AfD und CDU lehnen den Antrag abHamburgische Bürgerschaft für schnelle Prüfung eines AfD-Verbots

SPD, Grüne und Linke machen Druck!
Die AfD-Wahlerfolge in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern alarmieren die Hamburgische Bürgerschaft. Deshalb spricht diese sich jetzt für eine schnelle Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens aus.
„Sie erkennt in den Menschen mit anderer Auffassung keine Mitbürger, sondern Feinde”
In dem mit Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossenen Antrag wird der Senat aufgefordert, sich für die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD einzusetzen. Die Federführung soll dabei der Bund übernehmen.
Die Begründung: Die AfD gründe ihre Politik auf Feindbildern, sagt die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof bei der Einführung des Antrags. „Sie erkennt in den Menschen mit anderer Auffassung keine Mitbürger, sondern Feinde [...]. Das ist ein Angriff auf das Miteinander, auf dem alles andere beruht.” Und weiter: „Und deshalb muss ein Verbot dieser Partei ernsthaft geprüft werden.”
Deniz Celik, Innenpolitischer Sprecher der Linken: Wer zwischen „echten Deutschen” und „Pass-Deutschen” unterscheide, „stellt sich gegen den Kern des Grundgesetzes, und genau das macht die AfD.”
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Andy Grote „enorme Bewährungsprobe für unser System”
Zuspruch gibt es von Innensenator Andy Grote (SPD). Zwar räumt er ein, dass ein Verbot der AfD, die derzeit in Umfragen stärkste Kraft ist, eine „enorme Bewährungsprobe für unser System” bedeuten würde. „Aber dass wir das tun müssen, hat doch niemand anders bewirkt als die AfD selbst”, sagt er.
Die Partei habe in ihrer gesamten Entwicklung „einen ausschließlichen kontinuierlichen Radikalisierungskurs hingelegt” und sei in „fünf Bundesländern gesichert rechtsextremistisch eingestuft”. Ob es am Ende für ein Verbotsverfahren reiche, wisse er nicht, sagte Grote. „Aber deshalb müssen wir das prüfen.”
AfD und CDU lehnen den Antrag ab
„Die AfD ist keine normale Partei, sie ist keine bürgerliche Partei, sie ist keine konservative Partei”, sagt CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. Vielmehr sei sie in Teilen rechtsextremistisch und rassistisch. Deshalb gebe es auch keine Zusammenarbeit mit seiner CDU. „Und das bleibt ohne Wenn und Aber bestehen.” Es sei aber nicht Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft, eine Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren anzustoßen.
Die AfD nennt den Antrag undemokratisch. „Sie wollen den Wählern verbieten, eine andere Politik zu wählen”, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Krzysztof Walczak.
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Das Ziel: Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Arbeitsgruppe soll sämtliche relevante Materialien und Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen. Sollte sie dabei zu der Erkenntnis gelangen, dass die Materialien ausreichen, solle sich der Senat auf Bundesebene für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einsetzen.
Ziel könnte ein Verbot der gesamten AfD, oder von Teilen der Partei oder ein Ausschluss von der staatlichen Finanzierung sein. (sis mit dpa)
Verwendete Quellen: Deutsche Presse-Agentur




