Das Wichtigste in Kürze
- Ein Implantat samt Krone kostet in Deutschland 2.900 bis 4.847 Euro pro Zahn, bei einer Mehrfachversorgung im Oberkiefer nennen Anbieter Beträge bis 15.000 Euro.
- Der Festzuschuss der gesetzlichen Kasse beträgt 60 Prozent der festgesetzten Beträge für die Regelversorgung, 70 Prozent nach fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft und 75 Prozent nach zehn Jahren.
- DA Direkt erstattet im Tarif Premium Plus 100 Prozent des Eigenanteils für Zahnersatz einschließlich Implantate und Knochenaufbau, leistet ab dem ersten Vertragstag und stellt in den Haupttarifen keine Gesundheitsfragen.
- HanseMerkur begrenzt die Zahl der erstattungsfähigen Implantate auf sechs im Oberkiefer und vier im Unterkiefer.
- DA Direkt zahlt in Premium Plus im ersten Versicherungsjahr höchstens 1.500 Euro und ab dem fünften Versicherungsjahr ohne Summengrenze.
Zahnzusatzversicherung für Implantate: fünf Tarife und wofür sie taugen
Fünf Anbieter aus unserem Vergleich kommen für eine Implantatversorgung ernsthaft in Frage. Sie unterscheiden sich weniger im Prozentsatz als in der Bezugsgröße, in der Summenbegrenzung und in der Frage, ob der Knochenaufbau mitläuft. Weil eine Implantatversorgung meist erst jenseits der 50 ansteht, lohnt daneben der Blick auf die beste Zahnzusatzversicherung ab 50, wo nicht der Prozentsatz, sondern die Annahmebedingungen den Ausschlag geben.
DA Direkt Premium Plus: der Tarif für ein noch nicht begonnenes Implantat
Wenn Sie ein Implantat vor sich haben und noch keinen Heil- und Kostenplan in der Hand halten, bleibt mit Premium Plus von DA Direkt am wenigsten offen. In dieser Stufe bekommen Sie 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet, innerhalb wie außerhalb des Zahnarztnetzes. In Komfort erhalten Sie außerhalb des Netzes nur 75 Prozent und in Premium 90 Prozent, und bei einer vierstelligen Rechnung zahlen Sie diesen Unterschied mit mehreren hundert Euro.
Implantate einschließlich Knochenaufbau sind bei DA Direkt ausdrücklich mitversichert. Das ist bei diesem Thema keine Formalie, denn der Aufbau von fehlendem Kieferknochen ist häufig die Position, an der ein Tarif aussteigt. Gesundheitsfragen stellt DA Direkt in den Haupttarifen nicht, und der Schutz beginnt mit dem ersten Vertragstag. Die Grenze liegt bei der Summe: Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 1.500 Euro, in den ersten vier Jahren zusammen 6.000 Euro, ab dem fünften Jahr fällt der Deckel weg. Eine Obergrenze für die Zahl der Implantate nennt DA Direkt in den geprüften Unterlagen nicht.
Unser Rat: Für einen einzelnen Zahn genügt Komfort, solange Sie im Netz bleiben. Sobald zwei oder mehr Implantate im Raum stehen, sparen Sie mit Premium Plus deutlich mehr, als der Aufpreis auf den Beitrag kostet.
HanseMerkur Zahnzusatz Luxus: Erstattung zusätzlich zum Festzuschuss
HanseMerkur formuliert etwas, das im Anbieterfeld selten so klar steht: Die Erstattung wird unabhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Kasse geleistet. Damit rechnen Sie mit den Implantatkosten selbst und nicht mit Ihrem Eigenanteil, und der Zuschuss der Kasse kommt oben drauf. Im Tarif Zahnzusatz Luxus sind 100 Prozent der Implantatkosten gedeckt, in Komfort und Exklusiv 90 Prozent, die im gesetzlichen Regelversorgungsfall auf 100 Prozent steigen.
Dafür setzt HanseMerkur eine Grenze, die sonst kein Anbieter in unserem Set so explizit nennt: höchstens sechs Implantate im Oberkiefer und vier im Unterkiefer. Bei einem einzelnen Zahn müssen Sie sich darum nicht kümmern. Hat Ihnen der Zahnarzt eine implantatgetragene Versorgung für einen ganzen Kiefer vorgeschlagen, ist es die Zahl, an der der Tarif endet. Eine Summenstaffel über die ersten Vertragsjahre weist HanseMerkur in den geprüften Unterlagen dagegen nicht aus. In Luxus und Komfort leistet HanseMerkur ab dem ersten Vertragstag, in Exklusiv bei Zahnersatz erst sechs Monate nach Vertragsbeginn. Gesundheitsfragen stellt HanseMerkur dabei in allen Tarifen, anders als DA Direkt in seinen Haupttarifen. Ob der Knochenaufbau eingeschlossen ist, geht aus den geprüften Unterlagen nicht hervor.
Achtung: Lassen Sie sich diesen einen Punkt schriftlich bestätigen, bevor Sie unterschreiben. Ein Sinuslift oder eine Augmentation im Seitenzahnbereich kann eine eigene vierstellige Position im Heil- und Kostenplan sein, und eine mündliche Auskunft am Telefon hilft Ihnen bei der Abrechnung nicht.
ERGO: der verdoppelte Festzuschuss und wo er beim Implantat aufhört
ERGO nimmt das Problem von der anderen Seite. Der Tarif ZEF verdoppelt den Festzuschuss der gesetzlichen Kasse, bis zu 100 Prozent der Rechnung. Bei einer Regelversorgung ist das eine saubere Lösung, weil der doppelte Zuschuss die Rechnung praktisch ausfüllt. Beim Implantat läuft dieselbe Mechanik ins Leere, denn verdoppelt wird ein Zuschuss, der auf die Regelversorgung berechnet wurde, und der wächst nicht mit dem Implantat mit.
Wer ein Implantat plant, braucht bei ERGO deshalb ZZP, den Tarif für Zahnersatz mit Implantaten. Erstattungssätze und Summengrenzen weist ERGO für ZZP auf den geprüften Seiten nicht aus, die stehen erst im persönlichen Angebot. Für den Fall, dass die Behandlung schon läuft, hat ERGO mit Zahnersatz Sofort ein eigenes Produkt, das auch bei bereits vorliegendem Heil- und Kostenplan greift. Ob das für Ihre Situation der richtige Weg ist, klärt unsere Seite dazu, wann ein Abschluss zu spät kommt.
Tipp: Fordern Sie bei ERGO das Angebot zu ZZP und ZEF zusammen an und legen Sie Ihren Heil- und Kostenplan bei. Erst an Ihrer eigenen Rechnung sehen Sie, ob der verdoppelte Festzuschuss oder der prozentuale Zahnersatztarif für Sie mehr bringt.
MAXCARE Exklusiv: 100 Prozent, mit einem Deckel, der ab Jahr fünf verschwindet
Für ein Implantat zählt bei MAXCARE die oberste der drei Tarifstufen. Exklusiv erstattet Zahnersatz zu 100 Prozent, darunter geht es auf 85 Prozent in Premium und 75 Prozent in Komfort zurück, was bei einer vierstelligen Implantatrechnung mehrere hundert Euro ausmacht. Eine Wartezeit gibt es in keinem der drei. Die Summenbegrenzung zählt hier in Kalenderjahren und endet mit dem vierten: In Exklusiv stehen 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr bereit, 3.000 in den ersten zwei, 4.500 in den ersten drei und 6.000 in den ersten vier, ab dem fünften Jahr zahlt der Tarif ohne Deckel. Für eine Implantatversorgung, die sich ohnehin über zwei Kalenderjahre zieht, ist genau diese Staffel die Zahl, an der Sie planen.
Anders als bei den Tarifen ohne jede Frage müssen Sie bei MAXCARE eine einzige Gesundheitsfrage beantworten: Der Antrag will wissen, ob Zähne fehlen, die bisher unversorgt geblieben sind. Wer eine versorgte Lücke im Mund hat, ist davon nicht betroffen, wer auf ein Implantat für eine offene Lücke zugeht, sehr wohl.
Faustregel: Beantworten Sie diese eine Frage, bevor Ihr Zahnarzt das Implantat empfiehlt, nicht danach. Eine offene Lücke ohne Behandlungsempfehlung ist eine Angabe im Antrag, eine offene Lücke mit einem Heil- und Kostenplan daneben ist ein Fall, den kein neuer Vertrag mehr trägt.
NÜRNBERGER Z100: ohne Gesundheitsprüfung, mit 4.000-Euro-Grenze
Bei der NÜRNBERGER entfällt die Gesundheitsprüfung vollständig, und eine Wartezeit gibt es nicht. Die Linie Z80, Z90 und Z100 erstattet je nach Stufe 80 bis 100 Prozent. Die Summengrenze liegt bei 4.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren, ab dem fünften Jahr und bei Unfallbehandlungen entfällt sie. Für einen einzelnen Implantatzahn haben Sie damit genug Spielraum, bei drei Implantaten mit Knochenaufbau erreichen Sie die Grenze schon innerhalb dieser vier Jahre. Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die NÜRNBERGER nicht, Ihren Beitrag erfahren Sie erst im Angebot.
Warum die Erstattung nicht mit den Kosten des Implantats wächst
Die Regelversorgung ist die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung für einen bestimmten Befund. Für eine einzelne Lücke im Seitenzahnbereich ist das die Standardbrücke, nicht das Implantat. Genau auf diese Basisversorgung wird der Festzuschuss berechnet. Nach § 55 Abs. 1 SGB V umfassen die Festzuschüsse 60 Prozent der festgesetzten Beträge für die jeweilige Regelversorgung, 70 Prozent bei fünf Jahren lückenlos nachgewiesener Zahnpflege und 75 Prozent bei zehn Jahren.
Der entscheidende Satz für Implantate steht in Absatz 5 desselben Paragrafen. Er benennt den Fall, in dem eine von der Regelversorgung abweichende, andersartige Versorgung durchgeführt wird. Das Gesetz definiert an dieser Stelle nicht, was eine Versorgung andersartig macht, sondern verweist auf § 56. Was es regelt, ist der Rechenweg: Die Kasse bleibt bei ihrem Zuschuss auf die Basisversorgung, und die Entscheidung für das Implantat verändert diese Bezugsgröße nicht.
Praktisch heißt das, was die Verbraucherzentrale an einem eigenen Beispiel vorrechnet: Eine Standardbrücke für einen fehlenden Backenzahn kostet 922 Euro, die Kasse zahlt darauf 553 Euro. Entscheiden Sie sich für ein Implantat, kann die Rechnung für denselben Befund auf circa 3.500 Euro steigen, während der Zuschuss von 553 Euro unverändert bleibt. Damit zahlen Sie statt 369 Euro nun 2.947 Euro selbst, obwohl sich an der Leistung der Kasse nichts geändert hat.

Ein zweiter Punkt kommt dazu, und er wird selten ausgesprochen. Nach Darstellung des Versicherers Allianz zahlt die gesetzliche Kasse nichts für die künstliche Zahnwurzel selbst. Der Festzuschuss betrifft die Suprakonstruktion, also die Krone oder Brücke auf dem Implantat, nicht den Implantatkörper. Der Implantatkörper allein liegt nach denselben Angaben bei 1.200 bis 2.200 Euro, und dieser Teil der Rechnung ist von Anfang an vollständig Ihre Sache, sofern kein Zusatztarif einspringt.
Faustregel: Je weiter Ihre Wunschversorgung von der Regelversorgung entfernt ist, desto weniger sagt der Prozentsatz der Kasse über Ihre Belastung aus, und desto mehr hängt am Zusatztarif. Dass ein Tarif für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe drei verschiedene Sätze führen kann, ist ein eigenes Thema, das wir bei der Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz auseinandernehmen.
Auf welchen Betrag Ihr Tarif die Prozente anwendet
Zwei Anbieter in unserem Vergleich rechnen unterschiedlich, und bei gleichem Prozentsatz kommt dabei nicht dasselbe heraus. DA Direkt erstattet, wie es in den Unterlagen steht, auf den Eigenanteil nach Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Tarif setzt also auf, was die Kasse übrig lässt. HanseMerkur erstattet unabhängig vom Festzuschuss und rechnet auf die Implantatkosten selbst.
Bleiben wir beim Implantat für 3.500 Euro mit 553 Euro Festzuschuss. Bei 100 Prozent Erstattung ist die Rechnung in beiden Modellen gedeckt. Interessant wird es bei 90 Prozent: Auf den Eigenanteil gerechnet sind das 90 Prozent von 2.947 Euro, also 2.652 Euro Erstattung, und 295 Euro zahlen Sie selbst. Auf die Implantatkosten gerechnet sind es 90 Prozent von 3.500 Euro, also 3.150 Euro, die zusammen mit dem Festzuschuss über der Rechnungssumme liegen.
Achtung: Der Unterschied zwischen beiden Bezugsgrößen wird umso größer, je niedriger der Erstattungssatz ist. In einer Einstiegsstufe mit 60 oder 75 Prozent entscheidet die Bezugsgröße über einen dreistelligen bis vierstelligen Betrag. Suchen Sie im Tarifblatt nach der Formulierung, ob sich die Prozentangabe auf die Rechnung oder auf den Eigenanteil nach Vorleistung der Kasse bezieht.
Was ein Implantat kostet und was nach dem Festzuschuss offen bleibt
Die Preise streuen stark, weil Material, Kieferregion und Vorarbeiten den Aufwand bestimmen. Als Orientierung, jeweils je nach Praxis und Region:
- Implantat samt Suprakonstruktion: 2.900 bis 4.847 Euro pro Zahn
- Implantatkörper allein: 1.200 bis 2.200 Euro
- Titanimplantat: 1.500 bis 3.000 Euro, Keramikimplantat: 2.000 bis 4.000 Euro
- Knochenaufbau: 150 bis 500 Euro im Standardfall, in komplexen Fällen im Frontzahnbereich oder mit Zahnfleischkorrektur auch 4.000 Euro und mehr
- Mehrfachversorgung: bis 14.000 Euro, vollständige Versorgung eines Oberkiefers bis 15.000 Euro
Die Werte für Knochenaufbau und für die Materialvarianten sind Marktbandbreiten aus Anbieter- und Praxisangaben, keine amtlich festgesetzten Preise. Ihre eigene Zahl steht im Heil- und Kostenplan, und nur die ist für Ihre Erstattung relevant.
Achten Sie in dieser Liste auf die Trennung zwischen Implantatkörper und Suprakonstruktion, denn die Tarife behandeln beide Teile unterschiedlich. Die künstliche Zahnwurzel ist der chirurgische Teil, die Suprakonstruktion die Krone darauf. DA Direkt nennt Implantate einschließlich Knochenaufbau ausdrücklich als versicherte Leistung und deckt damit auch den Teil ab, den die Kasse nach Darstellung der Allianz gar nicht bezuschusst. HanseMerkurs Grenze von sechs beziehungsweise vier Implantaten zählt ebenfalls die Implantate und nicht die Kronen. Wenn Ihr Plan also zwei Implantate mit einer verbundenen Brücke darüber vorsieht, zählen dafür zwei Implantate, nicht drei Zähne.

Drei Implantate im Oberkiefer: die Rechnung Jahr für Jahr
Nehmen wir eine Versorgung, wie sie in der Praxis oft ansteht: drei Implantate im Oberkiefer, jeweils mit Krone, an einer Position mit Knochenaufbau. Bei 3.500 Euro pro Zahn liegt die Rechnung bei 10.500 Euro, der Knochenaufbau kommt obendrauf.
Der Festzuschuss wird für jeden Befund einzeln auf die Regelversorgung berechnet. Bei 553 Euro pro Befund zahlt die Kasse also 1.659 Euro, und 8.841 Euro tragen Sie selbst. Diese Lücke wiederholt sich mit jedem Zahn, weil sich mit jedem Zahn die Bezugsgröße der Kasse nicht verändert. Wie Ihre Kasse mehrere nebeneinanderliegende Lücken zu einem Befund zusammenfasst, steht in Ihrem eigenen Heil- und Kostenplan, rechnen Sie also mit Ihren eigenen Zahlen nach.
Was Sie vor der Unterschrift klären sollten
Der Heil- und Kostenplan ist das Dokument, an dem sich alles entscheidet, und er ist lesbarer, als er aussieht. Bitten Sie die Praxis um die Variante mit der Regelversorgung daneben. Dann sehen Sie schwarz auf weiß, welchen Betrag die Kasse zugrunde legt und welcher Teil der Rechnung Ihre Wahl ist. Bitten Sie außerdem darum, dass Positionen für Zahnersatz und für Zahnbehandlung getrennt ausgewiesen werden, denn viele Tarife erstatten diese Bereiche mit unterschiedlichen Sätzen.
Beim Implantat kommt eine Anforderung dazu, die bei einer Krone keine Rolle spielt: Der Plan muss die Behandlung in ihre Teile zerlegen. Implantatkörper, chirurgischer Eingriff, Knochenaufbau und Suprakonstruktion sollten als eigene Positionen mit eigenen Beträgen dastehen. Steht dort nur eine Gesamtsumme für die Implantatversorgung, können Sie sie gegen keinen Tarif prüfen, weil Ihr Tarif die Krone als Zahnersatz behandelt und den Aufbau möglicherweise ganz anders. Eine Praxis, die eine solche Aufschlüsselung nicht liefert, ist bei einem fünfstelligen Plan ohnehin die falsche.
Achtung: Bei einer Behandlung dieser Größe müssen Sie nicht raten, was Ihr Versicherer zahlt. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor dem Behandlungsbeginn ein und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Positionen zu welchem Satz erstattet werden und wie sich die Summenbegrenzung des laufenden Jahres darauf auswirkt. Eine Zusage per Telefon nützt Ihnen später nichts, eine E-Mail schon. Erst wenn diese Antwort vorliegt, unterschreiben Sie den Plan in der Praxis.
Klären Sie vor dem Abschluss schriftlich:
- Ist der Knochenaufbau ausdrücklich mitversichert, und gilt das auch für einen Sinuslift?
- Gibt es eine Grenze für die Zahl der Implantate, und wie ist sie auf Ober- und Unterkiefer verteilt?
- Wie hoch ist die Summengrenze im ersten und im zweiten Versicherungsjahr, und ab wann entfällt sie?
- Bezieht sich der Erstattungssatz auf die Rechnung oder auf den Eigenanteil nach Festzuschuss?
Ihr Bonusheft gehört in dieselbe Vorbereitung. Fünf Jahre lückenlos nachgewiesene Kontrolltermine heben den Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent, zehn Jahre auf 75 Prozent. Davon profitieren Sie ohne Vertrag und ohne einen Cent Beitrag, und zwar bei jedem Befund.
Tipp: Hat der Zahnarzt die Versorgung schon angeraten, deckt sie kein neuer Vertrag mehr, auch keiner ohne Gesundheitsprüfung. Steht bei Ihnen dagegen erst eine Lücke im Kiefer und noch keine Empfehlung, hängt die Annahme an der Zahl der fehlenden Zähne, und dazu lesen Sie am besten unsere Seite zur Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen. Welche Tarife ab dem ersten Vertragstag leisten, steht in unserer Übersicht zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, Tarife, die ganz auf den Fragebogen verzichten, nehmen Sie mit einer bereits angeratenen Versorgung trotzdem nicht in die Deckung. Beiträge und Summengrenzen über das ganze Anbieterfeld stellt der große Zahnzusatzversicherung-Vergleich nebeneinander.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Implantate
Zahlt die Zahnzusatzversicherung Implantate?
Ja. Ein Implantat samt Krone kostet 2.900 bis 4.847 Euro pro Zahn, und die geprüften Tarife erstatten davon je nach Stufe 75 bis 100 Prozent. DA Direkt zahlt in Premium Plus 100 Prozent des Eigenanteils einschließlich Knochenaufbau, HanseMerkur im Tarif Luxus 100 Prozent der Implantatkosten zusätzlich zum Festzuschuss der Kasse. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Behandlung bei Vertragsabschluss noch nicht angeraten war.
Wie hoch bleibt der Eigenanteil bei einem Implantat?
Ohne Zusatzversicherung sehr hoch. Für einen fehlenden Backenzahn zahlt die Kasse 553 Euro, weil sie auf die Standardbrücke für 922 Euro rechnet. Kostet das Implantat für denselben Befund nach dem Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale circa 3.500 Euro, zahlen Sie 2.947 Euro selbst. Bei drei Implantaten wiederholt sich diese Lücke pro Zahn und summiert sich auf 8.841 Euro.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse etwas vom Implantat?
Sie zahlt den Festzuschuss auf die Regelversorgung für Ihren Befund, also 60 Prozent der festgesetzten Beträge, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent. Nach Darstellung der Allianz betrifft dieser Zuschuss nur die Suprakonstruktion auf dem Implantat. Für den Implantatkörper selbst, 1.200 bis 2.200 Euro, leistet die Kasse nichts.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Implantate ohne Wartezeit?
Ja, mehrere. DA Direkt verzichtet in den Haupttarifen auf Wartezeit und Gesundheitsfragen, die NÜRNBERGER auf die Gesundheitsprüfung und die Wartezeit ebenfalls, HanseMerkur in den Tarifen Komfort und Luxus auf die Wartezeit. Keine Wartezeit bedeutet allerdings nicht, dass eine bereits angeratene Behandlung mitversichert ist. Diese Grenze zieht jeder Anbieter.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch den Knochenaufbau?
Das hängt am Tarif und gehört zu den Punkten, die vor dem Abschluss geklärt sein müssen. DA Direkt nennt Implantate einschließlich Knochenaufbau ausdrücklich als versicherte Leistung. Bei HanseMerkur geht aus den geprüften Unterlagen nicht hervor, ob der Aufbau eingeschlossen ist. Der Betrag lohnt die Frage: 150 bis 500 Euro im Standardfall, in komplexen Fällen im Frontzahnbereich auch 4.000 Euro und mehr, je nach Praxis und Region.
Welcher Tarif erstattet 100 Prozent für Implantate?
DA Direkt Premium Plus mit 100 Prozent des Eigenanteils im Netz und außerhalb, HanseMerkur Zahnzusatz Luxus mit 100 Prozent der Implantatkosten und MAXCARE Exklusiv mit 100 Prozent. Achten Sie bei allen drei auf die Summenbegrenzung: DA Direkt zahlt im ersten Versicherungsjahr höchstens 1.500 Euro, MAXCARE in Exklusiv 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr und ab dem fünften Jahr ohne Grenze.
