Das kann jedem Gartenbesitzer blühenStreit um Magnolie! Nachbarn aus Garbsen ziehen vor Gericht

Das kann alles andere als rosig enden!
Gerade wenn sie schön blühen, können Bäume, Sträucher und andere Pflanzen den eigenen Garten ordentlich aufhübschen. Doch ragen die Gewächse über das eigene Grundstück hinaus, kann das kann für mächtig Zoff am Gartenzaun sorgen – und sogar in Klagen enden, wie ein aktueller Fall aus Garbsen (Niedersachsen) zeigt.
Zoff am Zaun wegen 2,40 Meter-Überhang
„Wir haben uns gefreut, wie er gewachsen ist”, schwärmt Lucia D. im RTL-Interview von ihrem Magnolienbaum. Doch während der Baum der 83-Jährigen aus Garbsen wächst und gedeiht, verwelkt das Verhältnis zu ihrer Nachbarin. Denn die Magnolie ragt über Lucia D.s Grundstück hinaus. Das Ergebnis: Ein Überhang von rund zwei Metern und 40 Zentimetern in circa sieben Metern Höhe. Ihre Nachbarin Brigitte B. bringt das auf die Palme – sie reicht im Herbst 2024 Klage ein. Doch wer in einem Fall wie diesem im Recht ist, ist gar nicht so einfach zu klären.
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Beeinträchtigung – ja oder nein?
Brigitte B., die sich zu dem Fall nicht äußern möchte, soll sich von dem Überhang beeinträchtigt fühlen: Die Äste sollen Schatten auf ihr Grundstück werfen und Blätter in ihren Garten fallen. Laut Lucia D. will sie offenbar, dass das Gewächs bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird. Doch das möchte Lucia D. nicht hinnehmen.
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„Das sind ja sehr viele, viele Punkte, die durchaus juristisch spannend sein können”, erklärt Lucia D.s Rechtsanwalt Marcin Raminski im RTL-Interview. „Da fängt es ja an damit an, wie weit dieser Baum an die Grundstücksgrenze hinausragt oder nicht. Da gibt es extra nachbarschutzrechtliche Bestimmungen, die dann wiederum den Überhang regeln.” Wichtig zu klären sei bei sämtlichen Gewächsen, die über ein Grundstück ragen, inwieweit eine Beeinträchtigung vorliegt. Unter anderem spielt eine Rolle:
wie weit das Gewächs über das Grundstück hinausragt
ob die Gartenfläche unter dem Überhang überhaupt nutzbar ist (oder zum Beispiel ein Teich oder Gartenhaus darunter liegt)
in welcher Höhe Äste, Zweige oder Wurzeln über das Grundstück ragen
in welchem Abstand zur Grundstücksgrenze die Gewächse gepflanzt sind
ob bei älteren Gewächsen möglicherweise Bestandsschutz greift
wo gestritten wird, denn je nach Bundesland gelten unter Umständen verschiedene Regeln
Für Gerichte gibt es da einiges abzuwägen.
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Nachbarschaftsstreit geht in die nächste Runde
Im Fall von Lucia D. und Brigitte B. kommt es am Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge vorläufig zu einem sogenannten Widerrufsvergleich. „Das bedeutet, dass wir diese vergleichsweise Regelung innerhalb von zwei Wochen widerrufen können. Diese besagt erstmal, dass sich meine Mandantin verpflichtet, diesen Überhang auf eine Länge von einem Meter zwanzig zurückzuschneiden”, so Raminski. Inzwischen haben beiden Parteien den Vergleich widerrufen – der Zoff am Zaun geht also in die nächste Runde.
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„Wir wollen keine böse Nachbarschaft haben. Wir wollen, dass wir in Ruhe gelassen werden”, steht für Lucia D. dennoch fest. Und wer weiß, vielleicht findet sich ja ein Kompromiss, mit dem die Nachbarschaft – zumindest ein wenig – wieder aufblüht.

































