Wenn sie nicht kommt, drohen Konsequenzen

Nach Hitlergruß-Skandal gibt’s neue Gerichtstermine für Melanie Müller

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Wird Melanie Müller am 30. Juli vor Gericht erscheinen?

Oha, jetzt wird’s offenbar richtig ernst ...
Eigentlich sollte sich Melanie Müller (36) schon seit Mitte Juni vor dem Amtsgericht Leipzig wegen ihres Hitlergruß-Skandals verantworten. Aber die Sängerin sagte zwei Prozesstermine krankheitsbedingt ab und trat stattdessen am Ballermann auf. Nun stehen zwei neue Termine fest - sollte Melanie diese nicht wahrnehmen, drohen ihr Konsequenzen.

Melanie Müller soll Ende Juli vor Gericht stehen

Die Causa Müller geht in die nächste Runde! Der Prozess gegen Melanie Müller soll nun am 30. Juli und 13. August stattfinden, berichtet die Leipziger Volkszeitung. Die beiden Termine wurden auf RTL-Anfrage bestätigt. Das Gericht gehe bis dahin von ihrer Genesung aus, erklärte demnach Stefan Blaschke, Pressesprecher und Richter am Amtsgericht.

Lese-Tipp: „Ich bin nicht verhandlungsunfähig, sondern einfach nur reiseunfähig!”

Falls die ehemalige Dschungelkönigin dann immer noch oder wieder krank sei, bestünden verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel ein Haft- oder Strafbefehl. „Legt sie ein Attest vor, das nicht akzeptiert wird, besteht die Möglichkeit der Vorführung“, so Blaschke. In dem Fall werde die Angeklagte abgeholt und zur Verhandlung gebracht. „Das könnte sich aber schwierig gestalten, von Mallorca aus.”

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Im Video: Melanie Müller: Zu krank fürs Gericht - aber fit für die Bühne

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„Der Kollege könnte anordnen, dass ein Amtsarztattest vorgelegt wird”

Im RTL-Interview hatte die ehemalige Dschungelkönigin erklärt, dass sie nicht verhandlungsunfähig sei, sondern reiseunfähig. „Ich hatte vor mehreren Monaten mal ein Schlaganfall im Gleichgewichtsorgan auf dem rechten Ohr und das hängt mir immer noch ein bisschen nach und seit mehreren Wochen bin ich auch noch leicht erkältet”, sagte die 36-Jährige. Da sie den Druckausgleich nicht hinbekommen würde, habe ihr der Arzt abgeraten, zu fliegen. Wenn - wie bei Melanie - eine weite Anreise zum Gericht notwendig ist, reiche das aus, um verhandlungsunfähig zu sein, so Gerichtssprecher Blaschke weiter.

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Ob sich die Sängerin noch einmal krankmelden könne, entscheide der zuständige Richter. Blaschke: „Der Kollege könnte anordnen, dass ein Amtsarztattest vorgelegt wird.“ Bislang hatte Melanie Atteste von ihrem Arzt eingereicht. Zum aktuellen Gesundheitszustand und der Reisefähigkeit seiner Mandantin wollte sich Melanies Anwalt Adrian Stahl auf Nachfrage der Zeitung nicht äußern. Sollte sie erneut verhandlungsunfähig sein, müsste erneut ein Ersatztermin anberaumt werden. (tma)