Als der Kanzler am Morgen das Kabinett einläutet, fehlt einer, der die ganze Nacht durchverhandelt hat: Gesundheitsminister Linnemann. Er musste wohl noch letzte Änderungen in sein Pflegegesetz einarbeiten. Auf den letzten Drücker hatten sich Union und SPD auf die Reform geeinigt.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose steigt dagegen um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Außerdem wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben – also der Teil des Gehalts, bis zu dem Beiträge gezahlt werden müssen – und zwar um 300 Euro.
Ab 2028 soll für die Ehegattenmitversicherung zusätzlich ein Zuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden. Ausgenommen sind Eltern von Kindern mit Behinderung und Angehörige, die zu Hause pflegen.
Doch all das reicht noch nicht, um die steigenden Pflegekosten künftig dauerhaft zu finanzieren. Deshalb soll eine zweite Reform folgen. Vorbereitet werden soll sie von einer neuen Pflegekommission.
„Es wird eine Kommission sein mit Experten, mit Wissenschaftlern, die das Ziel hat, bis Ende Januar 2027 einen Entwurf vorzulegen. Einen Entwurf, der die Pflege fit machen soll für die dreißiger Jahre.“
Für die SPD ist dabei klar: Auch Privatversicherte sollen sich künftig an den Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung beteiligen. In den Verhandlungen mit der Union bleibt genau dieser Punkt besonders umstritten.