Erhöhtes Rückfallrisiko

Gefahr für die Allgemeinheit! Sicherungsverwahrung für Ayleens Mörder

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Das Landgericht Gießen spricht das Urteil über eine mögliche Sicherungsverwahrung für den verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen.

Neue Anordnung durch ausgehende Gefahr

Der 32-jährige Jan Heiko P. stand heute wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt vor Gericht. Dabei ging es nicht um Ayleen, sondern um ein anderes Mädchen. Laut Urteil hat er bei einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen onaniert. Zudem besaß er auch kinderpornografisches Material. Das hat Jan P. in einer Erklärung zu Prozessbeginn eingeräumt.

Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung gegeben

Das Gericht ordnete für die sexualisierte Gewalt eine Haft von zwei Jahren und drei Monaten an und für den Besitz von Kinderpornografie ein Jahr und sechs Monate. Da Jan Heiko P. bereits für den Mord an Ayleen verurteilt ist, fasst das Gericht dies insgesamt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zusammen. Bereits im Vorfeld sorgte der Prozess für viele Diskussionen und Spannung. Denn nur mit einer zweiten Haftstrafe von mindestens zwei Jahren sind die formellen Bedingungen für eine Sicherungsverwahrung von Jan Heiko P. erfüllt.

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Gericht begründet erhöhtes Rückfallrisiko

„Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich”, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Angeklagten ein ausgeprägtes Rückfallrisiko - unter anderem wegen seiner vielen Vorstrafen. Jan Heiko P. sei bereits in seiner Kindheit straffällig geworden und habe auch durch jahrelange Maßnahmen keine Verhaltensänderung gezeigt. Er habe zudem „kein intaktes Gerüst von Normen des Zusammenlebens.”

Gutachten bestätigt psychopathische Züge

Das Gericht verwies während des Prozesses außerdem auf ein psychologischen Gutachten. Hiernach weist Jan Heiko P. eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Zügen auf. Dies mache ihn äußert gefährlich. Es sei laut Richter aktuell nicht davon auszugehen, dass er in den nächsten 15 Jahren eine Verhaltensänderung zeigen würde.

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Verteidigung will neues Urteil anfechten

Die Verteidigung hatte geringere Strafen für Jan Heiko P. gefordert. Insgesamt eineinhalb Jahre für den Missbrauch sowie ein Jahr und drei Monate für die Kinderpornografie. Dadurch wären die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht erfüllt gewesen. Die Verteidiger haben nach dem Urteil erneut eine Revision angekündigt. (fsc/dpa)