Was ist wichtiger: Raubtier oder Weidetiere?Wolf „Milan” im Sauerland vor dem Abschuss: Gericht stoppt Genehmigung vorläufig
Der Wolf GW1896m, in der Öffentlichkeit auch „Milan” genannt, steht im Zentrum einer hitzigen Diskussion. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Abschussgenehmigung vorläufig gestoppt. Landwirte fordern dagegen weiterhin den Abschuss. In Wenden (Kreis Olpe) hat der Wolfsrüde GW1896m im Jahr 2026 mehrere Schafe der Familie Quast gerissen. Sie baut dort seit vielen Jahren Weihnachtsbäume an und lässt ihre Shropshire-Schafe auf den Flächen weiden. Franz Josef Quast hält seit 40 Jahren Schafe und ist gegen den Wolf im Sauerland. Der Kreis Olpe hatte den Wolf als „schadstiftend” eingestuft und eine Abschussgenehmigung erteilt. Doch die Naturschutzinitiative e.V. (NI) legte dagegen Einspruch ein.
Gericht gesteht Eilbedürftigkeit zu
Das Verwaltungsgericht Arnsberg in Nordrhein-Westfalen hat die vom Kreis Olpe erteilte Abschussgenehmigung des Wolfes GW1896m auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. vom 16. Juni 2026 mit einem Hängebeschluss gestoppt. Im Gerichtsbeschluss heißt es: „Zur Verhinderung des Eintritts vollendeter Tatsachen (Abschuss eines Wolfes) wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die dem Beigeladenen erteilte jagdrechtliche Genehmigung vom 16. Juni 2026 vorläufig – bis zu einer Entscheidung der Kammer in dem vorliegenden Verfahren – wiederhergestellt”. Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der NI, betonte: „Der Wolf ist noch immer durch die FFH-Richtlinie geschützt. Hieran hat sich nichts geändert”.
Naturschützer und Landwirte einigen sich nicht
Die Naturschutzinitiative kritisiert die Abschussgenehmigung massiv. Aus Sicht der NI wurde die jagdrechtliche Genehmigung zur Entnahme eines Wolfs aus der Natur nicht erteilt dürfen. Die NI zählt 56 bekannte Rissereignisse in Deutschland, die auf GW1896m zurückgeführt werden. Von diesen 56 Fällen geschahen 47 ohne jeglichen Schutz der Weidetiere. In den übrigen neun Fällen war lediglich der sogenannte Grundschutz vorhanden. Neumann erklärt: „Nach Abzug dieser acht von neun Fällen mit Grundschutz verbleibt nur noch ein Fall mit Grundschutz. Also kein Fall mit empfohlenen Schutz nach Art. 16 der europäischen Habitatrichtlinie”. Für Franz Josef Quast ist die Gerichtsentscheidung eine Riesen-Enttäuschung. „Wir haben freie Meinungsäußerung hier in Deutschland und jeder kann seine Meinung vertreten. So geht das dann immer hin und her. Und der Wolf läuft irgendwo noch rum”. Quast betont, dass ein vollständiger Schutz aller Schafweiden unmöglich sei. „Ich habe auch Herden in Weihnachtsbaumkulturen, was unmöglich ist, die mit Wolfsdraht zu schützen”. Neumann hält diese Sicht für völlig aus der Luft gegriffen. „Es hat seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 keinen einzigen Übergriff auf einen Menschen gegeben. Diese Angst, die da verbreitet wird, die ist völlig unbegründet”. Die Abschussgenehmigung wurde für den GW1896m „oder einen vergleichbaren männlichen adulten Wolf” erteilt. Neumann kritisiert: „Die Behörde weiß, dass man Wölfe in freier Natur zumeist nicht optisch unterscheiden kann. Deshalb will sie auch andere Wölfe schießen lassen”. Ein Richter wird endgültig beurteilen müssen, ob Wolf Milan nun wirklich „schadstiftend” ist oder ob nur die Zäune nicht reichten. Die jetzt ergangene Entscheidung ist nur vorläufig, damit das Tier nicht vor Ende der Ermittlungen erschossen werden kann.

































