Prozess in Limburg
Warum hat er Rahel M. nicht geholfen? Angeklagter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Hat er ihren Tod billigend in Kauf genommen?
Vor dem Limburger Landgericht muss sich ein 36-Jähriger verantworten. Er soll gemeinsam mit Rahel M. an Weihnachten 2022 Drogen konsumiert haben, bis Rahel plötzlich zusammenbricht. Der Grund: Eine Überdosis Kokain, über die Halsschlagader verabreicht. Weil der Angeklagte damals keine Hilfe holt, unterstellt ihm das Gericht nun fahrlässige Tötung. Warum sich die Anklage aber doch noch mal ändern könnte, erfahrt ihr im Video!
Angeklagter sei nicht mehr Herr der Lage gewesen
Ruhig und Kaugummi-kauend sitzt Daniel H. auf der Anklagebank des Limburger Landgerichts. Auf unseren Reporter wirkt der Mann fast unbeteiligt, als sei er nur ein aufmerksamer Zuhörer. Und dennoch lässt Daniel H. im Gericht erklären, was genau in der Tatnacht geschehen ist und warum er Rahel nicht half.
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Er gibt zu, mit Rahel gemeinsam Kokain und Alkohol konsumiert zu haben. Dabei sei er derjenige gewesen, der den Stoff besorgt hat. Als es Rahel aber immer schlechter geht und sie sogar Schaum vor dem Mund hat, will der Angeklagte immer wieder eingeschlafen sein. Er sei nicht Herr seiner Lage gewesen und habe deshalb nicht die 110 gerufen.
Zeuge: Angeklagter hat „(…) gesoffen, bis zum Verlust der Muttersprache”
Die geladenen Zeugen berichten im Gerichtssaal über das, was an Heiligabend im Jahr 2022 passiert sein soll: Rahel M. und Daniel H. sind am Tatabend gemeinsam bei einem Bekannten von Herrn H. Dieser erwischt sie beim Drogen nehmen und setzt sie daraufhin vor die Tür, aus Angst, „das einer von ihnen tot in meinem Badezimmer liegt“. Der Angeklagte habe ohnehin öfter „gesoffen, bis zum Verlust der Muttersprache.“
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Wochen später trifft sich Daniel H. mit einem weiteren Bekannten, der ebenfalls als Zeuge vor Gericht aussagt. Erst behauptet der Angeklagte, Rahel nicht zu kennen. Später bricht er sein Schweigen jedoch und gesteht, Rahel an die Lahn gelegt zu haben. Als die Polizei dann nach Rahel sucht, soll der Angeklagte ihre Leiche wieder zu sich in die Wohnung genommen haben, wo sie ein halbes Jahr später gefunden wird.
Gutachten bringt entscheidene Wende
Bereits Anfang Oktober sollte der Prozess im Fall Rahel M. erstmals Fahrt aufnehmen. Allerdings fehlte bis dato noch ein Gutachten. Genau dieses Gutachten ändert vieles. Aus dem Vorwurf des Totschlags wird nun der Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Aus dem Gutachten geht hervor, dass dem Angeklagten keine Absicht unterstellt werden kann.
Wie hoch die Strafe ausfällt, wird sich im Laufe des Prozesses zeigen. Der nächste Prozesstag ist für den 12. November angesetzt.