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Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz

Krone, Brücke oder Prothese laufen im Tarif unter einer eigenen Zeile, getrennt von Zahnbehandlung und Prophylaxe. Wer diese Zeile übersieht, verwechselt schnell zwei völlig unterschiedliche Erstattungssätze.

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Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz

Das Wichtigste in Kürze

  • In jedem Tarifblatt stehen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe drei getrennte Angaben, und nur die Zeile für Zahnersatz gilt für Krone, Brücke und Prothese.
  • MAXCARE erstattet Zahnersatz je Tarif mit 75, 85 oder 100 Prozent, Zahnbehandlung dagegen in allen drei Tarifen mit 100 Prozent.
  • HanseMerkur erstattet Zahnersatz im Tarif Zahnzusatz Komfort mit 90 Prozent bei privatzahnärztlicher Abrechnung und mit 100 Prozent im gesetzlichen Fall, während Zahnbehandlung in denselben Tarifen bis zu 100 Prozent erreicht.
  • Eine Füllung rechnen die Tarife der Zahnbehandlung zu und nicht dem Zahnersatz, deshalb gilt für sie ein anderer Erstattungssatz als für eine Krone.

Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: fünf Tarife für Kronen, Brücken und Prothesen

Fünf Anbieter aus unserem großen Zahnzusatzversicherung-Vergleich taugen für Zahnersatz. Wir sortieren sie danach, wie hoch die Zahnersatz-Erstattung ausfällt, wie lange eine Summenbegrenzung mitläuft und wie transparent der Anbieter seine Leistungsbereiche überhaupt aufschlüsselt.

MAXCARE Exklusiv: drei Erstattungssätze in einem einzigen Tarif

Kein Anbieter im Feld zeigt so deutlich, dass ein Tarif mehrere Erstattungssätze gleichzeitig führt. MAXCARE hat drei Tarife, und in jedem stehen drei verschiedene Angaben, von denen für Ihre Brücke nur eine gilt. Zahnersatz steigt von 75 Prozent in Komfort über 85 Prozent in Premium auf 100 Prozent in Exklusiv. Zahnbehandlung liegt in allen drei Tarifen bei 100 Prozent und bewegt sich mit der Stufe überhaupt nicht. Die Prophylaxe trägt gar keinen Prozentsatz, sondern einen Euro-Betrag: zweimal 75, 85 oder 100 Euro im Jahr, je nach Tarif.

Die zweite Zahl, die Sie für Ihre Brücke brauchen, steht daneben: die Staffel des ersten Kalenderjahres mit 900 Euro in Komfort, 1.000 Euro in Premium und 1.500 Euro in Exklusiv. Sie begrenzt, was der Prozentsatz im ersten Jahr auszahlen darf, und wie stark das wirkt, rechnen wir weiter unten an einer Brücke durch. Ab dem fünften Jahr rechnet MAXCARE in allen drei Tarifen ohne Deckel, wer also heute abschließt und die große Versorgung erst später braucht, landet in der Phase ohne Grenze. Eine Wartezeit gibt es in keinem der Tarife.

Eine Angabe im Antrag gehört dazu: MAXCARE stellt eine einzige Gesundheitsfrage, und sie zielt auf Lücken, die bis heute offen geblieben sind. Wer bereits Kronen, eine Brücke oder eine Prothese trägt, ist damit nicht gemeint, denn diese Zähne sind ersetzt. Wer eine offene Lücke im Mund hat, muss sie hier angeben.

Kurz gesagt: Für Zahnersatz ist MAXCARE Exklusiv unsere erste Wahl, weil der Tarif 100 Prozent auf die Zahnersatz-Zeile legt und Ihnen dabei am deutlichsten von allen zeigt, dass Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe drei verschiedene Zusagen sind.

100 Prozent auf die Zahnersatz-Zeile in Exklusiv
Drei Tarife mit 75, 85 und 100 Prozent für Zahnersatz, 100 Prozent für Zahnbehandlung und ab dem fünften Jahr ohne Summengrenze.

DA Direkt: gleicher Satz für Zahnersatz und Zahnbehandlung, eigenes Budget für die Prophylaxe

DA Direkt zeigt gut, wie ein Tarifblatt tatsächlich aufgebaut ist. In Komfort bekommen Sie 90 Prozent für Zahnersatz, wenn Sie im Zahnarztnetz bleiben, und 75 Prozent außerhalb. Zahnbehandlung liegt in derselben Stufe bei denselben Werten. Die Prophylaxe steht dagegen nicht als Prozentzahl im Vertrag, sondern als Jahresbudget von bis zu 150 Euro, das im Netz zu 100 Prozent erstattet wird.

Steigen Sie auf Premium um, bekommen Sie für Zahnersatz und Zahnbehandlung 100 Prozent im Netz und 90 Prozent außerhalb, für die Prophylaxe 180 Euro im Jahr. In Premium Plus spielt die Wahl der Praxis für die Quote keine Rolle mehr: 100 Prozent innerhalb und außerhalb des Netzes, dazu 200 Euro im Jahr für die Prophylaxe. Gerechnet wird in allen Stufen auf Ihren Eigenanteil nach der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen Gesundheitsfragebogen füllen Sie in den Haupttarifen nicht aus, und warten müssen Sie auch nicht: DA Direkt leistet ab dem ersten Vertragstag. Braucht Ihre Rechnung im ersten Versicherungsjahr mehr als 1.500 Euro Erstattung, bremst in Premium Plus die Summengrenze, ab dem fünften Jahr fällt sie weg.

Wichtig: Der Unterschied zwischen 90 und 75 Prozent hängt bei DA Direkt am Zahnarztnetz. Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Ihre Praxis dazugehört. Bei 1.200 Euro Eigenanteil sind das 180 Euro Unterschied, bei einer Teleskopprothese schnell ein vierstelliger Betrag.

Bis zu 100 Prozent für Kronen und Brücken
Drei Stufen mit eigenem Prophylaxe-Budget, ohne Gesundheitsfragen und mit Leistung ab dem ersten Vertragstag. Tarife vergleichen.

HanseMerkur: fünf Tarife, und in zwei davon ist Zahnersatz gar nicht enthalten

HanseMerkur ist das deutlichste Beispiel dafür, warum sich der Blick auf die Zahnersatz-Zeile lohnt. Der Anbieter führt fünf Tarife. In Zahnvorsorge Top und Zahnvorsorge Top Plus ist Zahnersatz überhaupt nicht enthalten, obwohl Zahnbehandlung dort bis zu 100 Prozent erreicht und die professionelle Zahnreinigung mit einem eigenen Jahresbudget gedeckt ist. Wer einen dieser beiden Tarife für seine Krone abschließt, hat für den entscheidenden Fall keinen Schutz.

Für Ihre Krone bleiben damit drei Tarife. In Zahnzusatz Luxus bekommen Sie 100 Prozent auf allen Stufen, und zwar ab dem ersten Vertragstag. In Zahnzusatz Komfort erhalten Sie 90 Prozent, wenn Ihre Praxis privatzahnärztlich abrechnet, und 100 Prozent im gesetzlichen Fall, dazu bis zu 130 Euro im Jahr für die Prophylaxe, ebenfalls ohne Wartezeit. Wählen Sie Zahnzusatz Exklusiv, stehen Ihnen auf privatzahnärztlichem Niveau 90 Prozent zu, für die Prophylaxe nichts, und auf Ihre Zahnersatz-Erstattung warten Sie sechs Monate ab Vertragsbeginn.

Hinweis: Bei HanseMerkur hängt der Unterschied zwischen 90 und 100 Prozent an der Abrechnungsart. Rechnet Ihre Praxis den Zahnersatz gesetzlich ab, erreichen Sie die 100 Prozent bereits in Komfort. Bei privatzahnärztlicher Abrechnung führt nur Luxus dorthin.

Zahnersatz zu 100 Prozent im Tarif Luxus
Fünf Tarife mit klar getrennten Leistungsbereichen, Luxus und Komfort leisten ab dem ersten Vertragstag. Leistungen ansehen.

DFV Deutsche Familienversicherung: eine Zahl für zwei Bereiche, veröffentlichte Beiträge

Die Deutsche Familienversicherung erstattet Zahnersatz und Zahnbehandlung mit demselben Satz: 50 Prozent in Basis, 70 in Komfort, 80 in Premium und 100 in Exklusiv. Die Prophylaxe läuft separat als Jahresbudget von 100, 140, 160 oder 200 Euro. Für Ihre Krone heißt das, dass Sie nur eine Zahl im Blick behalten müssen, und diese Zahl steht offen im Netz: Der Beitrag liegt bei 9,10 Euro monatlich in Basis, 12,60 Euro in Komfort, 14,30 Euro in Premium und 17,80 Euro in Exklusiv, Stand August 2026.

Die Summenbegrenzung im ersten Jahr unterscheidet die Stufen stärker als der Prozentsatz: 875 Euro in Basis, 1.225 Euro in Komfort, 1.400 Euro in Premium und 1.750 Euro in Exklusiv. Gesundheitsfragen stellt DFV in keinem der vier Tarife, es gilt eine Annahmegarantie. Diese Garantie betrifft ausdrücklich die Annahme und nicht die Leistung: Was Ihr Zahnarzt vor dem Vertragsschluss schon empfohlen oder begonnen hat, bleibt nach den Bedingungen der DFV außen vor.

Zahnersatz und Zahnbehandlung mit einem Satz
Vier Tarife von 50 bis 100 Prozent, Annahmegarantie ohne Gesundheitsfragen, Beitrag ab 9,10 Euro im Monat.

NÜRNBERGER Z100: sinnvoll, wenn schon viel gemacht wurde

Die NÜRNBERGER führt die Linie Z80, Z90 und Z100 und erstattet je Stufe 80 bis 100 Prozent. Die Gesundheitsprüfung entfällt vollständig, eine Wartezeit gibt es nicht. Für Menschen mit mehreren Kronen, einer vorhandenen Brücke oder einer Teilprothese ist das der praktische Vorteil: Es gibt keinen Fragebogen, an dem ein Antrag scheitern kann. Die Summengrenze liegt bei 4.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren und entfällt ab dem fünften Jahr sowie bei Unfallbehandlungen. Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die NÜRNBERGER nicht, Ihren Beitrag erfahren Sie erst im persönlichen Angebot.

Die drei Leistungsbereiche sind hier anders aufgeteilt als in den Tarifen darüber. Die Stufenquote von 80, 90 oder 100 Prozent gilt für Zahnersatz und Zahnbehandlung gemeinsam, Ihre Brücke und die Wurzelbehandlung daneben laufen also gegen dieselbe Zahl. Die Prophylaxe steht getrennt als Euro-Betrag: bis zu 200 Euro im Jahr für die professionelle Zahnreinigung, und die bekommen Sie ohne Prozentabzug erstattet.

Z100 ohne Gesundheitsprüfung
Für Zahnersatz und Zahnbehandlung je Stufe 80 bis 100 Prozent, für die professionelle Zahnreinigung bis 200 Euro im Jahr ohne Prozentabzug, ab dem fünften Jahr ohne Summengrenze.

Drei Angaben in einem Tarif: welche für Ihre Krone gilt

Zahnersatz ist der Sammelbegriff für alles, was einen verlorenen Zahn oder verlorene Zahnsubstanz ersetzt: Krone, Brücke, Teilprothese, Vollprothese, Teleskop- und Geschiebeprothese sowie die Suprakonstruktion auf einem Implantat. Zahnbehandlung ist der Bereich, in dem der eigene Zahn erhalten wird, also Füllung, Wurzelbehandlung oder die Behandlung einer Parodontitis. Prophylaxe umfasst die Vorsorge, allen voran die professionelle Zahnreinigung.

Für diese drei Bereiche führt jeder Tarif eigene Angaben, und sie sind nicht einmal in derselben Einheit gehalten: Zahnersatz und Zahnbehandlung stehen als Prozentsatz im Vertrag, die Prophylaxe bei den meisten Anbietern als Euro-Budget pro Jahr oder pro Sitzung.

TarifZahnersatzZahnbehandlungProphylaxe und PZR
DA Direkt Komfort90 Prozent im Netz, 75 Prozent außerhalb90 Prozent im Netz, 75 Prozent außerhalbbis 150 Euro im Jahr, im Netz zu 100 Prozent
DA Direkt Premium Plus100 Prozent im Netz und außerhalb100 Prozent im Netz und außerhalbbis 200 Euro im Jahr
HanseMerkur Zahnzusatz Komfort90 Prozent privatzahnärztlich, 100 Prozent gesetzlichbis 100 Prozentbis 130 Euro im Jahr
HanseMerkur Zahnvorsorge Top Plusnicht enthaltenbis 100 Prozent2 mal 100 Euro im Jahr
DFV Komfort70 Prozent70 Prozent140 Euro im Jahr
DFV Exklusiv100 Prozent100 Prozent200 Euro im Jahr
MAXCARE Komfort75 Prozent100 Prozent2 mal 75 Euro im Jahr
MAXCARE Exklusiv100 Prozent100 Prozent2 mal 100 Euro im Jahr
NÜRNBERGER Z80 bis Z10080, 90 oder 100 Prozent je Stufe80, 90 oder 100 Prozent je Stufebis 200 Euro im Jahr, ohne Prozentabzug

Eine Rechnung, zwei Erstattungssätze

Der Punkt, an dem die drei Angaben praktisch werden, ist die Rechnung selbst. Eine Brücke bringt selten nur Zahnersatz-Positionen mit. Auf demselben Heil- und Kostenplan stehen häufig die Wurzelbehandlung eines Pfeilerzahns, eine Aufbaufüllung oder ein Provisorium, und das sind Zahnbehandlungs-Positionen. Ihr Tarif rechnet diese Positionen mit dem Zahnbehandlungs-Satz ab, den Rest mit dem Zahnersatz-Satz.

Bei DA Direkt und DFV macht das keinen Unterschied, weil beide Bereiche denselben Prozentsatz tragen. Bei HanseMerkur schon: 100 Prozent für die Wurzelbehandlung, 90 Prozent für die privatzahnärztlich abgerechnete Brücke darüber. In MAXCARE Komfort ist der Abstand noch größer, weil die Wurzelbehandlung dort auf 100 Prozent läuft und die Brücke auf 75. Weicht Ihre Erstattung am Ende von der Prozentzahl Ihrer Stufe ab, liegt die Erklärung fast immer in dieser Aufteilung.

Rechnen wir es an einer Rechnung über 800 Euro in MAXCARE Komfort durch. 600 Euro davon sind die Brücke, also Zahnersatz mit 75 Prozent, die restlichen 200 Euro die Wurzelbehandlung am Pfeilerzahn, also Zahnbehandlung mit 100 Prozent. Für die Brücke bekommen Sie 450 Euro, für die Wurzelbehandlung 200 Euro, zusammen 650 Euro. Lesen Sie dieselbe Rechnung nur mit der Zahl, die neben dem Wort Zahnersatz steht, erwarten Sie 600 Euro. Diese 50 Euro Unterschied sind der ganze Punkt, und die Staffel des ersten Kalenderjahres liegt in Komfort bei 900 Euro, greift hier also nicht ein.

Bei Ihrer eigenen Rechnung gehen Sie genauso vor: Markieren Sie im Heil- und Kostenplan jede Position als Zahnersatz oder als Zahnbehandlung, addieren Sie die beiden Gruppen getrennt und wenden Sie auf jede Summe den Satz aus der passenden Zeile Ihres Tarifblatts an. Erst das Ergebnis dieser zwei Rechnungen vergleichen Sie mit der Summenbegrenzung Ihres Vertragsjahres.

Inlay und Onlay: die Zuordnung, die am häufigsten schiefgeht

Am eindeutigsten wird diese Aufteilung zum Problem, wenn Ihr Zahnarzt ein Inlay oder ein Onlay vorschlägt. Beides sind im Labor gefertigte Einlagefüllungen, die einen beschädigten Zahn erhalten, statt ihn zu ersetzen. Vom Zweck her sind sie damit Zahnbehandlung, von der Herstellungsart her stehen sie dem Zahnersatz nahe, und die Anbieter ziehen diese Grenze nicht einheitlich. Die geprüften Unterlagen der Anbieter in unserem Vergleich weisen für Inlays keine eigene Zuordnung aus.

Für Sie hängt daran ein konkreter Betrag. Bei einem Tarif, in dem Zahnersatz und Zahnbehandlung denselben Prozentsatz tragen, etwa bei DA Direkt oder bei DFV, ist die Frage gleichgültig. Trennt Ihr Tarif die beiden Sätze, entscheidet die Zuordnung über den Unterschied, bei HanseMerkur Zahnzusatz Komfort also über zehn Prozentpunkte. Bei einem Eigenanteil von 1.200 Euro zahlen Sie damit 120 Euro mehr oder weniger, nur weil die Position anders eingeordnet wird.

Wichtig: Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich nach, unter welchem Leistungsbereich Ihr Versicherer ein Inlay führt, und legen Sie die betreffende Position aus dem Heil- und Kostenplan bei. Das ist eine E-Mail, und sie hält die Rechnung später aus der Diskussion.

Faustregel: Suchen Sie im Tarifblatt zuerst die Zeile mit dem Wort Zahnersatz und lesen Sie in derselben Zeile mit, worauf sich der Prozentsatz bezieht, auf die Rechnung oder auf Ihren Eigenanteil nach Festzuschuss. Bei einer Füllung oder einer Wurzelbehandlung gilt dagegen der Zahnbehandlungs-Satz, und für Ihre professionelle Zahnreinigung das Prophylaxe-Budget, das wir bei der Zahnzusatzversicherung für Zahnreinigung im Detail vergleichen.

Auf welchen Betrag der Zahnersatz-Satz angewendet wird

Bevor Ihr Tarif rechnet, rechnet die gesetzliche Kasse. Sie zahlt einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung für Ihren Befund orientiert, also an der Basisversorgung, die alle gesetzlichen Kassen gemeinsam für diesen Fall vereinbart haben. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Ausführung derselben Versorgung, etwa für eine vollverblendete statt einer teilverblendeten Brücke, regelt § 55 Abs. 4 SGB V die Folge: Wer einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz wählt, trägt die Mehrkosten selbst.

Bei einer Prothese können Sie diese Regel besonders gut nachvollziehen, weil die Regelversorgung dort einen Namen hat: die Klammerprothese, also der herausnehmbare Teilzahnersatz, der mit Metallklammern an den eigenen Zähnen hält. Sie kostet 500 bis 1.500 Euro und ist die Ausführung, auf die die Kasse ihren Festzuschuss berechnet. Entscheiden Sie sich stattdessen für eine Teleskop- oder eine Geschiebeprothese, weil beide fester sitzen und ohne sichtbare Klammern auskommen, bleibt der Zuschuss der Kasse auf dem Niveau der Klammerprothese. Diese Differenz müssen Sie nach § 55 Abs. 4 SGB V selbst tragen, und sie ist genau der Betrag, auf den Ihr Zahnersatz-Satz danach angewendet wird.

Übrig bleibt Ihr Eigenanteil, und genau darauf setzen die meisten Tarife ihren Zahnersatz-Satz auf. DA Direkt formuliert das ausdrücklich so. Deshalb ist die Höhe des Festzuschusses auch für Versicherte mit Zusatztarif keine Nebensache: Je höher der Zuschuss, desto kleiner der Betrag, auf den der Prozentsatz überhaupt angewendet werden muss.

Diesen Zuschuss können Sie selbst verbessern, und zwar ohne einen Cent Beitrag. Er umfasst 60 Prozent der festgesetzten Beträge für die Regelversorgung. Wer sein Bonusheft fünf Jahre lückenlos führt, kommt laut Verbraucherzentrale auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent.

Wichtig: Ein Kontrolltermin pro Jahr genügt für den Nachweis, eine Lücke wirft Sie aber auf die Grundstufe zurück. Wenn Sie den Abschluss einer Zusatzversicherung planen, lassen Sie sich beim nächsten Termin gleich bestätigen, wie viele Jahre Ihr Heft aktuell hergibt.

Hinweis: Liegt Ihr Bruttoeinkommen unter der Härtefallgrenze, die 2026 bei 1.582 Euro im Monat und mit einem Angehörigen bei 2.175,25 Euro liegt, zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss und übernimmt die Regelversorgung vollständig. Für alles, was darüber hinausgeht, zahlen Sie auch als Härtefall selbst zu. Knapp über der Grenze greift eine individuelle Härtefallregelung mit einem erhöhten, einzeln berechneten Zuschuss.

Was Krone, Brücke und Prothese kosten und was der Tarif daraus macht

Die Preise hängen an Material, Zahnzahl und Aufwand. Als Marktbandbreiten, je nach Praxis und Region:

  • Krone: 500 bis 1.040 Euro
  • Dreigliedrige Brücke: 1.000 bis 2.000 Euro
  • Klammer- oder Teilprothese: 500 bis 1.500 Euro
  • Teleskopprothese: 2.000 bis 5.000 Euro
  • Geschiebeprothese: 2.000 bis 4.500 Euro
  • Vollprothese: 500 bis 1.500 Euro

Ein Implantat fällt aus dieser Reihe heraus, weil der Festzuschuss dort auf eine ganz andere Versorgung berechnet wird, und das rechnen wir bei der Zahnzusatzversicherung für Implantate im Einzelnen durch.

Eine Brücke und eine Teleskopprothese, durch die Zahnersatz-Sätze gerechnet

Fall eins: eine dreigliedrige Brücke mit Vollverblendung für 1.800 Euro. Die Kasse zahlt ihren Festzuschuss auf die Regelversorgung, die Mehrkosten der aufwendigeren Ausführung tragen Sie. Nehmen wir an, danach bleiben 1.200 Euro Eigenanteil. Durch die drei MAXCARE-Tarife gerechnet, und zwar jeder gegen seine eigene Staffel des ersten Kalenderjahres:

TarifSatzErstattung auf 1.200 EuroStaffel Jahr 1ausgezahlt
Komfort75 Prozent900 Euro900 Euro900 Euro, die Grenze ist genau erreicht
Premium85 Prozent1.020 Euro1.000 Euro1.000 Euro, die Grenze schneidet 20 Euro ab
Exklusiv100 Prozent1.200 Euro1.500 Euro1.200 Euro, voll

Die mittlere Zeile ist die interessante. Premium erstattet zehn Prozentpunkte mehr als Komfort, und die eigene Staffel dieses Tarifs nimmt einen Teil davon im ersten Jahr wieder zurück: 1.020 Euro stehen Ihnen nach dem Prozentsatz zu, 1.000 Euro kommen an. Erst in Exklusiv arbeiten Satz und Staffel nicht mehr gegeneinander, weil 1.500 Euro über der Rechnung liegen. Zwischen Komfort und Exklusiv liegen bei dieser einen Brücke 300 Euro, zwischen Premium und Exklusiv nur 200. Für Ihre Wahl heißt das: Lesen Sie die Prozentzahl und die Staffel des ersten Jahres immer als Paar, denn ausgezahlt wird der kleinere der beiden Beträge.

Fall zwei: eine Teleskopprothese für 3.500 Euro, nach Festzuschuss gerechnet mit 2.500 Euro Eigenanteil. Bei DFV Komfort mit 70 Prozent wären das 1.750 Euro Erstattung. Im ersten Versicherungsjahr begrenzt DFV die Auszahlung in dieser Stufe allerdings auf 1.225 Euro, sodass 1.275 Euro offen bleiben. In Exklusiv mit 100 Prozent greift im ersten Versicherungsjahr die Grenze von 1.750 Euro, sodass 750 Euro offen bleiben. Weniger als in Komfort, aber auch hier zahlt der Tarif im ersten Jahr nicht alles. Die Stufe verschiebt bei dieser Prothese 525 Euro, die bindende Zahl bleibt in beiden Fällen die Grenze des ersten Jahres. Wie die Zahnstaffeln der Anbieter über die weiteren Jahre verlaufen, steht in unserer Übersicht zu den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Wer den Zahnersatz nicht in acht Jahren braucht, sondern in den nächsten zwei, vergleicht besser gleich die beste Zahnzusatzversicherung ab 50, denn dort entscheidet die Erstjahresgrenze über den Eigenanteil.

Rechnet sich die höhere Stufe? Bei der DFV können Sie das nachrechnen, weil die Beiträge dort offen stehen: Von Komfort mit 12,60 Euro auf Exklusiv mit 17,80 Euro zahlen Sie 5,20 Euro mehr im Monat, über ein Jahr 62,40 Euro. Bei dieser einen Prothese bekommen Sie im ersten Versicherungsjahr 525 Euro mehr erstattet, und ab dem fünften Jahr, wenn keine Grenze mehr greift, 750 Euro. Ein einziger Behandlungsfall dieser Größe trägt den Aufpreis also über Jahre. Die Frage ist damit nicht, ob Exklusiv teurer ist, sondern wie wahrscheinlich bei Ihnen eine Versorgung in dieser Größenordnung ansteht.

Hinweis: Zwei Kostenvoranschläge sind nur vergleichbar, wenn beide denselben Befund und dieselbe Ausführung abbilden. Bitten Sie die Praxis, im Heil- und Kostenplan die Regelversorgung als Alternative daneben auszuweisen und die Positionen nach Zahnersatz und Zahnbehandlung zu trennen. Beides steht Ihnen zu, kostet nichts und entscheidet später darüber, welcher Satz Ihres Tarifs auf welche Position angewendet wird.

Wenn schon Kronen oder eine Prothese im Mund sind

Vorhandener Zahnersatz ist für die meisten Anbieter kein Ausschlussgrund. Bereits ersetzte oder überkronte Zähne werden nach Darstellung der Allianz mitversichert, solange die Versorgung nicht schon angeraten oder geplant war, bevor der Vertrag begann. Die DFV kommt aus einer anderen Richtung zum selben Ergebnis: Weil es dort keine Gesundheitsfragen gibt, spielt die Zahl vorhandener Kronen oder ersetzter Zähne für die Annahme keine Rolle. Bei der NÜRNBERGER entfällt die Gesundheitsprüfung ebenfalls. MAXCARE fragt genau einmal, und die Frage gilt unversorgten Lücken, was für Sie als Träger einer Krone oder Prothese gerade nicht zutrifft.

Kurz gesagt: Als Prothesenträger sollten Sie auf zwei Dinge achten. Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen erspart Ihnen den Fragebogen, deckt aber keine Behandlung, die schon im Raum steht. Und die Erneuerung eines vorhandenen Zahnersatzes ist versicherbar, die Erstversorgung einer bereits bekannten Lücke nicht.

Praktisch führt das zu einer Aufgabe, die Sie am besten am Tag des Vertragsschlusses erledigen: den eigenen Zustand dokumentieren. Lassen Sie sich beim nächsten Kontrolltermin den aktuellen Befund aufschreiben und heben Sie die Rechnungen und Heil- und Kostenpläne Ihrer bisherigen Versorgungen auf. Wird eine Krone in vier Jahren undicht oder bricht eine Klammer an der Teilprothese, ist damit belegt, dass die Versorgung bei Vertragsbeginn intakt war. Ohne diesen Nachweis haben Sie später nur das Behandlungsdatum als Argument, und das ist eine Diskussion, die Sie kaum gewinnen.

Ein zweiter Punkt trifft Prothesenträger häufiger als jede andere Gruppe. Wer eine Klammerprothese trägt und beim Ersatz auf eine Teleskopprothese wechseln möchte, kauft keinen Ersatz zum Gleichen, sondern eine höherwertige Ausführung. Die Kasse bleibt beim Festzuschuss auf die Regelversorgung, und die Differenz landet wieder bei Ihrem Zahnersatz-Satz. Zwei Zahlen entscheiden dann getrennt voneinander: Der Prozentsatz Ihrer Stufe bestimmt, wie viel von diesen Mehrkosten erstattungsfähig ist, die Summenbegrenzung des ersten Jahres bestimmt, wie viel davon in diesem Jahr tatsächlich ankommt. Bei einem Wechsel dieser Größe bindet die Grenze härter als der Satz, und zwar in jeder Stufe: Selbst DFV Exklusiv mit 100 Prozent lässt bei 2.500 Euro Eigenanteil im ersten Versicherungsjahr 750 Euro offen, wie oben gerechnet. Planen Sie den Umstieg deshalb als Rechnung über mehrere Jahre und legen Sie ihn, wenn er sich verschieben lässt, nicht in das erste Vertragsjahr.

Anders sieht es bei einer offenen Lücke aus. Bei Anbietern mit Gesundheitsprüfung entscheidet dann die Zahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne über Annahme, Risikozuschlag oder Ablehnung, und diese Staffel nehmen wir auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen auseinander. Läuft die Behandlung bei Ihnen bereits oder liegt der Heil- und Kostenplan schon vor, ist unsere Seite dazu, wann ein Abschluss zu spät kommt, der richtige Einstieg.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz

Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei einer Krone?

Sie erstattet den Zahnersatz-Satz Ihres Tarifs auf den Eigenanteil, der nach dem Festzuschuss der Kasse bleibt. Eine Krone kostet 500 bis 1.040 Euro. Bei MAXCARE reicht die Erstattung je Tarif von 75 bis 100 Prozent, bei DFV von 50 bis 100 Prozent, bei DA Direkt von 75 bis 100 Prozent je nach Stufe und Zahnarztnetz.

Was ist der Unterschied zwischen dem Zahnersatz- und dem Zahnbehandlungssatz?

Der Zahnersatz-Satz gilt für Krone, Brücke und Prothese, der Zahnbehandlungs-Satz für den Erhalt des eigenen Zahns, also für Füllung, Wurzel- oder Parodontitisbehandlung. Bei HanseMerkur liegen dazwischen 10 Prozentpunkte, bei MAXCARE Komfort 25, und bei DA Direkt und DFV sind beide Sätze gleich. Die Prophylaxe läuft in vielen Tarifen als Euro-Budget statt als Prozentsatz.

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung nur für Zahnersatz?

Ja, es gibt Tarife mit klarem Zahnersatz-Schwerpunkt, etwa HanseMerkur Zahnzusatz Exklusiv, das keine Prophylaxe enthält. Umgekehrt gibt es reine Vorsorgetarife ohne Zahnersatz, bei HanseMerkur die Linie Zahnvorsorge Top und Top Plus. Prüfen Sie vor dem Abschluss, in welche der beiden Kategorien Ihr Tarif fällt.

Ist vorhandener Zahnersatz mitversichert?

Vorhandene Kronen und Prothesen sind bei den meisten Anbietern mitversichert, solange die Versorgung nicht bereits angeraten war. Tarife ohne Gesundheitsfragen wie DFV in allen vier Stufen und die NÜRNBERGER-Linie fragen die Zahl vorhandener Versorgungen gar nicht ab. MAXCARE stellt eine einzige Frage, und die zählt fehlende, noch nicht ersetzte Zähne, nicht die versorgten. Eine bereits angeratene Behandlung deckt allerdings auch dort kein Vertrag.

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz ohne Wartezeit?

Ja. DA Direkt leistet in den Haupttarifen ab dem ersten Vertragstag und verzichtet zugleich auf Gesundheitsfragen, die NÜRNBERGER ebenso, und HanseMerkur setzt in Zahnzusatz Komfort und Luxus keine Wartezeit an. In HanseMerkur Zahnzusatz Exklusiv gelten für Zahnersatz sechs Monate. Ein sofortiger Leistungsbeginn deckt allerdings keine Versorgung, die Ihr Zahnarzt schon angeraten hat.