Jetzt ist es endgültig entschieden!

Urteil für Jens Lehmann bleibt bestehen! So viel muss der Ex-Fußballer jetzt zahlen

Lehmann betritt den Gerichtssaal.
Jens Lehmann wurde wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs verurteilt (Archivbild).
Sven Hoppe/dpa

Von Schwiegermutters Liebling in der Nationalelf zum Kettensägen-Verurteilten …
Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann hat sein Urteil bekommen. Erneut. Und dieses Mal muss der ehemalige Fußballspieler tief in die Tasche greifen.

135.000 Euro Strafe! Kettensägen-Vorfall und Zeche geprellt

Einst gefeiert, jetzt verurteilt. Die Zeiten für Jens Lehmann waren definitiv schon einmal besser. Das Urteil gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See ist jetzt rechtskräftig. Das bestätigt das Landgericht München II am Dienstag (8. Oktober).

Stolze 135.000 Euro Geldstrafe muss Lehmann zahlen. Wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs. Der Grund: Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt. Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht hingegen ein.

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Im Video: Wofür Jens Lehmann angeklagt ist

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Zweites Urteil für Jens Lehmann! Dabei soll es jetzt bleiben

Das Gericht hat Lehmann bereits am 27. September verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 135.000 Euro bezieht sich auf insgesamt 150 Tagessätze – zu je 900 Euro. Weder Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung legten binnen der Wochenfrist nach dem Urteil Rechtsmittel ein. Damit ist Lehmann rechtskräftig verurteilt.

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Das sah im Dezember 2023 noch anders aus. Damals ist Lehmann vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. Das Landgericht München II befasst sich nun in zweiter Instanz mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat. Bei diesem zweiten Urteil wird es jetzt offenbar bleiben. (jow mit dpa)