei Jahren zahlt die Witwe jeden Monat einen Versorgungsausgleich an die längst verstorbene Ex-Frau ihres toten Mannes. Weil eine Tote aber kein Geld beziehen kann, profitiert nur einer: der Staat. Die Rentnerin kämpft für ihr Recht.
RTL.de ist auch auf Whatsapp – HIER direkt ausprobieren!
Versorgungsausgleich taucht nach Tod des Ehemanns auf
Drei Jahrzehnte ist Gabriele mit Manfred glücklich verheiratet. Im Oktober 2020 verliert sie ihre große Liebe an den Krebs – und bekommt eine Rechnung. „Als ich zum ersten Mal meine Witwenbezüge bekam, hab ich gemerkt, dass dort 'Versorgungsausgleich' stand“, erinnert sich die Oberpfälzerin. „Und dann hab ich mich gewundert: Warum Versorgungsausgleich, was soll das überhaupt? Und wer soll versorgt werden?“
Lesetipp: Nicht nur für Topverdiener: Warum ein Ehevertrag so wichtig ist
Ex-Mann vereinbarte Versorgungsausgleich mit erster Ehefrau
Es geht um Manfreds erste Ehefrau: Bei der Scheidung haben die beiden seinerzeit einen Versorgungsausgleich vereinbart. „Das ist die Aufteilung der Rentenanwartschaften – das, was innerhalb der Ehezeit an gesetzlichen Renten, Beamtenpensionen, Betriebsrenten oder auch von berufsstädtischen Versorgungswerken erworben wurde", erläutert Rentenberater Rudi Werling. „Das wird hälftig aufgeteilt, sodass jeder am Ende der Ehezeit gleichhohe Anrechte erworben hat.“
Besonders kurios: Manfred selbst hatte zu Lebzeiten schon erfolgreich beantragt, den Versorgungsausgleich in Höhe von 137 Euro nicht zahlen zu müssen. Schließlich war seine Ex-Frau bereits tot, bevor sie in Rente gehen und damit Anspruch auf die Zahlungen haben konnte. Doch seit Manfred nicht mehr lebt, taucht der Versorgungsausgleich auf Gabrieles Rentenbezügen wieder auf.
Rentnerin hat schon 5.000 Euro für eine Tote überwiesen
Ein Widerspruch von Gabriele Greifs Anwalt wurde abgelehnt, auch eine Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg scheiterte. Satte 5.000 Euro Versorgungsausgleich hat die Rentnerin inzwischen gezahlt – für eine Frau, die seit 17 Jahren tot ist. Aber nicht etwa an die Hinterbliebenen von Manfreds Ex-Frau – sondern an den Staat. Denn der Bürokratie-Wahnsinn sieht so aus: Manfred hat zwar den Versorgungsausgleich an Gabriele vererbt, aber nicht das Recht, einen Antrag zu stellen, um dagegen vorzugehen.
Gabriele Greif prüft jetzt mit ihrem Anwalt, sie die Zahlungen für eine Tote doch noch irgendwie loswerden kann. „Mich belastet das sehr", sagt sie. „Weil ich denke, mein Mann würde jetzt auch sagen: Das ist so ungerecht.“