Rinder, Schafe und Ziegen wohl nicht richtig betäubtTierquälerei auf Schlachthof? Ehemalige Mitarbeiter vor Gericht

von Rogatus Skanta

Die Vorwürfe wiegen schwer: Vier ehemalige Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth (Rhein-Erft-Kreis) müssen sich vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Heimlich aufgenommene Videos sollen massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zeigen.

Heimliche Aufnahmen als zentrales Beweismittel

Die Videos entstanden rund um den Jahreswechsel 2022/23 heimlich auf dem Gelände eines Schlachthofs in Hürth. Veröffentlicht wurden die Aufnahmen später von einer Tierschutzorganisation. Vor dem Amtsgericht Köln gelten sie nun als wichtigstes Beweismittel. Angeklagt sind vier Männer aus Bulgarien. Ihnen werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in 37 Fällen vorgeworfen. „Konkret wird den Angeklagten vorgeworfen, [...] als festangestellte Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth Tiere ohne die nötige Betäubung oder mit nur unzureichender Betäubung getötet haben sollen. Hierdurch sollen die Tiere erhebliche Schmerzen erlitten haben. Weiter wird den Angeklagten vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, nachdem sie erkannt haben, dass die Tiere erhebliche Qualen im Todeskampf erlitten“, sagt Philipp Benz vom Amtsgericht Köln.

Brutale Bilder aus dem Schlachthof

Die Aufnahmen zeigen unter anderem, wie Schafen offenbar ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten wird. Kühe werden mit Mistgabeln gestochen. Außerdem sind Tiere zu sehen, die aufgehängt werden und ausbluten. RTL WEST zeigt die brutalen Szenen im Video bewusst nur eingeschränkt. Nach Veröffentlichung der Videos im Jahr 2023 wurde der Betrieb geschlossen. Außerdem verlor der Schlachthof seine Schlachtberechtigung. Das Ausbluten ohne Betäubung könnte auf sogenanntes Schächten hindeuten – also das rituelle Schlachten ohne vorherige Betäubung nach religiösen Vorschriften. Nach den Regeln des Judentums und des Islams. In Deutschland ist das grundsätzlich verboten und nur mit Sondergenehmigung erlaubt.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Streit um Zulässigkeit der Videos

Die Verteidigung hält die heimlich aufgenommenen Videos für rechtswidrig. Deshalb dürften sie aus Sicht der Anwälte nicht als Beweismittel genutzt werden. „Wir werden hier im Verfahren gleichen Beweisverwertungs Widerspruch erheben, weil wir der Ansicht sind, dass diese Videomaterialien überhaupt nicht verwertet werden dürfen, nicht in das Verfahren eingeführt werden dürfen. Die sind auf rechtswidrige Art und Weise entstanden“, sagt Rechtsanwalt Martin Heising, der einen der Angeklagten verteidigt. Der zuständige Richter setzte den Prozess deshalb zunächst auf unbestimmte Zeit aus. Zunächst müsse geklärt werden, ob die Aufnahmen überhaupt verwertet werden dürfen. „In diesem Fall ist es durchaus denkbar, dass das Verfahren eingestellt wird mangels Vorliegens von Beweisen. Allerdings ist es genauso gut denkbar, dass der Vorsitzende zu dem Ergebnis kommt, dass die Beweismittel verwertbar sind“, so Philipp Benz vom Amtsgericht Köln. Wann darüber entschieden wird, ist noch offen. Tierschützer kritisieren zudem, dass sich das Verfahren bislang nur gegen ehemalige Mitarbeiter richtet. Mögliche Hintermänner seien bisher nicht zur Verantwortung gezogen worden.