Alles zum Thema Jahresurlaub mit Anwältin Nicole Mutschke
Darf der Chef genehmigte Urlaubstage eigentlich wieder zurückziehen?
Das Thema Jahresurlaub wirft jedes Jahr aufs Neue viele Fragen auf. Höchste Zeit, endlich ein für alle Mal Klarheit zu schaffen!
Der Januar ist kalt, grau und dunkel. Die beste Zeit also, sich dank Urlaubsplanung warme Gedanken zu schaffen und Highlights zu setzen. Aber wie mache ich das richtig? Muss ich jetzt wirklich schon alle Tage einreichen? Und kann mein Chef bereits genehmigte Tage wieder zurücknehmen? Die Antworten auf all diese Fragen gibt Anwältin Nicole Mutschke im Video.
Was, wenn ich im Urlaub krank werde?
Der Urlaub lässt Stress von uns abfallen. Das führt häufig dazu, dass wir genau dann krank werden, wenn wir uns entspannen können. Da arbeitsfreie Tage der Erholung dienen sollten und nicht, um krank im Bett zu liegen, können Arbeitnehmer entsprechenden Urlaub zurückbekommen. Was es in diesem Fall zu beachten gilt, weiß Anwältin Nicole Mutschke: „Damit der Urlaub nicht verbraucht wird, muss man eine Arbeitsunfähigkeit im Urlaub direkt ab dem ersten Tag durch ein ärztliches Attest nachweisen.“
Lese-Tipp: Muss ich beim Auszug wirklich die Wohnung streichen?
Zeitgleich muss der Chef über die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer informiert werden. Und was, wenn sich meine Urlaubspläne kurzfristig ändern - darf ich meine Urlaubstage dann verlegen? Diese und noch mehr Fragen beantwortet Nicole Mutschke im Video. (ude)