Prozess am Verwaltungsgericht AachenSoldat mit Fußschmerzen! Reservist klagt gegen die Bundeswehr nach 12-Kilometer-Marsch
Zwölf Kilometer marschieren, 15 Kilo Gepäck auf dem Rücken – danach hat ein Bundeswehr-Reservist starke Schmerzen im Fuß. Für ihn ist klar: Das war ein Dienstunfall, aber die Bundeswehr sieht das anders. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden!
Gericht weist Klage ab
Bei der Bundeswehr gehört Anstrengung zum Dienst: Schleppen, Marschieren, Tragen – auch bei hoher Belastung. Ein Reservist hatte vor zwei Jahren nach einem zwölf Kilometer langen Marsch mit 15 Kilogramm Gepäck starke Fußschmerzen. Er will, dass die Bundeswehr, das als Dienstunfall anerkennt und klagt am Verwaltungsgericht Aachen. Beim Prozess am Montag (31.08.) war er nicht anwesend und ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Gelegenheitsursache als Begründung
Der Richter argumentierte, dass für einen Dienstunfall ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Schaden und Dienst bestehen muss – in diesem Fall sah das Gericht stattdessen eine sogenannte Gelegenheitsursache. Der Kläger habe schon vorher Leiden an beiden Füßen gehabt. Der Marsch habe diese lediglich ausgelöst. Ein orthopädischer Bericht bestätigte diverse Vorerkrankungen.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Der Anwalt des Klägers kritisierte, dass das Gericht kein weiteres medizinisches Gutachten eingeholt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann noch Berufung beantragen.






























