Das Wichtigste in Kürze
- Zu spät ist eine Zahnzusatzversicherung immer nur für die konkrete Behandlung, die bei Vertragsbeginn schon angeraten oder begonnen war, nicht für Ihre übrigen Zähne.
- DA Direkt Zahnschutz Akut zahlt als Soforthilfe bis zu 750 Euro im ersten Versicherungsjahr und bis insgesamt 1.500 Euro, wenn die Folgebehandlung ins zweite Versicherungsjahr fällt.
- Bei Zahnschutz Akut darf die Behandlung höchstens sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen haben, und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- ERGO Zahnersatz Sofort begrenzt die Leistung auf 1.000 Euro im ersten und 2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren, danach unbegrenzt, bei 24 Monaten Mindestlaufzeit.
- Liegt Ihr Bruttoeinkommen 2026 unter 1.582 Euro im Monat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse über die Härtefallregelung den doppelten Festzuschuss, aber nur für die Regelversorgung.
Drei Tarife, die nach dem Zahnarzttermin noch etwas leisten
Das Feld ist an dieser Stelle klein, und das gehört zur Antwort. Drei Tarife aus unserem Vergleich leisten überhaupt noch etwas, wenn beim Zahnarzt bereits etwas festgestellt wurde, und sie greifen an unterschiedlichen Punkten: Zwei zahlen ausdrücklich mit, wenn eine Versorgung schon angeraten oder begonnen ist, der dritte nimmt Sie ohne Prüfung an, deckt die laufende Behandlung aber nicht.
Welcher davon für Sie zählt, hängt daran, wie weit Sie sind. Lesen Sie die drei deshalb zusammen mit den vier Situationen weiter unten und nicht als Rangliste.
DA Direkt Zahnschutz Akut: Soforthilfe für eine Behandlung, die schon läuft
Zahnschutz Akut ist der einzige Tarif in unserem Vergleich, der ausdrücklich für den Fall gebaut ist, den alle anderen ausschließen. Für die schon angelaufene Behandlung erhalten Sie bis zu 750 Euro im ersten Versicherungsjahr, und fällt die Folgebehandlung ins zweite Jahr, bekommen Sie bis insgesamt 1.500 Euro. Fehlende und beschädigte Zähne sind mitversichert. Wichtig ist die zeitliche Bedingung: Die Behandlung darf höchstens sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen haben. Für eine Zahnspange leistet der Tarif nicht, Kieferorthopädie ist ausdrücklich ausgenommen.
Sinnvoll ist Zahnschutz Akut selten allein. DA Direkt kombiniert die Soforthilfe mit den Haupttarifen Komfort, Premium und Premium Plus, und die tragen alles, was nach dem Abschluss dazukommt: Für Zahnersatz erhalten Sie in Komfort 90 Prozent im Netz und 75 Prozent außerhalb, in Premium 100 beziehungsweise 90 Prozent, in Premium Plus 100 Prozent in beiden Fällen. Gesundheitsfragen müssen Sie in den Haupttarifen nicht beantworten, und eine Wartezeit gibt es ebenfalls nicht.
Unser Rat: Nehmen Sie die Soforthilfe nicht als Ersatz für den Hauptvertrag, sondern als Überbrückung für die eine Baustelle, die schon offen ist. Die 750 Euro decken einen Teil dieser Behandlung, den langfristigen Nutzen bringt die Stufe darunter oder darüber.
ERGO Zahnersatz Sofort: wenn der Zahnersatz schon geplant ist
Zahnersatz Sofort ist die zweite Tür, die nach einer Diagnose noch offensteht, und sie ist die passendere, wenn es um Zahnersatz und nicht um eine akute Behandlung geht. Der Tarif leistet auch dann, wenn der Heil- und Kostenplan bereits vorliegt. Gesundheitsfragen entfallen, eine Wartezeit gibt es nicht, bereits fehlende Zähne und vorhandener Zahnersatz sind unabhängig von der Anzahl eingeschlossen.
Der Preis dafür steht in der Summenbegrenzung: 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr, 2.000 Euro in den ersten beiden Jahren zusammen, danach ohne Deckel. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, was zu dieser Staffel passt, weil Sie die zweite Stufe sonst nie erreichen. Für eine geplante Krone oder Brücke bekommen Sie damit im ersten Jahr bis zu 1.000 Euro. Müssen Sie mehrere Zähne versorgen lassen, verteilen Sie die Termine besser über zwei Versicherungsjahre, sofern der Befund das medizinisch zulässt.
Hinweis: Sprechen Sie diese Terminierung mit der Praxis ab, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Ob eine Versorgung geteilt werden kann, entscheidet der Befund, nicht der Tarif, und diese Auskunft bekommen Sie in fünf Minuten am Telefon.
DFV Deutsche Familienversicherung: für alles, was noch nicht ansteht
Die DFV gehört auf diese Seite, weil sie oft falsch verstanden wird. Alle vier Tarife kommen mit einer Annahmegarantie und ohne Gesundheitsfragen, Sie werden also nicht abgelehnt, egal was in Ihrer Zahngeschichte steht. Die DFV formuliert die Grenze dieser Garantie selbst deutlich: Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder vom Zahnarzt angeraten wurden, sind ausgeschlossen.
Für Ihre Situation heißt das eine klare Aufteilung. Die angeratene Brücke rettet die DFV nicht. Für alles, was danach kommt, zahlt Exklusiv die vollen 100 Prozent, Premium 80, Komfort 70 und Basis die Hälfte Ihrer Rechnung, jeweils für Zahnersatz und Zahnbehandlung, und dafür zahlen Sie zwischen 9,10 und 17,80 Euro im Monat. Im ersten Jahr begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung auf 875 Euro in Basis und auf 1.750 Euro in Exklusiv, ab dem 49. Monat fällt die Begrenzung weg.
Wir halten die DFV in dieser Lage für die richtige Wahl, wenn Sie die aktuelle Behandlung ohnehin selbst bezahlen und vor allem verhindern wollen, dass Sie in fünf Jahren wieder vor derselben Rechnung stehen.
Zahnzusatzversicherung zu spät? Vier Situationen, nur eine ist wirklich zu spät
Was “zu spät” bedeutet, hängt an einem einzigen Punkt: Was ist zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns schon dokumentiert oder passiert? Suchen Sie sich in den vier Fällen unten, dann ist die Antwort eindeutig.

Situation 1: Sie vermuten etwas, der Zahnarzt hat nichts festgestellt
Ein Zahn zieht beim Kaltgetränk, oder Sie waren lange nicht zur Kontrolle. Dokumentiert ist nichts. Versicherungstechnisch sind Sie ein völlig normaler Antragsteller, und diese Situation ist die einzige, die Sie noch komplett steuern können. Schließen Sie jetzt ab, nicht nach dem nächsten Termin. Bei den meisten Tarifen haben Sie keine Wartezeit mehr, und wo eine gilt, läuft sie in der Zeit, in der Sie ohnehin nichts machen lassen.
Achtung: Der Kontrolltermin nach Vertragsbeginn ist unproblematisch, der Kontrolltermin davor kann alles ändern. Sobald ein Befund in der Akte steht, gehört der betroffene Zahn in Situation 2, und zwar unabhängig davon, ob Sie ihn behandeln lassen.
Situation 2: Die Behandlung ist angeraten, begonnen ist sie nicht
Das ist der häufigste Fall auf dieser Seite. Ihr Zahnarzt hat eine Krone, eine Brücke oder eine Wurzelbehandlung empfohlen, ein Termin steht möglicherweise schon. In einem gewöhnlichen Tarif ist diese eine Behandlung ausgeschlossen, auch bei Anbietern mit Annahmegarantie. Der Vertrag kommt zustande, die Leistung für diesen Zahn nicht.
Zu spät sind Sie damit nur für diese eine Position. Zahnschutz Akut und Zahnersatz Sofort leisten in genau diesem Fall, und für den Rest Ihres Gebisses beginnt der Schutz normal. Fehlende Zähne sind dabei kein Ausschlussgrund, sondern meist nur ein Beitragsthema, was wir bei der Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen mit den Zuschlagsstaffeln der Anbieter durchrechnen.
Situation 3: Die Behandlung läuft bereits
Der erste Bohrer war da, der Zahn ist präpariert, das Provisorium sitzt. Behandlungen, die bereits notwendig sind, werden laut Verbraucherzentrale so gut wie nie in den Vertrag einbezogen. Diese Rechnung zahlen Sie selbst, abzüglich dessen, was die gesetzliche Kasse übernimmt.
Eine Ausnahme gibt es, und sie ist zeitlich scharf: Bei Zahnschutz Akut darf die Behandlung höchstens sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen haben. Wenn Ihre Behandlung länger läuft, ist auch dieser Weg zu. Für die nächste Versorgung im Mund gilt der neue Vertrag trotzdem ab dem ersten Tag, und genau dafür lohnt er sich.
Situation 4: Ihr Antrag wurde abgelehnt
Eine Ablehnung fühlt sich endgültig an und ist es nicht. Sie kommt von einem Versicherer, der Gesundheitsfragen stellt, und sie sagt nichts über die Anbieter aus, die keine stellen. DA Direkt, die DFV und ERGO Zahnersatz Sofort erheben Ihren Zahnstatus nicht, es gibt also keine Auskunft, die Sie dort belastet. Wirklich zu spät ist es nur für den konkreten Befund, der zur Ablehnung geführt hat, nicht für Ihren Versicherungsschutz überhaupt.
Bevor Sie weitermachen, lesen Sie den Bescheid genau. Ein Antrag mit Gesundheitsprüfung endet nämlich nicht in zwei, sondern in drei möglichen Ergebnissen, und die beiden mittleren kennen die meisten Menschen gar nicht.
- Ablehnung: Der Versicherer nimmt Sie nicht an, es entsteht kein Vertrag. Das ist das Ergebnis, das im Kopf der meisten Leser mit “zu spät” gleichgesetzt wird.
- Annahme mit Risikozuschlag: Sie bekommen den vollen Leistungsumfang, zahlen aber einen höheren Beitrag. Wie stark der Zuschlag ausfällt, hängt bei den meisten Versicherern an der Zahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne.
- Annahme mit Leistungsausschluss: Der Vertrag kommt zum normalen Beitrag zustande, ein benannter Zahn oder eine benannte Behandlung bleibt aber dauerhaft draußen. Für den restlichen Mund haben Sie vollen Schutz.
Zwischen diesen drei Zeilen liegen völlig verschiedene Zukünfte, und ein Angebot mit Zuschlag oder Ausschluss ist keine halbe Ablehnung, sondern in den meisten Fällen der beste Vertrag, den Sie in Ihrer Lage bekommen. Prüfen Sie deshalb, ob im Schreiben überhaupt das Wort Ablehnung steht, und rufen Sie im Zweifel an: Manche Versicherer machen ein Zuschlags- oder Ausschlussangebot erst auf Nachfrage.

Was eine Ablehnung für einen späteren Antrag bei einem anderen Versicherer bedeutet, lässt sich seriös nicht pauschal sagen, und wir behaupten hier nichts über Datenaustausch zwischen Versicherern, was wir nicht belegen können. Belegt und für Sie entscheidend ist etwas anderes: Bei DA Direkt, der DFV und ERGO Zahnersatz Sofort gibt es keine Gesundheitsfragen, dort kann eine frühere Ablehnung im Antrag also gar nicht auftauchen.
Achtung: Wenn der nächste Antrag Gesundheitsfragen enthält, beantworten Sie sie vollständig, auch die nach einer früheren Ablehnung, falls danach gefragt wird. Eine Falschangabe verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht, und der Versicherer kann sich Jahre später bei der ersten großen Rechnung darauf berufen. Damit verlieren Sie mehr als den Zuschlag, den Sie sich sparen wollten.
Derselbe Mensch, zwei Situationen: was jeweils noch zu kaufen ist
Nehmen wir an, Ihr Zahnarzt empfiehlt im Unterkiefer eine Brücke. Begonnen ist nichts, der Termin steht in sechs Wochen. Das ist Situation 2, und Ihnen stehen drei Wege offen. Mit Zahnschutz Akut erhalten Sie bis zu 750 Euro im ersten Versicherungsjahr auf diese Behandlung, mit ERGO Zahnersatz Sofort bis zu 1.000 Euro, beide ohne Gesundheitsfragen. Ein gewöhnlicher Tarif mit Annahmegarantie nimmt Sie ebenfalls an, schließt aber genau diese Brücke aus und lohnt sich deshalb nur für alles, was danach kommt. Welche Anbieter im Antrag wirklich nichts fragen, zählt unsere Übersicht zur Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen einzeln auf; sind Sie über 50, zeigt die beste Zahnzusatzversicherung ab 50, was in Ihrem Alter noch versicherbar ist.
Jetzt derselbe Fall drei Wochen später: Sie haben zuerst bei einem Versicherer mit Gesundheitsprüfung beantragt, den Befund korrekt angegeben und eine Ablehnung bekommen. Das ist Situation 4. Ihre drei Wege sind unverändert dieselben, weil keiner davon nach dem Befund fragt. Verändert hat sich nur Ihre Einschätzung, was noch möglich ist. In beiden Situationen gilt außerdem dasselbe Größenverhältnis: Die Brücke wird teilweise finanziert, nicht vollständig ersetzt, denn je nach Praxis und Region liegt sie grob zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Zu spät ist es in beiden Situationen nur für den Teil der Brücke, der über die Soforthilfe hinausgeht. Für den nächsten Zahn, für die Prophylaxe und für die Versorgung in fünf Jahren ist es das nicht.
Tipp: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Behandlungstermin bestätigen, und nicht danach. Zwischen einer angeratenen und einer begonnenen Behandlung liegt bei Zahnschutz Akut und Zahnersatz Sofort keine Preisdifferenz, aber bei jedem anderen Tarif liegt dort die Grenze zwischen versichert und nicht versichert.
Warum Versicherer Anträge ablehnen
Die Gründe sind konkreter, als es im Ablehnungsschreiben klingt. Die Allianz nennt auf ihrer eigenen Seite zum nachträglichen Abschluss drei davon, und sie decken sich mit dem, was der Markt insgesamt handhabt:
- Ihr Zahnarzt hat den Behandlungsbedarf bereits festgestellt, der Befund ist also dokumentiert.
- Der Zahnschaden bestand schon vor Vertragsschluss.
- Es fehlen mehrere Zähne, die nicht ersetzt sind. Ab vier bis fünf offenen Lücken wird der Markt zurückhaltend, wobei die Allianz auf zwei eigenen Seiten unterschiedliche Schwellen nennt, sodass wir hier keine feste Grenze für diesen Anbieter behaupten.
Jeder dieser drei Gründe hat eine eigene Antwort, und keine davon heißt aufgeben. Ist der Behandlungsbedarf dokumentiert, bleibt der Weg über eine Soforthilfe, weil Zahnschutz Akut und Zahnersatz Sofort genau diesen Fall einschließen. Bestand der Zahnschaden bereits vor Vertragsschluss, ist meist nur dieser eine Zahn betroffen, und ein Vertrag mit einem benannten Ausschluss schützt Ihre übrigen Zähne trotzdem ab dem ersten Tag. Fehlen Ihnen mehrere Zähne, ist die Zahl nur für Versicherer mit Gesundheitsprüfung ein Thema, und die Anbieter ohne Fragen erheben sie nie.
Entscheidend ist in allen drei Fällen nicht, wie viel Sie in Ihrem Leben schon am Zahn hatten, sondern was heute offen und dokumentiert ist. Eine Zahngeschichte mit vielen versorgten Zähnen ist kein Ablehnungsgrund, ein einziger offener Befund kann einer sein.
Hinweis: Antworten Sie im Antrag vollständig, auch wenn Sie damit einen Risikozuschlag oder einen Zahnausschluss auslösen. Eine Ablehnung kostet Sie nichts außer Zeit, eine unvollständige Angabe kostet Sie im Leistungsfall den Vertrag. Wie Versicherer mit bereits dokumentierten Befunden umgehen und welche Fristen dabei laufen, steht auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung bei Vorschäden.
Was bleibt, wenn kein Tarif mehr greift
Es gibt den Fall, in dem die ehrliche Antwort lautet: Für diese Behandlung finden Sie keine Versicherung mehr. Dann geht es nicht mehr um Tarife, sondern darum, die Rechnung kleiner zu machen. Zwei Wege sind dafür wirksam, und beide laufen über die gesetzliche Krankenversicherung, brauchen also keinen Antrag, den irgendjemand ablehnen könnte.
Härtefallregelung: doppelter Festzuschuss für die Regelversorgung
Die Härtefallregelung beim Zahnersatz ist an Ihr Einkommen gekoppelt, nicht an Ihren Zahnstatus, und deshalb ist sie für einen abgelehnten Antragsteller der verlässlichste Hebel. Liegt Ihr Bruttoeinkommen 2026 unter 1.582,00 Euro im Monat, mit einem Angehörigen unter 2.175,25 Euro und je weiterem Haushaltsangehörigen 395,50 Euro höher, übernimmt die Kasse über den doppelten Festzuschuss die vollen Kosten, allerdings nur für die Regelversorgung.
Diese Einschränkung ist der Punkt, an dem in der Praxis die Enttäuschung entsteht. Der doppelte Festzuschuss deckt die Kosten der Regelversorgung vollständig, keinen Cent darüber. Wünschen Sie die höherwertige Lösung, zahlen Sie den Mehrbetrag auch als Härtefall vollständig selbst. Fragen Sie in der Praxis deshalb ausdrücklich nach der Regelversorgung als eigener Variante, sonst steht auf dem Plan die bessere Versorgung und Sie tragen die Differenz.
Liegen Sie knapp über der Einkommensgrenze, ist der Anspruch nicht weg: Es gibt die individuelle Härtefallregelung. Sie bekommen dann keinen doppelten, aber einen erhöhten Festzuschuss, den die Kasse aus Ihrem Einkommen und den konkreten Kosten des Zahnersatzes berechnet. Diese Prüfung müssen Sie anstoßen, sie passiert nicht automatisch.
Tipp: Lassen Sie sich vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag geben und legen Sie ihn Ihrer Krankenkasse vor, bevor Sie zustimmen. Die Kasse prüft daran, welcher Festzuschuss zusteht und ob ein Härtefall vorliegt, und diese Auskunft kostet Sie nichts.
Bonusheft: der einzige Hebel, den Ihnen niemand verweigern kann
Der zweite Weg wirkt langsam und ist dafür unantastbar. Der Festzuschuss der Kasse beträgt nach § 55 Absatz 1 SGB V 60 Prozent der Beträge für die Regelversorgung. Weisen Sie fünf Jahre lückenlose Zahnpflege nach, erhalten Sie 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Das sind 15 Prozentpunkte mehr auf jede künftige Versorgung, und niemand prüft dafür Ihre Zähne.
Für einen Leser, der sich zu spät fühlt, ist das die wichtigste Zahl auf dieser Seite. Eine Versicherung kann Ihren Antrag ablehnen, ein Bonusheft kann sie nicht ablehnen. Die Frist beginnt bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung, unabhängig davon, was heute in Ihrer Akte steht und ob eine Behandlung läuft. Wer jetzt vor einer teuren Versorgung steht, holt für diese Rechnung nichts mehr auf, für die nächste in fünf oder zehn Jahren sehr wohl.
Unser Rat: Holen Sie sich das Bonusheft beim nächsten Termin, auch wenn Sie parallel eine Zusatzversicherung abschließen. Die beiden Wege addieren sich, weil viele Tarife erst auf den Eigenanteil nach dem Festzuschuss leisten, und der Jahresstempel entscheidet: Der Nachweis muss lückenlos sein, sonst beginnen die fünf Jahre neu.
In welcher Reihenfolge Sie jetzt vorgehen
Die Reihenfolge entscheidet in dieser Lage über mehrere hundert Euro. Sie ist unabhängig davon, welche der vier Situationen auf Sie zutrifft.
- Klären Sie zuerst, was dokumentiert ist. Fragen Sie in der Praxis, welcher Befund in der Akte steht und ob eine Behandlung bereits angeraten wurde. Erst danach wissen Sie, in welcher Situation Sie sind.
- Schließen Sie ab, bevor Sie den nächsten Behandlungstermin machen. Jeder neue Befund verkleinert das, was der Vertrag noch tragen kann.
- Trennen Sie die laufende Sache vom Rest. Für die laufende Behandlung ist eine Soforthilfe zuständig, für alles danach der Haupttarif. Diese zwei Fragen zusammen zu beantworten führt fast immer zum falschen Tarif.
- Reichen Sie den Kostenvoranschlag bei Kasse und Versicherer ein, bevor Sie zustimmen. Was Sie dabei erfahren, ist der einzige belastbare Betrag in diesem Prozess.
- Nutzen Sie den Vertrag ab dem ersten Tag für das, was sofort läuft. Prophylaxe hat bei keinem Anbieter etwas mit Ihrer Vorgeschichte zu tun, und das Budget für die professionelle Zahnreinigung steht Ihnen unabhängig von jedem Befund zu.
Achtung: Kündigen Sie keinen bestehenden Vertrag, um in einen Soforthilfe-Tarif zu wechseln, solange die alte Zahnstaffel schon fortgeschritten ist. Sie starten die Begrenzung damit neu, und in vielen Fällen verlieren Sie mehr, als die Soforthilfe einbringt.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung, wenn es zu spät scheint
Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung wirklich zu spät?
Zu spät ist sie ausschließlich für die Behandlung, die bei Vertragsbeginn bereits angeraten oder begonnen war. Für jeden anderen Zahn und für jede spätere Versorgung können Sie normal abschließen. Bei Anbietern ohne Gesundheitsfragen gibt es überhaupt keinen Zeitpunkt, ab dem ein Abschluss nicht mehr zustande kommt, weil Ihr Zahnstatus dort nicht erhoben wird.
Zahlt eine Versicherung noch, wenn die Behandlung schon angeraten ist?
Zwei Tarife tun das. DA Direkt Zahnschutz Akut leistet bis zu 750 Euro im ersten Versicherungsjahr und bis insgesamt 1.500 Euro, wenn die Folgebehandlung ins zweite Jahr fällt, sofern die Behandlung höchstens sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen hat. ERGO Zahnersatz Sofort zahlt bis 1.000 Euro im ersten Jahr, auch bei bereits geplantem Zahnersatz.
Warum wird ein Antrag abgelehnt?
Ausschlaggebend ist ein dokumentierter Befund: ein vom Zahnarzt festgestellter Behandlungsbedarf, ein Zahnschaden, der schon vor Vertragsschluss bestand, oder mehrere fehlende, nicht ersetzte Zähne. Statt einer Ablehnung kommt häufig ein Angebot mit Risikozuschlag oder mit einem Ausschluss für den betroffenen Zahn. Tarife ohne Gesundheitsfragen lehnen grundsätzlich nicht ab, weil sie diese Angaben nicht erheben.
Kann ich nach einer Ablehnung bei einem anderen Versicherer neu beantragen?
Ja, ein neuer Antrag ist möglich. Bei DA Direkt, der DFV und ERGO Zahnersatz Sofort entfallen die Gesundheitsfragen vollständig, dort kann eine frühere Ablehnung im Antrag also gar nicht abgefragt werden. Enthält der neue Antrag Gesundheitsfragen, beantworten Sie sie vollständig, sonst verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht.
Lohnt sich der Abschluss noch, wenn die Krone schon bezahlt ist?
In den meisten Fällen ja. Nach einer bezahlten Versorgung sinkt die Wahrscheinlichkeit der nächsten nicht, sie steigt, und für die nächste greift der Vertrag ohne Einschränkung. Welcher Erstattungssatz dann auf Krone, Brücke oder Prothese läuft und wie die Zahnstaffel der ersten Jahre wirkt, zeigen wir bei der Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und, für den Sonderfall der künstlichen Zahnwurzel, bei der Zahnzusatzversicherung für Implantate.
