Was sie von dem Magazin fordernUlmens Anwälte gehen gegen den Spiegel-Verlag vor

Es geht ihnen um drei Dinge.
Bislang hat sich Christian Ulmen nicht zu den Vorwürfen seiner Exfrau Collien Fernandes geäußert - jetzt melden sich aber seine Anwälte. In einer Stellungnahme teilen sie mit, dass sie gegen den Spiegel-Verlag vorgehen. Das schreiben die Juristen konkret.
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Spiegel-Verlag
Schauspieler Christian Ulmen, vertreten durch die Kanzlei Schertz Bergmann, hat ”bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den SPIEGEL-Verlag anhängig gemacht. Das Verfahren wird hier unter dem Az. 324 O 149/26 geführt. Gegenstand des Antrags ist der Artikel in der Printausgabe des „SPIEGEL“ vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“ und der online veröffentlichte Artikel vom 21. März 2026 mit der Überschrift „Du hast mich virtuell vergewaltigt“.”
Ulmen wendet sich gegen drei Aspekte der Berichterstattung
Der Spiegel soll es laut Kanzlei Schertz Bergmann unterlassen:
- durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet
- durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe gegenüber seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht und
- in Bezug auf einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 bestimmte Äußerungen (insbesondere „Wer […] fehlt, ist Ulmen“) zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und /oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, ohne mitzuteilen, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich die frühere Ehefrau des Antragstellers geladen und der Gerichtstermin zudem aufgehoben war.
Dem Verlag wurde der Verfügungsantrag am 1. April mit einer Frist zur Stellungnahme übersandt.
Verwendete Quelle: Landgericht Hamburg


