Mann nach mehr als 40 Jahren vor GerichtHat er eine transsexuelle Prostituierte ermordet und beklaut? 

Der Angeklagte sitzt in einem Gericht und verdeckt sein Gesicht mit Papier.
Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte erst 19 Jahre alt.
RTL Nord
von Christin Peters und Florent Gallet

Mord verjährt nicht!
Es ist 1983. Angelique arbeitet als Prostituierte in Hamburg. Bis sie ein Freier tötet - wegen 200 D-Mark. Mehr als 40 Jahre später landet der Fall vor Gericht.

Aus Habgier gemordet?

Die Anklage lautet Mord. In der Nacht zum 11. November 1983 soll der heute 62-jährige Kuno M. die transsexuelle Prostituierte Angelique in ihrem Wohnwagen im Hamburger Stadtteil Hammerbrook erschossen und mindestens 200 D-Mark gestohlen haben. Angelique, die mit bürgerlichem Namen Peter B. hieß, starb kurze Zeit später an den Folgen des Blutverlusts. „Die Anklage geht von der Verwirklichung von drei Mordmerkmalen aus. Einmal Habgier, dann von Ermöglichungsabsicht und von Heimtücke”, erläutert Staatsanwältin Melanie Traumann im Gespräch mit RTL.

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Damals konnte kein Täter ermittelt werden. Jahre später nimmt sich die Cold-Case-Einheit des Falls an und lässt die 1983 gesicherten DNA-Spuren mithilfe neuer Technologien erneut untersuchen. „1983 gab es noch nicht wirklich den DNA-Abgleich. Eine DNA-Analyse-Datei ist erst 1998 beim BKA eingerichtet worden”, erklärt Traumann weiter.

Im November 2025 wird Kuno M., der zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, festgenommen und bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft genommen.

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Erwachsener vor der Jugendstrafkammer

Im Gerichtssaal wird der Angeklagte am Dienstag (17. April) von zwei Dolmetschern unterstützt. Der 62-Jährige ist seit Geburt gehörlos und verfüge nur über ein geringes Resthörvermögen auf dem rechten Ohr. Derzeit lebe er von 530 Euro Arbeitslosengeld und besuche regelmäßig eine christliche Gehörlosengemeinde, wie die Richterin zu Beginn des Prozesses verliest.

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Konflikte mit dem Gesetz sind für Kuno M. nichts Neues: Bereits mit 14 Jahren soll er erstmals inhaftiert worden sein. Einen Großteil seiner Jugend habe er in Justizvollzugsanstalten und Gehörlosenheimen verbracht, berichtet eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe.

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Schon im Juli 1986 saß er wegen Mordes auf der Anklagebank, wurde damals jedoch freigesprochen. Auch jetzt beteuert er vor dem Hamburger Landgericht seine Unschuld. Da er zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, findet der Prozess vor der Jugendstrafkammer statt. „Das Gericht wird darüber zu befinden haben, ob Entwicklungsverzögerungen damals vorlagen und dann eben ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist”, führt Traumann weiter aus. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht drohe dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Für den Prozess sind zehn weitere Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherche, dpa