Nürnberger Zahnzusatzversicherung im Test

Welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung übernimmt

Derselbe Erstattungssatz kann, je nach Bemessungsgrundlage, ganz unterschiedliche Summen auszahlen. Diese Seite erklärt den Rechenweg von der Zahnarztrechnung bis zum tatsächlich erstatteten Betrag.

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Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nicht auf die Diagnose, sondern auf die Rechnung. Bei einer vollverblendeten Metall-Keramik-Krone für 764 Euro übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 286 Euro, die restlichen 478 Euro trägt der Patient selbst. Genau auf diesen offenen Rest zielt ein Zahntarif. Wie viel davon am Ende ankommt, ergibt sich aus dem Erstattungssatz, aus der Zahnstaffel und aus den Behandlungen, die der Tarif ausdrücklich nicht bezahlt. Wer vor dem Abschluss wissen will, welche Leistungen eine Zahnzusatzversicherung im eigenen Fall tatsächlich erstattet, muss diese drei Größen zusammenrechnen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Leistungsbereiche: Ein Zahntarif deckt Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie ab, und die gesetzliche Krankenversicherung steht in jedem dieser vier Bereiche an einer anderen Stelle.
  • Die Bemessungsgrundlage entscheidet: Bei der 764-Euro-Krone zahlt ein Tarif mit 80 Prozent auf die Gesamtrechnung 325,20 Euro, ein Tarif mit 80 Prozent auf den nach der Kassenleistung offenen Rest dagegen 382,40 Euro.
  • Auch 100 Prozent haben einen Deckel: Die Zahnstaffel begrenzt die Auszahlung der ersten Vertragsjahre, beim DFV-ZahnSchutz Exklusiv trotz vollem Erstattungssatz auf 1.750 Euro im ersten Vertragsjahr.
  • Nicht erstattet: Rein kosmetische Leistungen wie Bleaching und Veneers gehören bei den hier genannten Tarifen nicht zum veröffentlichten Leistungsumfang, ebenso wenig bereits angeratene oder begonnene Behandlungen und bekannte Vorschäden.

Welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung abdeckt

Der Leistungskatalog jedes Zahntarifs ist in vier Bereiche geteilt, und in jedem dieser Bereiche steht die gesetzliche Krankenversicherung an einer anderen Stelle. Beim Zahnersatz zahlt sie einen festen Zuschuss, bei der Prophylaxe in der Regel gar nichts. Diese Ausgangslage entscheidet darüber, wie viel eine Zusatzversicherung im jeweiligen Bereich überhaupt beisteuern kann.

LeistungsbereichWas die Kasse übernimmtWo der Tarif ansetzt
ZahnersatzFestzuschuss von derzeit 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahrender offene Rest, auch bei höherwertigen Versorgungen wie Keramik oder Implantaten
Zahnbehandlungdie ausreichende, zweckmäßige Standardversorgung nach BEMAprivat abgerechnete Leistungen, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung über dem Kassenstandard
Prophylaxedie professionelle Zahnreinigung ist “keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung” (KZBV)ein Jahresbudget in Euro oder ein Betrag je Sitzung
Kieferorthopädienur Kinder und Jugendliche, in der Regel bis zum 18. Geburtstag, ab Einstufung KIG 3leichtere Einstufungen, Zuzahlungen für höherwertige Geräte, bei einzelnen Tarifen auch Erwachsene

Stand: August 2026. Kassenleistungen nach KZBV und G-BA, Tarifangaben aus den Produktseiten der Anbieter.

Entscheidend ist die mittlere Spalte. Wo die Kasse schon viel zahlt, wie bei der einfachen Kassenkrone, bleibt für den Tarif wenig zu tun, und ein niedriger Erstattungssatz fällt kaum auf. Wo sie nichts zahlt, wie bei der professionellen Zahnreinigung oder bei einem Implantat, entscheidet der Tarif allein über den gesamten Betrag. Derselbe Erstattungssatz wirkt sich je nach Behandlung also völlig unterschiedlich aus.

Wie sich die Erstattung berechnet

Von der Zahnarztrechnung bis zum Betrag auf dem Kontoauszug führt ein fester Rechenweg. Wer ihn kennt, kann jedes Tarifblatt selbst lesen. An den entscheidenden Schritten führen wir im Folgenden einzelne Anbieter als Beispiel an, um zu zeigen, wie unterschiedlich dieselbe Stelle geregelt sein kann; die Tarife selbst stellen wir weiter unten mit ihren Leistungen vor.

  • Rechnung nach der GOZ: Privatzahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet, also Punktzahl der jeweiligen Ziffer mal Punktwert mal Steigerungssatz. Der Punktwert liegt bei 5,62421 Cent, der 2,3-fache Satz bildet die durchschnittliche Leistung ab, zulässig ist ein Rahmen vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen. Ein höherer Satz braucht eine Begründung auf der Rechnung.
  • Vorleistung der Kasse: Beim Zahnersatz überweist die gesetzliche Krankenversicherung zuerst den Festzuschuss auf die Regelversorgung. Bei anderen Leistungen kann diese Vorleistung klein sein oder ganz entfallen.
  • Erstattungssatz des Tarifs: Der Prozentsatz aus der Werbung wird auf eine Bemessungsgrundlage angewendet, und welche das ist, steht in den Tarifbedingungen.
  • Deckel durch die Zahnstaffel: Die Zahnstaffel, je nach Anbieter auch Summenbegrenzung oder anfängliche Leistungsbegrenzung genannt, begrenzt die Erstattung in den ersten Vertragsjahren auf einen festen Euro-Betrag. Im ersten Vertragsjahr liegt sie bei den hier genannten Tarifen zwischen 600 Euro und 1.750 Euro, das untere Ende beim HanseMerkur-Tarif EZK, das obere beim DFV-ZahnSchutz Exklusiv. Die Beträge sind kumulativ, sie gelten also für die Summe aller Erstattungen bis zum jeweiligen Jahr, und ab dem fünften Jahr fällt die Grenze bei fast allen Tarifen weg.
  • Verbleibender Eigenanteil: Was am Ende offen bleibt, ist die Rechnung minus Kassenleistung minus Erstattung.

Die Bemessungsgrundlage aus dem dritten Schritt ist die Stelle, an der zwei gleich aussehende Prozentzahlen unterschiedlich viel Geld bedeuten. Die meisten Tarife rechnen den Satz auf die gesamte Rechnung einschließlich der Kassenleistung und zahlen dann die Differenz zu dem, was die Kasse bereits überwiesen hat; der Versicherer NÜRNBERGER schreibt das mit “inkl. GKV-Leistung” ausdrücklich hin. Wie unterschiedlich Anbieter diese Grundlage festlegen, zeigen zwei weitere Beispiele aus dem Markt: BarmeniaGothaer nennt zwei Sätze nebeneinander, 75, 85 und 100 Prozent mit Vorleistung der Kasse gegenüber 40, 50 und 80 Prozent ohne, und der Anbieter ottonova erstattet die Zahnbehandlung zu 100 Prozent, beim Privatzahnarzt ohne Beteiligung der Kasse dagegen zu 70 Prozent.

Am Beispiel der Krone aus dem ersten Absatz: Die Rechnung lautet auf 764 Euro, die Kasse zahlt 286 Euro. Ein Tarif mit 80 Prozent auf die Gesamtrechnung kommt auf 611,20 Euro; davon hat die Kasse 286 Euro bereits getragen, der Versicherer überweist also 325,20 Euro. Der Eigenanteil sinkt damit von 478 auf 152,80 Euro. Die Zahnstaffel spielt hier keine Rolle, denn 325,20 Euro liegen weit unter jeder Erstjahresgrenze. Sie greift erst, wenn im selben Vertragsjahr mehrere Behandlungen zusammenkommen.

Jetzt dieselbe Krone mit einem Tarif, der 80 Prozent ohne Vorleistung der Kasse erstattet: Der Satz trifft nicht auf 764 Euro, sondern auf die 478 Euro, die nach dem Festzuschuss offen sind. Das ergibt 382,40 Euro Erstattung und 95,60 Euro Eigenanteil. Gleiche Prozentzahl, 57,20 Euro Unterschied in der Auszahlung, allein wegen der Grundlage. Eine höhere Prozentzahl ist deshalb nicht automatisch der bessere Tarif; vergleichbar werden zwei Sätze erst, wenn Sie zu beiden wissen, worauf sie angewendet werden.

Was ein Erstattungssatz von 100 Prozent tatsächlich bedeutet

Er bedeutet, dass der Tarif die Rechnung bis zur Kassenleistung auffüllt, nicht dass er jeden Betrag übernimmt. Davor stehen zwei Begrenzungen, die in derselben Tarifübersicht abgedruckt sind. Die erste ist die Zahnstaffel, hier am Beispiel eines Tarifs, den wir weiter unten ausführlich vorstellen: Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv erstattet 100 Prozent, im ersten Vertragsjahr aber höchstens 1.750 Euro. Eine Versorgung für 4.000 Euro gleich nach Vertragsbeginn wird also trotz voller Erstattungsquote nur bis zum Staffelbetrag bedient. Die zweite ist die Bemessungsgrundlage, auf die der Erstattungssatz überhaupt angewendet wird. Die volle Quote hängt daran, dass der Heil- und Kostenplan tatsächlich bei der Kasse eingereicht und genehmigt wurde. Dazu kommen Höchstbeträge für einzelne Leistungen, die unabhängig vom Erstattungssatz gelten, etwa die bis zu 500 Euro je Implantat, die der Versicherer Ergo für seine Zahntarife ausweist.

Drei Tarife mit klar ausgewiesenen Leistungen

Wer diesen Rechenweg einmal nachvollzogen hat, erkennt sofort, welche Anbieter ihre Zahlen so veröffentlichen, dass sich damit rechnen lässt. Drei tun das an je einer entscheidenden Stelle: Die DFV führt alle vier Erstattungsstufen mit ihren Staffelbeträgen nebeneinander, MAXCARE beziffert die Prophylaxe in Euro je Sitzung statt in Prozent, und der Münchener Verein leistet in seiner obersten Stufe überhaupt für Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Deshalb stehen diese drei hier und nicht die billigsten des Marktes.

DFV: vier Erstattungsstufen nebeneinander

Die DFV führt ihre vier Stufen des DFV-ZahnSchutz auf einer einzigen Produktseite: Basis erstattet 50 Prozent, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100 Prozent. Ungewöhnlich ist dabei, dass der Satz für Zahnersatz und Zahnbehandlung identisch ist. Bei vielen Wettbewerbern liegt die Zahnbehandlung pauschal bei 100 Prozent, während der Zahnersatz die niedrigere Zahl trägt, was den Vergleich zweier Tarife erschwert. Die Zahnstaffel reicht im ersten Vertragsjahr von 875 Euro im Basis-Tarif bis 1.750 Euro im Exklusiv-Tarif und wächst bis zum vierten Jahr auf 3.500 beziehungsweise 7.000 Euro; ab dem 49. Vertragsmonat entfällt die Begrenzung. Die Prophylaxe erstattet die DFV zu 100 Prozent bis 100, 140, 160 oder 200 Euro im Jahr, je nach Stufe, ohne eine Zahl der Sitzungen zu nennen. Eine gesonderte Höchstgrenze für Implantate oder Kieferorthopädie gibt es nicht: Beides läuft mit dem regulären Erstattungssatz. Wartezeiten erhebt die DFV keine. Die Beiträge beginnen bei 9,10 Euro im Monat für Basis und 17,80 Euro für Exklusiv, ein Referenzalter nennt die Produktseite dazu nicht. Für den DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 weist der Anbieter ein Urteil “SEHR GUT (0,5)” der Stiftung Warentest aus und nennt als Quelle Finanzen 07/2025 bei 285 getesteten Tarifen.

Vier Erstattungsstufen von 50 bis 100 Prozent
Basis, Komfort, Premium und Exklusiv unterscheiden sich im Erstattungssatz und in der Zahnstaffel, die im ersten Vertragsjahr zwischen 875 und 1.750 Euro liegt.

MAXCARE: Prophylaxe in Euro je Sitzung

MAXCARE ist kein Versicherer, sondern eine Marke der Innovares Services GmbH und gebundener Vermittler der Münchener Verein Krankenversicherung a.G.; Tarifgeber ist der Münchener Verein. Die drei Tarife heißen Komfort, Premium und Exklusiv und erstatten Zahnersatz zu 75, 85 und 100 Prozent, Zahnbehandlung durchgehend zu 100 Prozent. Interessant ist die Prophylaxe: Sie steht nicht als Prozentzahl in den Unterlagen, sondern als Betrag je Sitzung, nämlich zweimal 75, 85 oder 100 Euro im Jahr. Das ist die ehrlichere Angabe, weil eine professionelle Zahnreinigung nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 80 bis 120 Euro kostet und ein Prozentsatz ohne Deckel darüber nichts aussagt. Die Zahnstaffel liegt im ersten Vertragsjahr bei 900 Euro (Komfort), 1.000 Euro (Premium) und 1.500 Euro (Exklusiv) und steigt bis zum vierten Jahr auf 3.600, 4.000 und 6.000 Euro; ab dem fünften Jahr gilt keine Begrenzung mehr. Für die Kieferorthopädie veröffentlicht MAXCARE Höchstbeträge. Wartezeiten gibt es keine, die Beiträge starten bei 15,90 Euro im Monat. Der Anbieter führt für Exklusiv ein “SEHR GUT (0,5)” und nennt dazu Finanztest 07/2025, für Komfort ein “GUT (1,8)” und für Premium ein “SEHR GUT (1,2)” aus Stiftung Warentest 08/2024.

Prophylaxe mit festem Euro-Budget je Sitzung
Zweimal 75, 85 oder 100 Euro im Jahr, dazu Zahnersatz zu 75 bis 100 Prozent und eine Zahnstaffel, die im ersten Jahr bei 900 Euro beginnt.

Münchener Verein: Kieferorthopädie auch für Erwachsene

Die drei Tarife ZahnGesund 75+, 85+ und 100 erstatten Zahnersatz bis zu 80, 90 und 100 Prozent, wobei in den beiden unteren Stufen fünf Prozentpunkte davon an ein lückenlos geführtes Bonusheft gekoppelt sind. Zahnbehandlung läuft bei 100 Prozent, die Prophylaxe bei zwei Sitzungen im Jahr bis 150, 170 oder 200 Euro. Der eigentliche Unterschied liegt in der Kieferorthopädie, und zwar mit einer scharfen Grenze zwischen den Stufen: Bei Erwachsenen leistet nur ZahnGesund 100 generell für Kieferorthopädie, mit 100 Prozent bis 2.500 Euro. ZahnGesund 75+ und 85+ zahlen Erwachsenen-Kieferorthopädie nur bei Unfall, mit 75 Prozent bis 1.000 Euro beziehungsweise 85 Prozent bis 2.500 Euro. Die Zahnstaffel veröffentlicht der Anbieter als Spanne: 900 bis 1.500 Euro im ersten Vertragsjahr, 3.600 bis 6.000 Euro im vierten, ab dem fünften Jahr unbegrenzt. Wartezeiten gibt es nicht, die Beiträge beginnen laut Anbieter bei 7,90 Euro im Monat für junge Erwachsene. Für ZahnGesund 100 weist der Münchener Verein die “Bestnote 0,5 (SEHR GUT)” aus und nennt dazu Finanztest 07/2025.

Generelle Erwachsenen-Kieferorthopädie leistet ZahnGesund 100 mit 100 Prozent bis 2.500 Euro; 75+ und 85+ zahlen dafür nur bei Unfall.

Zahnersatz: Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate und Inlays

Der Zahnersatz ist der teuerste der vier Leistungsbereiche und der einzige, in dem die Kasse mit einem festen Zuschuss beteiligt ist. Der Festzuschuss bemisst sich immer an der Regelversorgung für den jeweiligen Befund, und zwar unverändert, ob Sie sich für die Regelversorgung, für eine gleichartige Versorgung mit Zusatzleistungen oder für eine andersartige Versorgung entscheiden. Die Mehrkosten der besseren Lösung trägt allein der Patient, und dort setzt der Tarif an.

  • Kronen und Teilkronen: Eine Kassenkrone aus Nichtedelmetall kostet laut dem Zahnzusatz-Test der Stiftung Warentest vom Februar 2026 382 Euro, davon trägt die Kasse 286 Euro. Wählen Sie eine höherwertige Ausführung, bleibt der Kassenanteil bei 286 Euro: Er hängt am Befund, nicht an der Versorgung.
  • Brücken: Die Regelversorgung liegt laut Verbraucherzentrale ab 2026 bei 921,60 Euro, der Zuschuss bei 552,96 Euro ohne Bonusheft und bei bis zu 691,20 Euro mit lückenlosem Bonusheft.
  • Teil- und Totalprothesen: Herausnehmbarer Zahnersatz läuft nach derselben Logik. Der Festzuschuss bemisst sich an der Regelversorgung für den jeweiligen Befund, und alles, was darüber hinausgeht, etwa Teleskopkronen oder eine implantatgetragene Lösung, tragen Sie bis auf die tarifliche Erstattung selbst. Weil bei größeren Lücken mehrere Befunde in einer Behandlung zusammenkommen, ist das der Fall, in dem die Zahnstaffel der ersten Vertragsjahre am ehesten greift.
  • Implantate: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung stellt klar, dass Implantate “grundsätzlich nicht von der Kasse übernommen” werden und nur enge Ausnahmeindikationen bestehen. Die Verbraucherzentrale beziffert ein Implantat samt Krone auf 1.500 bis 3.500 Euro. Hier trennen sich die Tarife: Die DFV kennt keine gesonderte Implantatgrenze und erstattet mit dem regulären Satz, Ergo dagegen begrenzt auf bis zu 500 Euro je Implantat.
  • Knochenaufbau: Er wird getrennt vom Implantat abgerechnet und läuft deshalb nicht automatisch unter derselben Position. Die Produktseiten führen ihn nicht auf; suchen Sie in den Bedingungen nach “Knochenaufbau” oder “Augmentation” unter der Implantologie.
  • Inlays und Onlays: Für Einlagefüllungen gibt es keinen Festzuschuss. Die Kasse zahlt nur die vergleichbare Standardfüllung, den Rest regelt eine Mehrkostenvereinbarung mit der Praxis. Ein dreiflächiges Keramik-Inlay kostet laut Stiftung Warentest 852 Euro, die Kasse steuert 60 Euro bei, 792 Euro bleiben offen.
  • Reparaturen und Erweiterungen: Ob Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz mitversichert sind, weisen die Produktseiten der Anbieter nicht gesondert aus.

Der Kassenanteil steht fest, sobald der Befund feststeht, und er bewegt sich danach nicht mehr. Was ein Tarif zu leisten hat, wächst deshalb mit der Qualität der Versorgung, nicht mit der Schwere der Diagnose. Genau deshalb entscheidet beim Zahnersatz weniger, ob ein Tarif eine Behandlungsart überhaupt kennt, als mit welchem Satz und bis zu welcher Grenze er sie trägt.

Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzelbehandlung und Parodontitis

Die Zahnbehandlung umfasst alles, was den eigenen Zahn erhält, statt ihn zu ersetzen. Hier sind die Tarife großzügiger als beim Zahnersatz: MAXCARE und BarmeniaGothaer erstatten Zahnbehandlung zu 100 Prozent, ottonova ebenfalls. NÜRNBERGER nennt mindestens 80 Prozent. Die DFV ist die Ausnahme, sie wendet auch hier den Satz der jeweiligen Stufe an, also 50 bis 100 Prozent.

  • Kunststoff- und Kompositfüllungen: Die Kasse trägt die medizinisch ausreichende Füllung. Für eine höherwertige Versorgung im Seitenzahnbereich rechnet die Praxis die Mehrkosten direkt mit Ihnen ab, und genau diese Differenz fängt der Zahnbehandlungssatz des Tarifs auf.
  • Wurzelkanalbehandlung: Die Kasse zahlt nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt; bei Backenzähnen muss dafür nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mindestens eines von drei Kriterien erfüllt sein. Ist es das nicht, wird privat abgerechnet, und der Betrag liegt nach Angaben der Verbraucherzentrale im vierstelligen Bereich. Wie viel ein Tarif davon übernimmt, richtet sich dabei wie beschrieben nach seinem Zahnbehandlungssatz.
  • Parodontitisbehandlung: Was über die Kassenleistung hinausgeht, etwa privat abgerechnete Zusatzmaßnahmen und die Nachsorge, fällt tariflich unter Zahnbehandlung und wird mit dem entsprechenden Satz erstattet.
  • Aufbissschiene bei Knirschen: Sie zählt tariflich zur Zahnbehandlung, wird aber nicht von jedem Tarif eingeschlossen. Im Leistungskatalog steht sie selten unter diesem Namen; suchen Sie nach “Funktionsanalyse und Funktionstherapie”.
  • Angst- und Schmerzausschaltung: Wird eine Behandlung unter Vollnarkose oder Sedierung privat abgerechnet, fällt sie tariflich unter Zahnbehandlung und wird mit dem Satz der jeweiligen Stufe erstattet, soweit der Tarif keinen eigenen Höchstbetrag dafür setzt.

Der hohe Satz für die Zahnbehandlung ist deshalb weniger wert, als er klingt: Er greift nur auf den privat abgerechneten Teil, und der ist bei einer Füllung um ein Vielfaches kleiner als bei einer Krone. Die teuren Fälle in diesem Bereich sind die Wurzelbehandlung am Backenzahn und die private Parodontitisnachsorge.

Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung ist der Leistungsbereich mit dem klarsten Bild, weil die Kasse hier praktisch außen vor ist. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führt sie als “keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung” und beziffert die Kosten auf 80 bis 120 Euro je Sitzung. Was ein Tarif beisteuert, steht deshalb fast immer als Euro-Betrag im Katalog, nicht als Prozentzahl.

TarifweltProphylaxe laut Anbieterseite
DFV100 % bis 100 / 140 / 160 / 200 € im Jahr (Basis bis Exklusiv), ohne Angabe zur Zahl der Sitzungen
MAXCARE2 × 75 / 85 / 100 € im Jahr (Komfort, Premium, Exklusiv)
Münchener Verein2 Sitzungen im Jahr bis 150 / 170 / 200 €
DA Direkt100 % im dentolo-Netzwerk, bis 2 × im Jahr, höchstens 150 / 180 / 200 €
ottonova70 / 140 / 180 € im Jahr
BarmeniaGothaerSmile 100 % bis 170 €, Mehr Zahn 100 80 % bis 200 €
HanseMerkurEZP2 2 × 80 €, EZP3 2 × 100 €, EZK und EZL bis 130 € im Jahr, höchstens 65 € je Rechnung

Stand: 10. August 2026, alle Angaben von den deutschsprachigen Produktseiten der Anbieter.

Vergleichbar wird das erst, wenn man alles in Euro je Sitzung umrechnet, und dabei fallen zwei Dinge auf. Erstens deckt ein Jahresbudget von 100 Euro nicht einmal eine Sitzung am oberen Ende der KZBV-Spanne ab, während 200 Euro zwei Sitzungen tragen. Zweitens ist die Angabe “100 Prozent” ohne Euro-Deckel und ohne Sitzungszahl die schwächste Information von allen, weil sie erst durch den Deckel dahinter einen Wert bekommt. Ergänzende Prophylaxe wie Fissurenversiegelung, Fluoridierung und Individualprophylaxe läuft in den Tarifen meist im selben Budget mit. Wie oft eine Reinigung sinnvoll ist und was die einzelnen Positionen auf der Rechnung bedeuten, behandeln wir gesondert in unserem Beitrag zur professionellen Zahnreinigung.

Nachrechnen lässt sich die Spanne übrigens selbst. Die professionelle Zahnreinigung wird nach GOZ-Ziffer 1040 je Zahn abgerechnet und mit 28 Punkten bewertet. Beim 2,3-fachen Satz ergibt das 28 mal 5,62421 Cent mal 2,3, also rund 3,62 Euro je Zahn. Bei einem vollständigen Gebiss mit 28 Zähnen kommen so gut 101 Euro zusammen, was genau in der Mitte der von der KZBV genannten Spanne liegt.

Kieferorthopädie bei Kindern und Erwachsenen

Die Kieferorthopädie ist der Bereich, in dem sich die Tarife am stärksten unterscheiden, weil die gesetzliche Grenze scharf gezogen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, dass die Kasse kieferorthopädische Behandlungen in der Regel nur bei Versicherten übernimmt, die zu Behandlungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt sind; bei Erwachsenen zahlt sie nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen.

Innerhalb der Altersgrenze entscheidet die Einstufung. Zahnfehlstellungen werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt, und die Kasse leistet erst ab KIG 3. Wer bei KIG 1 oder 2 landet, hat eine behandlungswürdige, aber nicht kassenpflichtige Fehlstellung und trägt die Behandlung vollständig selbst. Ob und ab welcher Einstufung ein Zahntarif einspringt, ist deshalb die entscheidende Zeile im Leistungskatalog. Die Details zur Einstufung und zu den Tarifen für Kinder haben wir in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung für Kinder zusammengestellt.

Feste und lose Spangen, Aligner und Retainer laufen tariflich alle unter Kieferorthopädie. Bei den hier vorgestellten Tarifen sieht das so aus: Beim Münchener Verein leistet für Erwachsene generell nur ZahnGesund 100, mit 100 Prozent bis 2.500 Euro, während 75+ und 85+ Erwachsenen-Kieferorthopädie ausschließlich bei Unfall tragen, mit 75 Prozent bis 1.000 Euro beziehungsweise 85 Prozent bis 2.500 Euro. MAXCARE veröffentlicht Höchstbeträge für die Kieferorthopädie, und die DFV kennt überhaupt keine eigene Kieferorthopädie-Grenze, sondern erstattet mit dem Satz des jeweiligen Tarifs. Wer als Erwachsener eine Behandlung plant, findet die Anbieterlage im Detail in unserem Beitrag zur Kieferorthopädie für Erwachsene.

Bleaching, Veneers und andere nicht erstattete Leistungen

Die Liste dessen, was ein Zahntarif nicht bezahlt, ist kürzer als der Leistungskatalog, aber sie enthält genau die Punkte, an denen Erstattungen scheitern.

Bleaching und Veneers

Beide Behandlungen werden fast immer als rein kosmetisch eingeordnet, und daran hängt alles Weitere. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt kosmetische Leistungen nicht, und ein Zahntarif knüpft seine Leistungspflicht an die medizinische Notwendigkeit. Rein kosmetische Leistungen wie Bleaching und Veneers gehören bei den hier genannten Tarifen nicht zum veröffentlichten Leistungsumfang. Einzelne Anbieter führen ein Budget für Zahnaufhellung, ohne es einem konkreten Tarif zuzuordnen, weshalb sich daraus keine verlässliche Erwartung ableiten lässt.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall dünner, als sie klingt. Eine Verblendung kann Teil einer medizinisch begründeten Versorgung sein und dann als Zahnersatz abgerechnet werden, während dieselbe Maßnahme an einem gesunden Zahn kosmetisch bleibt. Entscheidend ist, unter welcher Position sie im Heil- und Kostenplan steht. Wer unsicher ist, lässt sich die Erstattungsfähigkeit vom Versicherer schriftlich bestätigen, bevor die Behandlung beginnt.

Angeratene und laufende Behandlungen

Behandlungen, die bei Antragstellung bereits angeraten, begonnen oder angekündigt waren, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag keine Wartezeit vorsieht, denn beides sind verschiedene Dinge: Die Wartezeit ist eine Sperrfrist nach Vertragsbeginn, der Ausschluss angeratener Behandlungen greift unabhängig davon rückwärts. Ein Heil- und Kostenplan, der vor Antragstellung erstellt wurde, ist der klassische Fall.

Vorschäden und fehlende Zähne

Bereits vorhandene Schäden und fehlende, nicht ersetzte Zähne sind der zweite große Ausschlussgrund. Die Anbieter fragen sie im Antrag ab, und je nach Antwort folgt ein Leistungsausschluss, ein Beitragszuschlag oder eine Ablehnung. Wie einzelne Tarife damit umgehen und welche Wege es mit vorhandenen Schäden gibt, behandeln wir im Beitrag zur Zahnzusatzversicherung bei Vorschäden.

Erstattungsbeispiel: Krone und Inlay in Euro

Was ein Erstattungssatz konkret wert ist, zeigt sich erst im Vergleich mehrerer Behandlungen. Die folgende Tabelle rechnet drei Standardfälle für drei gängige Sätze durch. Die drei Spalten entsprechen den Erstattungsstufen der hier vorgestellten Tarife; das 80-Prozent-Beispiel von weiter oben liegt zwischen den Spalten für 75 und 85 Prozent. Angegeben ist jeweils, was der Versicherer zusätzlich zur Kassenleistung überweist.

BehandlungRechnungKasse zahltEigenanteil ohne TarifTarif 75 %Tarif 85 %Tarif 100 %
Kassenkrone (Nichtedelmetall)382 €286 €96 €0,50 €38,70 €96 €
Vollverblendete Metall-Keramik-Krone764 €286 €478 €287,00 €363,40 €478 €
Keramik-Inlay, dreiflächig852 €60 €792 €579,00 €664,20 €792 €

Behandlungskosten und Kassenanteile: Stiftung Warentest, 27.02.2026. Erstattung berechnet als Erstattungssatz auf die Gesamtrechnung abzüglich der Kassenleistung.

Die erste Zeile ist die lehrreichste. Bei der einfachen Kassenkrone überweist ein 75-Prozent-Tarif ganze 50 Cent, weil die Kasse mit 286 von 382 Euro bereits fast alles getragen hat. Der Wert eines hohen Erstattungssatzes entsteht nicht bei der Regelversorgung, sondern dort, wo die Kasse wenig oder nichts beisteuert: beim Keramik-Inlay klafft zwischen 75 und 100 Prozent eine Lücke von 213 Euro für einen einzigen Zahn.

Fallen alle drei Behandlungen in dasselbe Vertragsjahr, kommt die Zahnstaffel ins Spiel. Die Rechnungen summieren sich dann auf 1.998 Euro, die Kasse zahlt 632 Euro. Ein Tarif mit 85 Prozent käme rechnerisch auf 1.066,30 Euro Erstattung, im ersten Vertragsjahr von MAXCARE Premium sind aber höchstens 1.000 Euro möglich. Es bleiben 366 Euro Eigenanteil statt 299,70 Euro. Im vierten Vertragsjahr, wenn dieselbe Staffel bei 4.000 Euro liegt, wäre die Grenze bedeutungslos.

Vom Heil- und Kostenplan zur Auszahlung

Beim Zahnersatz geht der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn zur Kasse, die ihn genehmigt und den Festzuschuss festsetzt. Reichen Sie ihn auch beim Zusatzversicherer ein: Das kostet nichts und schafft vor der Behandlung Klarheit über den Betrag, mit dem Sie rechnen können.

Nach der Behandlung rechnet zuerst die Kasse ab. Erst danach reichen Sie die Zahnarztrechnung zusammen mit der Kassenabrechnung beim Versicherer ein. Diese Reihenfolge ist keine Formalie: Solange die Vorleistung der Kasse nicht belegt ist, kann der Versicherer den Erstattungssatz nicht anwenden, weil ihm die Rechengrundlage fehlt. Bei reinen Privatleistungen wie der professionellen Zahnreinigung entfällt der Schritt, dort genügt die Rechnung. Eine verbindliche Bearbeitungsdauer veröffentlicht keiner der hier genannten Anbieter auf seinen Produktseiten.

Fazit

Über den Wert eines Leistungskatalogs entscheiden am Ende der Erstattungssatz, die Bemessungsgrundlage, auf die er angewendet wird, und die Zahnstaffel der ersten vier Jahre. Alles andere ist Detail, wenn auch teures Detail, wie die 213 Euro Unterschied bei einem einzigen Keramik-Inlay zeigen. Für den Einstieg in diese Rechnung ist die DFV der klarste Fall, weil alle vier Stufen mit ihren Zahlen nebeneinander stehen und Zahnersatz wie Zahnbehandlung denselben Satz tragen. Wer viel Wert auf Prophylaxe legt, fährt mit dem Euro-Budget von MAXCARE genauer, und wer als Erwachsener eine Zahnspange plant, findet mit ZahnGesund 100 des Münchener Vereins eine Leistung, die die meisten Tarife gar nicht kennen.

Bleiben Sie beim Vergleich bei den Bereichen, die Sie tatsächlich betreffen. Ein Tarif, der die Zahnbehandlung zu 100 Prozent trägt, hilft wenig, wenn das nächste Thema ein Implantat ist. Welche Tarife über alle vier Bereiche hinweg am besten abschneiden, zeigt unser Zahnzusatzversicherung Vergleich.

Häufige Fragen zu den Leistungen

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei einer Krone?

Den Teil der Rechnung, den die Kasse offen lässt, begrenzt durch den Erstattungssatz. Bei einer vollverblendeten Metall-Keramik-Krone für 764 Euro übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 286 Euro, 478 Euro bleiben offen. Ein Tarif mit 80 Prozent auf die Gesamtrechnung überweist davon 325,20 Euro, ein 100-Prozent-Tarif die vollen 478 Euro. Bei der einfachen Kassenkrone für 382 Euro fällt der Unterschied zwischen den Stufen dagegen kaum ins Gewicht.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei einer Brücke?

Die Regelversorgung für eine Brücke liegt laut Verbraucherzentrale ab 2026 bei 921,60 Euro. Die Kasse zahlt davon 552,96 Euro ohne Bonusheft und bis zu 691,20 Euro mit lückenlos geführtem Bonusheft, es bleiben also 368,64 beziehungsweise 230,40 Euro offen. Einen 100-Prozent-Tarif vorausgesetzt, deckt die Zusatzversicherung diesen Rest vollständig ab, sofern die Zahnstaffel des Vertragsjahres nicht bereits ausgeschöpft ist.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Bleaching?

Nein, jedenfalls nicht bei den Tarifen auf dieser Seite. Bleaching gilt als rein kosmetische Leistung und gehört bei den hier genannten Tarifen nicht zum veröffentlichten Leistungsumfang. Einzelne Anbieter führen ein Budget für Zahnaufhellung, ordnen es aber keinem konkreten Tarif zu. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht, sondern die Leistung vor Vertragsschluss im Katalog nachlesen.

Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

In vier Fällen: bei rein kosmetischen Leistungen wie Bleaching und Veneers, bei Behandlungen, die bei Antragstellung bereits angeraten oder begonnen waren, bei Vorschäden und fehlenden Zähnen, die im Antrag angegeben und vom Schutz ausgenommen wurden, und für alles oberhalb der Zahnstaffel des laufenden Vertragsjahres. Der letzte Fall trifft am häufigsten, weil er auch bei einem einwandfrei abgeschlossenen Vertrag mit 100 Prozent Erstattung greift: Was über der Grenze liegt, zahlt der Versicherer erst in einem späteren Vertragsjahr oder gar nicht.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung eine Zahnspange für Erwachsene?

Nur wenige Tarife tun das. Die Kasse zahlt Erwachsenen eine kieferorthopädische Behandlung nur bei schweren Kieferanomalien, die zusätzlich einen kieferchirurgischen Eingriff erfordern. Unter den hier vorgestellten Anbietern leistet beim Münchener Verein für Erwachsene generell nur ZahnGesund 100, mit 100 Prozent bis 2.500 Euro; ZahnGesund 75+ und 85+ zahlen Erwachsenen-Kieferorthopädie nur bei Unfall, mit 75 Prozent bis 1.000 Euro beziehungsweise 85 Prozent bis 2.500 Euro.

Wie lange dauert es, bis die Erstattung ausgezahlt wird?

Eine verbindliche Frist veröffentlicht keiner der hier genannten Anbieter. Was Sie beeinflussen können, ist die Vollständigkeit der Unterlagen: Die Zahnarztrechnung allein genügt beim Zahnersatz nicht, der Versicherer braucht zusätzlich die Abrechnung der Kasse, weil er sonst seine Rechengrundlage nicht kennt. Reichen Sie beides gemeinsam ein, entfällt die häufigste Ursache für Verzögerungen.