Pädagogin legt seit 2009 Atteste vorLehrerin mehr als 15 Jahre krankgeschrieben – Gericht ordnet Amtsarzt-Termin an

Eine Lehrerin aus NRW sorgt mit einem ungewöhnlichen Fall für Schlagzeilen. Seit vielen Jahren ist sie krankgeschrieben. Jetzt hat die Justiz eine Entscheidung getroffen.
OVG weist Beschwerde zurück
Eine Lehreirn aus NRW ist seit 2009 durchgehend krankgeschrieben. Laut ärztlichen Attesten litt sie an psychischen Problemen, die ihre Arbeitsunfähigkeit immer wieder bestätigten. Mehr als 15 Jahre lang blieb die Beamtin dem Unterricht fern. Erst im April 2025 reagierte das Land Nordrhein-Westfalen und ordnete eine amtsärztliche Untersuchung an. Ziel war es, die Dienstfähigkeit der Frau zu klären. Gegen diese Anordnung setzte sich die Lehrerin juristisch zur Wehr. Die Lehrerin klagte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – ohne Erfolg. Auch in zweiter Instanz konnte sie sich nicht durchsetzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster stellte in seinem Beschluss klar, dass die Untersuchung rechtmäßig sei.
Im Video: Interview mit Andreas Bartsch, Chef des NRW-Lehrerverbands
Streit um Persönlichkeitsrechte
Zwar bezeichneten die Richter das jahrelange Zuwarten des Landes als „nicht nachvollziehbar“. Dennoch habe das Bundesland sein Recht auf eine amtsärztliche Überprüfung nicht verwirkt. Der Staat habe ein legitimes Interesse daran, dass Beamte physisch und psychisch dauerhaft in der Lage seien, ihre Aufgaben zu erfüllen. Beamte dürften nicht „ohne Dienstleistung vollalimentiert“ werden, so das Gericht. Besonders umstritten war, dass die Untersuchung auch psychiatrische Aspekte umfassen soll. Die Lehrerin hatte dies als unzulässigen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte kritisiert. Das OVG wies auch dieses Argument zurück. Da die Frau selbst Atteste eines Fachzentrums für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt habe, sei eine entsprechende Untersuchung gerechtfertigt. Die Lehrerin muss nun den Amtsarzttermin wahrnehmen und zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Der Beschluss ist unanfechtbar.