Entscheidung am Landgericht Koblenz145.000 Euro für Familie von Luise (†12) – Täterinnen müssen zahlen
Der Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hatte 2023 ganz Deutschland erschüttert. Am Donnerstag (28.05.) hat das Landgericht Koblenz im Zivilprozess entschieden: Die Familie des getöteten Mädchens bekommt insgesamt knapp 145.000 Euro Schmerzensgeld sowie Beerdigungs- und Anwaltskosten zugesprochen.
Knapp 145.000 Euro für Luises Familie
Das Landgericht Koblenz sprach den Eltern und der Schwester der getöteten Zwölfjährigen insgesamt rund 144.700 Euro zu. Die Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Beerdigungs- und Anwaltskosten zusammen. Die Familie hatte ursprünglich rund 180.000 Euro gefordert. Für die Höhe der Summe spielte vor allem eine Rolle, wie lange Luise vor ihrem Tod noch bei Bewusstsein gewesen sein soll. Das Gericht stützte sich dabei auf Gutachten und Aussagen von Sachverständigen.
Tat erschütterte ganz Deutschland
Im März 2023 war die Leiche der Zwölfjährigen in einem Wald bei Friesenhagen gefunden worden. Zwei Freundinnen gestanden später, Luise dorthin gelockt und getötet zu haben. Laut Ermittlungen sollen sie dem Mädchen zunächst eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und das Kind anschließend mit 74 Messerstichen umgebracht haben. Ein Motiv wurde öffentlich nie eindeutig bekanntgegeben.
Täterinnen sind strafunmündig
Die beiden Mädchen waren zum Tatzeitpunkt erst zwölf und 13 Jahre alt und deshalb strafunmündig. Einen Strafprozess gab es deshalb nicht. Im Zivilverfahren entschied das Gericht nun aber, dass die beiden grundsätzlich selbst für die Forderungen aufkommen müssen. Ihre Eltern haften nicht. Zahlen müssten die Täterinnen dann, wenn sie später eigenes Geld verdienen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

































