Erneuter Eklat in Berlin?
Bundestag stimmt über Migration ab – das steht im Gesetzentwurf der Union
Kommt es zum Beschluss?
Zehntausende Menschen demonstrieren gegen eine gemeinsame Abstimmung von Union und AfD in der Migrationspolitik – dennoch könnte am Freitag ein Gesetz den Bundestag passieren, bei dem die Stimmen der AfD mit entscheidend sein könnten. In dem von CDU und CSU eingebrachten Entwurf geht es um konkrete Regelungen zur Eindämmung der Migration. Nach dem Bundestag müsste das Vorhaben aber noch durch die Länderkammer, den Bundesrat. Dort ist eine Zustimmung nicht sicher.
Empörung über Merz-Vorstoß

Bereits am Mittwoch hatte die Union mit Hilfe der AfD einen Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik im Bundestag durchgesetzt. Der Antrag hatte allerdings nur Appellcharakter. Die Empörung über das Vorgehen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz (69, CDU), der auch Spitzenkandidat von CDU und CSU zur Bundestagswahl ist, ist seitdem groß. Zehntausende Menschen gingen deshalb allein am Donnerstag auf die Straße - unter anderem in Berlin, Freiburg, Hannover und München.
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Die Unionsfraktion will am Freitag (31. Januar) im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Migration zur Abstimmung stellen. Dieser könnte eine Mehrheit ohne die Stimmen von SPD und Grünen finden - FDP, AfD und BSW haben Zustimmung signalisiert.
Worum geht es in dem Gesetzentwurf?
Kern des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland viele Syrerinnen und Syrer. Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich insgesamt 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen.
Die Befugnisse der Bundespolizei sollen erweitert werden. Sie soll künftig, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich - also etwa an Bahnhöfen - Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können.
Das Ziel einer „Begrenzung” des Zuzugs von Ausländern soll wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Das hatte die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampel-Koalition gestrichen.
Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen, müsste der Bundesrat noch zustimmen. Zu einer Abstimmung könnte es erst im März und damit nach der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl kommen. Ob es für das Vorhaben im Bundesrat eine Mehrheit geben wird, ist allerdings fraglich. (dpa/lha)