Verfahren gegen zwei Männer (19, 29)Raubüberfall auf Juweliergeschäft in Gelsenkirchen – Prozessauftakt auch wegen versuchten Mordes
Ein Juwelierüberfall hat im Sommer 2025 in Gelsenkirchen für Aufsehen gesorgt. Zwei bewaffnete Männer stürmten ein Schmuckgeschäft, aber der Überfall scheiterte und plötzlich prügelten Passanten auf die Täter ein. Seit Donnerstag (29.01.) müssen sich zwei Männer vor dem Essener Landgericht verantworten.
Bewaffneter Überfall
Beim Überfall klingelte zuerst scheinbar eine Frau, laut Zeugen war es aber ein Mann und sozusagen der Türöffner. Plötzlich stürmten die beiden Angeklagten den Laden. Während Erwin G. den Besitzer mit seiner Pistole unter Kontrolle halten sollte, räumte Jah-Nael B. Schmuck in eine Tasche. Als sich der Juwelier wehrte, wollte Erwin G. laut Anklage auf ihn schießen, hatte aber Ladehemmung. Der Inhaber konnte entkommen und verrammelte den Laden, die zwei Niederländer saßen in der Falle. Als die Polizei vor Ort war, eskalierte die Situation. Vier Männer schlugen auf die beiden Angeklagten ein. Wenig später wurden sie von der Polizei festgenommen, mögliche Komplizen sind unbekannt. Jah-Nael. B sagte beim Prozessauftakt, er habe gedacht, die Waffen seien nur zur Abschreckung da gewesen, er habe niemanden töten wollen. Erwin G. lässt nur seinen Anwalt für sich sprechen.
Frage nach dem Strafrecht noch unklar
Sollten die beiden Angeklagte wegen versuchten Mordes verurteilt werden, könnte das eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten. Der 19-jährige Jah-Nael B. gilt als Heranwachsender, könnte also auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das entscheidet sich im Laufe des Prozesses. Dann käme eine Strafe von maximal 15 Jahren in Frage. Die Urteile sollen im März fallen.


































