Jetzt bekommt er seine Strafe Obdachloser schleicht ins Zimmer, um Zwillinge (9) zu missbrauchen

Die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Eltern in der Nebenklage hatten fünf Jahre Haft gefordert. (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Eltern in der Nebenklage hatten fünf Jahre Haft gefordert. (Archivbild)
Christoph Schmidt/dpa

Jetzt bekommt er seine Strafe!
Die Tat ist unfassbar: Der Obdachlose bricht im Oktober 2024 in ein Haus ein, dann schleicht er zu den Kindern und missbraucht die beiden Zwillinge (9)! Jetzt wird der 28-Jährige verurteilt.

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Im Prozess um den Kindesmissbrauch gibt es nun ein Urteil: Ein Obdachloser soll am 5. Oktober 2024 gegen 23 Uhr heimlich in ein ihm unbekanntes Einfamilienhaus in Ginsheim-Gustavsburg im Kreis Groß-Gerau eingedrungen sein. Im Obergeschoss soll er sich zu den je neun Jahre alten Kindern ins Bett gelegt haben, während im Erdgeschoss eine Familienfeier gefeiert worden ist.

Wegen des sexuellen Missbrauchs an den Zwillingen hat das Landgericht Darmstadt den 28-Jährigen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die schlafenden Kinder missbrauchte.

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Der Mann hat gestanden, dass er seine Opfer sexuell missbraucht hat. Demnach soll sich der Obdachlose auf der Suche nach einem Schlafplatz in das Haus eingebrochen sein. Anschließend ist es zu der Tat gekommen. Als der Verdächtige nach den Übergriffen bei der Feier auftauchte, hielten ihn Partygäste fest und übergaben ihn der Polizei.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung nannte kein konkretes Strafmaß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jow/dpa)

Wenn es in eurem Umfeld sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen gibt oder ihr selbst betroffen seid, findet ihr unter der Nummer 0800 – 22 55 530 oder unter www.hilfe-portal-missbrauch.de Menschen, mit denen ihr darüber sprechen können.