Sechs Jahre Jugendstrafe

14-Jähriger schießt Damian in den Kopf – Junge wegen vesuchten Mordes verurteilt

Damian (12) hat nach einem Schuss ins Auge sein Augenlicht verloren. Ein Freund soll ihm ins Auge geschossen haben
Seit dem Schuss kämpft sich Damian (12) zurück ins Leben (Archivbild).
privat

Das Urteil ist gefallen!
Es ist Sonntag, der 15. Dezember 2024 – der schlimmste Tag im Leben von Damian. Sein Freund schießt dem Zwölfjährigen aus (Baden-Württemberg) in den Kopf! Nun wurde der 14-Jährige zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Doch eine Frage bleibt auch nach dem Prozess offen.

14-Jähriger muss für sechs Jahren in den Jugendknast

Weil er einem zwölfjährigen Freund mit einer Schreckschusswaffe in die Schläfe schoss, ist ein 14-Jähriger vom Landgericht im baden-württembergischen Rottweil zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Der 14-Jährige wurde des versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Opfer wurde bei der Tat lebensgefährlich verletzt und erblindete vollständig.

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Urteil im Fall Damian – die Frage nach dem Warum bleibt

Nach den Feststellungen des Gerichts geschah die Tat am 15. Dezember bei einem Besuch des Zwölfjährigen im Kinderzimmer des Angeklagten. Die beiden Jugendlichen hätten zunächst auf dem Bett „gechillt“. Dann nahm der 14-Jährige eine geladene manipulierte Schreckschusswaffe und schoss dem Zwölfjährigen in die rechte Schläfe.

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Hintergrund der Tat war laut Urteil „ein Zusammenspiel mehrerer Umstände im Lichte der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten“. Eine Rolle spielten demnach Wut, Kränkung, Faszination für Waffen und eine gewisse Enthemmung durch Computerspiele. Ein konkretes Motiv lag nicht vor.

Das Gericht sah den Angaben zufolge einen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz. Der Angeklagte habe den Tod des Zwölfjährigen billigend in Kauf genommen, hieß es. Der 14-Jährige hatte am letzten Verhandlungstag über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er die Tat bereue und diese, wenn er könnte, gern ungeschehen machen würde. Die Staatsanwaltschaft beantragte siebeneinhalb Jahre Haft, die Verteidigung nicht mehr als vier Jahre. Das Urteil fiel am Montag (14. Juli), es ist nicht rechtskräftig. Der 14-Jährige soll bis zum Antritt der Jugendstrafe in Untersuchungshaft bleiben. (jow/afp)