RTL war live vor OrtUrteil im „Kettensägen-Prozess”! Nach Schuldgeständnis muss Lehmann blechen

von Martin Eberl, Yannick Seeber und Rebecca Schindler

Es ist ein skurriler Fall - und in seinem Zentrum steht ein Ex-Fußballheld!
Das Landgericht München II befasste sich heute (27. September) mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat. RTL war live vor Ort. Im Video gibt’s eine Zusammenfassung des Prozess-Tags.

Der Prozess im Live-Ticker

  • Jens Lehmann und sein Verteidiger betreten um 9.27 Uhr den Gerichtssaal

  • Um 9.35 Uhr eröffnet der Richter den Prozess

  • Zuerst werden die Personalien von Jens Lehmann aufgenommen

  • Der Richter hat vorgeschlagen, dass die Berufung auf Straffolgen beschränkt wird. Dies ist laut Mitteilung der Verteidigung im Vorfeld denkbar

  • Das Gericht macht folgende Zusage: Wegen Sachbeschädigung und zweimaligem Betrugsversuch fordern sie eine Gesamtgeldstrafe von 130 - 170 Tagessätzen à 900 Euro - also deutlich weniger, als im ersten Verfahren.

  • Lehmann und seine Verteidiger erklären die Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch. Das bedeutet, dass es in der jetzigen, zweiten Instanz nur noch um die verhängte Strafe geht.

  • Verteidiger Florian Ufer liest eine vorbereitete Erklärung vor, aus der unter anderem hervorgeht, dass der Ex-Kicker pro Tag 900 Euro zur Verfügung hat.

  • Lehmann hat den Schuldspruch akzeptiert, dafür hat das Gericht das Verfahren wegen Beleidigung der Polizisten eingestellt.

  • Der Richter entlässt die Zeugen, da sie nun nicht mehr vonnöten sind. Eigentlich sollten heute insgesamt sieben Zeugen aussagen!

  • Um 10.06 Uhr verliest der Richter eine Vereinbarung zwischen Lehmann und seinem Nachbarn: Der Nachbar nimmt seine Strafanträge zurück. Dafür zahlt Lehmann ihm alle entstandenen Kosten!

  • Um 10.10 Uhr ordnet das Gericht eine Pause von einer halben Stunde an, bevor die weiteren Anklagepunkte verhandelt werden.

Jens Lehmann und sein Verteidiger am 27. September im Gerichtssaal
Jens Lehmann und sein Verteidiger am 27. September im Gerichtssaal
RTL
  • Um 10.48 Uhr geht der Prozess weiter.

  • Der Richter schließt die Beweisaufnahme.

  • Es folgt der Schlussvortrag des Staatsanwaltes: „Meiner Meinung nach ist hier kein Täter Opfer Ausgleich gegeben!” Denn: Laut BGH gäbe es objektiv ausreichende Leistungen zur Schadenswiedergutmachung. Aber Lehmann habe nur die Baukosten übernommen. Er habe sich dem Geschädigten gegenüber nicht als Täter bekannt. Herr Lehmann würde durch sein Verhalten zeigen, dass er sich nicht an gesetzliche Vorschriften halten müsse, weil er denkt, dass er über dem Gesetz steht. Der Staatsanwalt fordert daher 170 Tagessätze à 900 Euro.

  • Lehmanns Verteidiger fordert lediglich 130 Tagessätze à 900 Euro.

  • Um 10.55 Uhr erteilt der Richter Jens Lehmann das letzte Wort. Doch dieser nickt nur und schließt sich so den Ausführungen des Verteidigers an.

  • Es folgt eine erneute Pause. Die Urteilsverkündung ist für 11.30 Uhr angesetzt!

  • Um 11.31 Uhr betreten Lehmann und sein Verteidiger wieder den Gerichtssaal.

  • Um 11.33 Uhr ist es soweit - der Richter spricht das Urteil: Jens Lehmann wird zu 150 Tagessätzen à 900 Euro verurteilt! Man hat sich also auf die Mitte geeinigt. Lehmann trägt außerdem anteilig die Kosten des Verfahrens!

  • Mit dem Satz „Dann war’s das für heute, vielen Dank“ verabschiedet sich der Richter und beendet das Verfahren!

  • Lehmanns Verteidiger Dr. Florian Ufer lässt anschließend über eine Pressemitteilung vermelden: „Die heutige Entscheidung ist ein sehr gutes Ergebnis. Das bisherige amtsgerichtliche Urteil war maßlos überzogen, wie die heutige Reduzierung der Geldstrafe um ca. 70% belegt.”

Gerichtssprecher Lafleur im RTL-Interview

Gerichtssprecher Lafleur im RTL-Interview
Gerichtssprecher Lafleur im RTL-Interview
RTL

„Der Angeklagte hat seine Berufung insoweit zurückgenommen. Das heißt: Der Schuldspruch ist damit rechtskräftig! Das heißt: Der Angeklagte wird wegen eines zweifachen Betrugsversuchs und einer Sachbeschädigung zu verurteilen sein”, so Gerichtssprecher Lafleur in der Pause des Prozesses.

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Worum geht’s genau?

Der Prozess gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge am Starnberger See ging am Freitag um 9.30 Uhr in die nächste Runde. Am Landgericht München II startete der Berufungsprozess in dem Fall. Vier Verhandlungstage waren angesetzt. Doch das Urteil fiel bereits am ersten Tag.

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Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.

Richterin: Lehmann inszenierte sich „durchgängig als Opfer der Justiz”

Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz” inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Der 54-Jährige sei jedoch „nicht Opfer, er ist Täter” und habe vor Gericht „hanebüchene Geschichten” zu seiner Verteidigung vorgebracht.

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Lehmann hatte sich in dem Prozess gegen ihn mehrfach auf Erinnerungslücken berufen, von Rufmord und falschen Verdächtigungen gesprochen. „Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst”, sagt dagegen Richterin Walter. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.

„Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden”

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden”, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer in dem ersten Prozess - oder sie landeten vor Gericht. Die Verteidigung des WM-Helden von 2006 verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

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Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, darum ist es nicht rechtskräftig geworden. (mit dpa)