Ferngesteuerter Fummler sichergestelltRoboter soll 16-Jährige belästigt haben – Polizeieinsatz auf den Kölner Ringen

von Anne Tafferner

Ein Roboter hat in der Nacht zu Sonntag (11.10.) in Köln einen Polizeieinsatz ausgelöst. Er soll eine 16-Jährige auf einer bekannten Partymeile belästigt haben.

Roboter fasst Teenie an Po

Im Unterhemd und mit Goldkette ist der Roboter auf den Kölner Ringen unterwegs gewesen. Er heißt offenbar Ahmed. Am Wochenende steuerte er eine Gruppe junger Frauen an. Dann soll das Gerät eine 16-Jährige am Po berührt und Stoßbewegungen gemacht haben.

Rot-Goldene Maschine für rund 5.000 Euro im Netz zu kaufen

Der mutmaßliche Besitzer des Roboters ist 16 Jahre alt, sein Begleiter 19. Sie sollen alles gefilmt und live ins Netz übertragen haben. Der 16-Jährige lief wohl schon seit Tagen mit seinem 1,20 Meter großen Roboter durch Köln. Videos davon landeten im Internet. Auch die Polizei hat die rot-goldene Maschine bereits kennengelernt. Der Jugendliche selbst äußert sich auf RTL WEST Anfrage nicht dazu. Ab etwa 5.000 Euro gibt es so einen Roboter zu kaufen.

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Polizei stellt Roboter und Handys sicher

Jetzt ist Ahmed aber erstmal schachmatt. Die Jugendliche hat selbst die Polizei gerufen. Die Beamten nahmen eine Strafanzeige auf. Im Kofferraum eines Autos fanden sie den Roboter und stellten ihn sicher - außerdem die Handys der zwei Teenager. „In dieser Form ist der Polizei so noch kein Vorfall bekannt, sodass wir da jetzt auch einen neuen Fall haben, den wir natürlich ganz genau unter die Lupe nehmen“, sagt Christoph Bermel von der Polizei Köln.

Beleidigung und möglicher Verstoß gegen Kunst-Urhebergesetz

Mehrere Straftatbestände kommen in Frage: Darunter Beleidigung und ein möglicher Verstoß gegen das sogenannte Kunst-Urhebergesetz. Es regelt in Deutschland das Recht am eigenen Bild. Eine sexuelle Belästigung liegt wohl eher nicht vor, so Nicole Mutschke, Rechtsanwältin aus Bielefeld. „Rechtlich gesehen macht es einen großen Unterschied, ob hier ein Roboter die Jugendliche berührt hat oder ein Mensch. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage der körperlichen Berührung im Rahmen der sexuellen Belästigung schon mal auseinandergesetzt und da eben gesagt, es muss eine unmittelbare körperliche Berührung von Mensch zu Mensch geben. Und ein Roboter ist eben nicht dasselbe.“

Beteiligten drohen erzieherische Maßnahmen

Vermutlich ist der Roboter aber über eine Fernbedienung von einem Menschen gesteuert worden. Er wäre dann strafrechtlich verantwortlich. Außerdem derjenige, der es gefilmt und ins Internet gestellt hat. Möglich sind Geld- oder Freiheitsstrafen. Wahrscheinlicher sind aber erzieherische Maßnahmen, wie Verwarnungen oder die Auflage, um Entschuldigung zu bitten.