Immer wieder Ärger mit dem FrühstückDarf die Kita oder die Schule über den Brotdoseninhalt bestimmen? Das sagt eine Anwältin!

Alle Eltern wollen, dass sich ihre Kinder vernünftig ernähren ...
Doch was genau unter „vernünftig” zu verstehen ist, darüber gehen die Meinungen oft auseinander. Spätestens wenn Kita oder Schule bestimmte Vorgaben machen, welches mitgebrachte Frühstück in Ordnung ist und welches nicht, sind Konflikte vorprogrammiert. Eine Rechtsanwältin klärt auf, was rechtlich in Ordnung ist.
Frühstück ungesund! Dreijähriger wird angeblich von Mutter hungrig abgeholt

Immer wieder erreichen uns E-Mails über unsere Zuschauerpostadresse, in denen über Streitigkeiten beim Frühstück in der Kita oder Schule berichtet wird.
Schule oder Kita kritisieren, dass das mitgegebene Essen nicht gesund sei und nicht den Vorgaben entspreche. Jüngster Fall: Eine Kita in Niedersachsen lehnt ein Knäckebrot ab - zu ungesund. Die Mutter wendet sich an RTL, will aber letztlich nicht, dass über ihren Fall berichtet wird. Immerhin führt der Vorfall zu einer breiten Diskussion mit der Kita-Leitung.
Ähnlich der Fall eines 3-Jährigen, der angeblich hungrig aus der Kita abgeholt werden musste, weil der Leitung das Essen zu ungesund sei. Inhalt der Brotdose: ein Croissant, Apfelstücke, Bananenchips und Sonnenblumenkerne. Die Mutter macht ihrem Ärger Luft, als sie ihren Sohn abholt - und postet den Fall anonym im Online-Forum Reddit. Auch, wenn der Wahrheitsgehalt nicht bestätigt werden kann, schlägt er dort hohe Wellen.
Im Video: Diese Brotdosen kommen garantiert leer zurück!
„Haben Eltern noch ein Mitspracherecht?”
Doch nicht alle ärgern sich über die Vorgaben von Kita oder Schule: „Ich finde das gut so! Denn es gibt Kinder, die sonst tatsächlich jeden Tag ein ‘ungesundes’ Frühstück dabei hätten”, antwortet Melina Müller auf einen RTL-Aufruf zum Thema auf Facebook.
Für Mutter Dajana Per ist das allerdings ein Grund zur Aufregung. Sie kommentiert: „Mein Kind, meine Entscheidung. Haben wir als Eltern in diesem System überhaupt noch ein Mitspracherecht?”
Sabine Albrecht sieht das Thema gelassen. „Ich würde es ignorieren”, schreibt sie. „Was meine Kinder essen, habe ich allein zu entschieden. Und dabei wird es auch bleiben. Ich würde mir immer einen Anwalt nehmen.”
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Anwältin: Inhalt der Brotdose ist grundsätzlich Entscheidung der Eltern
Wir fragen Rechtsanwältin Nicole Mutschke: Dürfen Kita oder Schule überhaupt bestimmen, welches Frühstück ein Kind bekommen darf? „Im Prinzip ist es natürlich zunächst einmal die Entscheidung der Eltern, welches Frühstück ihr Kind bekommt, und es wäre ein ganz erheblicher Eingriff, wenn der Staat sich da einmischen würde”, sagt sie im RTL-Interview.
Solche Regelungen für Kitas und Schulen seien grundsätzlich Ländersache, so die Expertin. „So gibt es beispielsweise in NRW das sogenannte Kinderbildungsgesetz. In Bezug auf das Mittagessen gibt es dort zwar Empfehlungen, die konkrete Ausgestaltung überlässt aber selbst der Gesetzgeber den Trägern der Kitas.” Aber: Regelungen zum Frühstück fänden sich darin gar nicht.
Deswegen: „Kitas und Schulen werden also grundsätzlich nicht bestimmen dürfen, welches Frühstück ein Kind mitbringen darf.”
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Empfehlungen statt Verbote
Anregungen für ein geeignetes Frühstück seien im Rahmen des pädagogischen Auftrags aber zulässig und vom Gesetzgeber auch erwünscht. „So regelt der Gesetzgeber ganz allgemein, dass Kinder Freude und Genuss an gesundem Essen und Trinken erfahren und positive Vorbilder erhalten sollen”, so die Juristin. Dabei gehe es aber weniger um Verbote als um die Vermittlung eines nachhaltig gesunden Ernährungsverhaltens.
Ausnahmen gibt es allerdings: Handelt es sich um eine Kita in privater Trägerschaft, können bestimmte Richtlinien zur Ernährung gegebenenfalls auch in der Kita-Ordnung stehen. „Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte man hier also genau lesen, was man bei der Anmeldung in der Kita unterschreibt”, rät Mutschke.
Im Zweifelsfall müsse aber ein Gericht entscheiden, inwieweit bestimmte Regelungen wirklich zulässig sind. Diese Diskussion könne man sich möglicherweise ersparen, wenn man direkt darauf achte, welchen Regelungen man zustimme.