Das lasst ihr besser bleiben ...
WhatsApp weitergeleitet? Das kann teuer werden!

So schnell macht ihr euch bei WhatsApp strafbar!
Hand aufs Herz, wer kennt das nicht? Man bekommt eine spannende Nachricht aufs Handy, die unbedingt mit der besten Freundin geteilt werden muss. Einmal auf „Weiterleiten” geklickt, fertig. Doch genau dieser kleine Klick kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.
Nicht nur Kriminelle verbreiten illegal Daten im Netz
So hilfreich technologische Fortschritte auch sind - sie bergen zahlreiche Risiken, und das insbesondere für sensible, persönliche Daten. Und damit sind nicht nur Passwörter und E-Mail-Adressen gemeint, auch Inhalte aus privaten Chats werden regelmäßig illegal an Dritte weitergeleitet - nicht nur von Kriminellen, sondern auch von ganz normalen Nutzern.
Verständlicherweise werden nun die meisten denken: „Ich? Das kann nicht sein!“ Doch, kann durchaus sein, denn: Habt ihr nicht auch schon einmal eine Nachricht aus einem WhatsApp-Chat ungefragt an Freunde und Familie weitergeleitet? Die meisten dürften diese Frage mit „Ja” beantworten...
Eure Meinung interessiert uns: Stimmt ab!
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und strengstens verboten!
Auch wenn sich das schnelle Weiterleiten einer WhatsApp-Nachricht nicht kriminell anfühlt - es kann durchaus unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Die Rechtsanwältin Alexandra Lederer aus München erklärt in einem Online-Beitrag, dass „das Recht am geschriebenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts [...] durch die deutsche Rechtsordnung umfassend geschützt [werde] ”. Heißt: Innerhalb eines Chats darf jeder Kommunikationspartner selbst bestimmen, wem seine Äußerungen zugänglich gemacht werden.
Lese-Tipp: Mit diesem Trick könnt ihr gelöschte Nachrichten lesen
Verbreitet ihr nun WhatsApp-Nachrichten an Freunde, Familie oder gar die Öffentlichkeit, ist das eine „unberechtigte Verbreitung” und - wie die Anwältin weiter erklärt - damit auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und daher strengstens verboten. Insbesondere dann, „wenn es sich um höchstpersönliche Inhalte handelt, die der Intimsphäre des Verfassers zuzuordnen sind”.
Im Video: Wie viele WhatsApp-Nachrichten habt ihr in eurem Leben schon verschickt? SO findet ihr es heraus
„Unberechtigte Verbreitung” - diese Strafen können euch drohen
Im schlimmsten Fall macht ihr euch durch das unerlaubte Teilen von Nachrichten strafbar. Außerdem könne der Betroffene die folgenden Ansprüche gegen euch erheben:
Auskunft darüber, wann, wo, wie und an wen die privaten Chatverläufe versendet wurden
Unterlassung der Veröffentlichung oder Weiterleitung sowie Löschung der Nachrichten oder des Screenshots
Berichtigung, wenn der Betroffene durch die Verbreitung der Nachrichten bloßgestellt wurde
Möglicherweise habe der Betroffene sogar Anspruch auf Schmerzensgeld sowie auf Erstattung der entstanden Anwaltskosten, so die Anwältin. Und das kann im schlimmsten Fall ganz schön teuer werden!
Besser, ihr verzichtet also in Zukunft darauf, Nachrichten weiterzuleiten - oder bittet vorher um Erlaubnis ... (vho)